EGS_EGHO_Zimmer-/Holzbauarbeiten
Stadt Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 65-0074749veröffentlicht 08.10.2026Bauleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate28.06.2027 – 12.05.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ludwigsburg71638, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 26 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 09:30 Uhrin 3 Tagenüber vergabe24.de
- Bindefrist endetin 58 Tagen55 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 8 MonatenLaufzeit bis 12.05.2028
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | EGS Schubartschule LOS 1: Holzkonstruktion Außen- und Innenwände / Decken / Dach: BS-Holz ca. 250m3 CLT Decken ca. 480m2 BSH-Deckenelemente ca. 110m2 Holz-Lehm Massivdecke ca. 660m2 Außenwandverkleidung ca. 365m2 Innenwandverkleidung mit Mehrschichtplatte ca. 760 m2 | 10 Monate | – |
| 2 | EGHO Grundschule Hoheneck LOS 2: Holzkonstruktion Außen- und Innenwände / Decken / Dach: BS-Holz ca. 250m3 CLT Decken ca. 480m2 BSH-Deckenelemente ca. 110m2 Holz-Lehm Massivdecke ca. 660m2 Außenwandverkleidung ca. 365m2 Innenwandverkleidung mit Mehrschichtplatte ca. 760 m2 | 11 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis zu Hundert Prozent. Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts (sog. Koppelungsnachlass). (1) Wertungsrelevant ist je Los zunächst der BruttoAngebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis bzw. Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU, dort Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Nachlass. (2) Ein im Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme wird stets berücksichtigt. Der danach verbleibende Preis ist der Grundwertungspreis. (3) Nur für den Fall, dass der Bieter ein Angebot auf beide Lose abgibt, kann ein zusätzlicher Loskombinationsrabatt in Form eines Faktors angeboten werden. Dieser Kombinationsrabatt wird als Faktor auf den Grundwertungspreis je Los angewendet. Ein Faktor von 0,95 entspricht beispielsweise einem zusätzlichen Nachlass von 5 % auf den Grundwertungspreis. Der dadurch gebildete Kombinationswertungspreis wird jedoch nur berücksichtigt, wenn der betreffende Bieter unter Anwendung dieses Faktors in jedem Los der Loskombination jeweils den niedrigsten Preis anbietet. Maßgeblich ist somit eine Einzelbetrachtung jedes Loses; eine Wertung nach einem Gesamtpreis über beide Lose findet nicht statt. Ist die vorgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt ausschließlich der Kombinationsfaktor dieses Bieters unberücksichtigt; sein Angebot wird mit dem Grundwertungspreis gewertet. Die Prüfung erfolgt erforderlichenfalls iterativ; nicht berücksichtigungsfähige Kombinationsrabatte scheiden aus und sperren das Nachrücken eines anderen berücksichtigungsfähigen Kombinationsrabatts nicht. Der unbedingte Preisnachlass nach KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU bleibt in jedem Fall erhalten. Hinweis der Vergabestelle: Der Grundwertungspreis nach Ziffer (2) sowie der Faktor nach Ziffer (3) werden im Submissionsprotokoll nach § 14 EU Abs. 3, 6 VOB/A veröffentlicht. Aus Transparenzgründen werden die Bieter nach Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts nochmals über das Ergebnis der Wertungsentscheidung informiert.
Eignung8 von 8 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind Angaben zu mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Referenzbescheinigungen vorzulegen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung über die durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte in den vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung". Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung". Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. des zuständigen Versicherungsträgers unter Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung"
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle. Der Nachweis kann durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" erfolgen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung in das Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder, soweit zutreffend, bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung gemäß KEV 179 erfolgen. Auf Verlangen ist ein entsprechender Registerauszug bzw. gleichwertiger Nachweis vorzulegen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.06.2027
- Vertragsende
- 12.05.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 55 Tage
- Angebotsöffnung
- Stadt Ludwigsburg Wilhelmstraße 11 71638 Ludwigsburg Deutschland
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (5.) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bieterfragen sind bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal einzureichen. Die Fragen werden rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr beantwortet werden. Alle rechtzeitig eingegangenen Fragen werde … ganz lesenkürzer
Bieterfragen sind bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal einzureichen. Die Fragen werden rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr beantwortet werden. Alle rechtzeitig eingegangenen Fragen werden geprüft und in geeigneter Form beantwortet. Antworten erfolgen grundsätzlich in anonymisierter Form über das Vergabeportal, sodass alle Bieter gleichermaßen informiert sind. Eine individuelle Beantwortung außerhalb des Vergabeportals ist nicht möglich. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Fragen so früh wie möglich gestellt werden, um ausreichend Bearbeitungszeit zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sind vom Auftragnehmer sowie von allen eingesetzten Nachunternehmern und Verleihunternehmen einzuhalten und zu beachten. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Abruf bereit. Sämtliche Bieterinformationen, Antworten auf Bieterfragen, Berichtigungen, Klarstellungen sowie gegebenenfalls ergänzende oder geänderte Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Ablauf der Angebotsfrist über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren und zu prüfen, ob ergänzende Informationen oder Änderungen veröffentlicht wurden. Sämtliche veröffentlichten Informationen und Unterlagen sind bei der Erstellung und Abgabe des Angebots zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 97 ff. sowie § 119 GWB,Vergabeverordnung (VgV), soweit einschlägig, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A, Abschnitt 2 (VOB/A EU), Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG), Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), Verordnung (EU) 2024/2509 (eForms), Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Ludwigsburg
- Art
- Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg
- Website
- ludwigsburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ludwigsburg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fliesen Röhlich GmbH9 Zuschläge
- Hirsch GmbH7 Zuschläge
- Holzbau Schaible GmbH6 Zuschläge
- KNS GmbH6 Zuschläge
- KNS GmbH5 Zuschläge
- von Au - Gehrung Fliesen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b8afedba-c8b6-4642-b1e7-6ef247e2c3a0.