Neubau Kindertagesstätte Oßweil - Außenanlagen
Stadt Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 6704Hm08veröffentlicht 01.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- 25.01.2027 – 30.07.2027
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Baden-Württemberg (8 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate25.01.2027 – 30.07.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ludwigsburg71638, Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 2 Tagenüber vergabe24.de
- Heute
- Bindefrist endetin 47 Tagen49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 30.07.2027
Beschreibung
Herstellung der Außenanlagen einer Kita, Betonpflaster 10cm - ca. 200 m² Betonpflaster 7cm - ca. 360 m² Rasenfugenpflaster - ca. 160 m² Holzhackschnitzel - ca. 225 m² Spielsand - ca. 100 m² Schotterrasen - ca. 50 m² Stabgitterzaun - ca. 195 lfm Hecke - ca. 180 m Stauden - ca. 80 m² Betonpflaster 10cm - ca. 200 m² Betonpflaster 7cm - ca. 360 m² Rasenfugenpflaster - ca. 160 m² Holzhackschnitzel - ca. 225 m² Spielsand - ca. 100 m² Schotterrasen - ca. 50 m² Stabgitterzaun - ca. 195 lfm Hecke - ca. 180 m Stauden - ca. 80 m² Gehölze Hochstamm - 3 St Gehölze Sträucher - ca. 37 St Rasen - ca. 895 m² sowie die Herstellung der Spielbereiche des Kindergartens mit U3 und Ü3 Bereichen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben für mindestens drei Referenzen der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung über die durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 25.01.2027
- Vertragsende
- 30.07.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- Stadt Ludwigsburg Wilhelmstraße 11 71638 Ludwigsburg Deutschland
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sind vom Auftragnehmer s … ganz lesenkürzer
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sind vom Auftragnehmer sowie von allen eingesetzten Nachunternehmern und Verleihunternehmen einzuhalten und zu beachten. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Abruf bereit. Sämtliche Bieterinformationen, Antworten auf Bieterfragen, Berichtigungen, Klarstellungen sowie gegebenenfalls ergänzende oder geänderte Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Ablauf der Angebotsfrist über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren und zu prüfen, ob ergänzende Informationen oder Änderungen veröffentlicht wurden. Sämtliche veröffentlichten Informationen und Unterlagen sind bei der Erstellung und Abgabe des Angebots zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 97 ff. sowie § 119 GWB,Vergabeverordnung (VgV), soweit einschlägig, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A, Abschnitt 2 (VOB/A EU), Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG), Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), Verordnung (EU) 2024/2509 (eForms), Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg
- Kontakt
- vergabestelle.bau@
ludwigsburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Jörg Seidenspinner Garten- und Landschaftsbau GmbH4 Zuschläge
- Vogel-Bau GmbH4 Zuschläge
- Bietigheimer Gartengestaltung GmbH3 Zuschläge
- FISCHER Weilheim GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Rossaro Bauunternehmung GmbH u. CO. KG3 Zuschläge
- Wacker GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung edcf6730-6dcd-4253-89e2-b92c8d1936d2.