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Neubau Kindertagesstätte Oßweil - Außenanlagen

Stadt Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 6704Hm08veröffentlicht 01.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1 Tag abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Baden-Württemberg (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate25.01.2027 – 30.07.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 2 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 47 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.07.2027
    in 3 Monaten

Beschreibung

Herstellung der Außenanlagen einer Kita, Betonpflaster 10cm - ca. 200 m² Betonpflaster 7cm - ca. 360 m² Rasenfugenpflaster - ca. 160 m² Holzhackschnitzel - ca. 225 m² Spielsand - ca. 100 m² Schotterrasen - ca. 50 m² Stabgitterzaun - ca. 195 lfm Hecke - ca. 180 m Stauden - ca. 80 m² Betonpflaster 10cm - ca. 200 m² Betonpflaster 7cm - ca. 360 m² Rasenfugenpflaster - ca. 160 m² Holzhackschnitzel - ca. 225 m² Spielsand - ca. 100 m² Schotterrasen - ca. 50 m² Stabgitterzaun - ca. 195 lfm Hecke - ca. 180 m Stauden - ca. 80 m² Gehölze Hochstamm - 3 St Gehölze Sträucher - ca. 37 St Rasen - ca. 895 m² sowie die Herstellung der Spielbereiche des Kindergartens mit U3 und Ü3 Bereichen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Erklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben für mindestens drei Referenzen der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.01.2027
Vertragsende
30.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
Stadt Ludwigsburg Wilhelmstraße 11 71638 Ludwigsburg Deutschland
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sind vom Auftragnehmer s … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sind vom Auftragnehmer sowie von allen eingesetzten Nachunternehmern und Verleihunternehmen einzuhalten und zu beachten. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Abruf bereit. Sämtliche Bieterinformationen, Antworten auf Bieterfragen, Berichtigungen, Klarstellungen sowie gegebenenfalls ergänzende oder geänderte Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Ablauf der Angebotsfrist über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren und zu prüfen, ob ergänzende Informationen oder Änderungen veröffentlicht wurden. Sämtliche veröffentlichten Informationen und Unterlagen sind bei der Erstellung und Abgabe des Angebots zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 97 ff. sowie § 119 GWB,Vergabeverordnung (VgV), soweit einschlägig, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A, Abschnitt 2 (VOB/A EU), Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG), Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), Verordnung (EU) 2024/2509 (eForms), Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg
Kontakt
vergabestelle.bau@ludwigsburg.de

Bei uns erfasst

62Bekanntmachungen
25Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

183vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (124 Lose mit Angabe)
561.038 €Zuschlagswert im Median
222.032 € – 1,27 Mio. €mittlere Hälfte, 96 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung edcf6730-6dcd-4253-89e2-b92c8d1936d2.