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Trägerschaft Kindertageseinrichtung in Ludwigsburg-Oßweil

Stadt Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LB-ZVS-2026-0007veröffentlicht 13.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 20 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Pädagogisches Konzept30 %
  • Personalkonzept20 %
  • Verpflegungskonzept5 %
  • Bietergespräch25 %
  • Finanzierungskonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe24.de
    in 20 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    in 20 Tagen
  5. Bindefrist endet
    93 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 4 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Trägerschaft für eine fünfgruppige Kita auf dem Schul- Sport- und Kulturareal in Ludwigsburg (SKS-Areal), Stadtteil Oßweil

Beschreibung des Loses

Trägerschaft für eine fünfgruppige Kita auf dem Schul- Sport- und Kulturareal in Ludwigsburg (SKS-Areal), Standort Am Hirschgraben 5, Stadtteil Oßweil Der Träger soll für eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren den Betrieb der Einrichtung übernehmen. Perspektivisch kann diese insgesamt viermal um je fünf Jahre verlängert werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Pädagogisches Konzept30 %
Personalkonzept20 %
Verpflegungskonzept5 %
Bietergespräch25 %
Finanzierungskonzept20 %
Qualität
Pädagogisches Konzept
Qualität
Personalkonzept
Qualität
Verpflegungskonzept
Qualität
Bietergespräch
Kosten
FinanzierungskonzeptFinanzierungskonzept (inkl. Höhe Elternbeiträge)

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftragnehmer erbringt mindestens einen Nachweis über den Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Baden-Württemberg aus den letzten drei Jahren, sowohl in der Betreuung von Kindern im Alter von 0-3 Jahren als auch in der Betreuung von Kindern im Alter von 3-6 Jahren. We … ganz lesenDer Auftragnehmer erbringt mindestens einen Nachweis über den Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Baden-Württemberg aus den letzten drei Jahren, sowohl in der Betreuung von Kindern im Alter von 0-3 Jahren als auch in der Betreuung von Kindern im Alter von 3-6 Jahren. Weiterhin kann der Auftragnehmer einen Nachweis darüber erbringen, dass er mindestens fünf Jahre Erfahrung im Bereich des Betriebes einer Kindertageseinrichtung hat (z. B. Erklärung einer Kommune oder den Kontakt einer Kommune benennen, welche der Auftraggeber eigenständig zur Einholung von Referenzen kontaktieren kann).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen … ganz lesenDer zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Der Träger muss diese Betriebserlaubnis vor Eröffnung der Einrichtung einholen. Die Betriebserlaubnis wird in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) erteilt, in welchem unter anderem die Art der Angebotsform, die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, das notwendige Personal sowie die sonstigen Rahmenbedingungen festgelegt und beschrieben werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Darstellung der bestehenden Haftpflichtversicherung
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bonitätsnachweis (z.B. Bankauskunft oder Selbstauskunft einer etablierten Auskunftsdatei) - Formlose Eigenerklärung zur Beachtung des Fachkräfteschlüssels des KVJS Baden-Württemberg - Formlose Eigenerklärung, dass sich die Vergütung des eingesetzten Personals nach TVöD-SuE richtet
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Der zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt KVJS.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Träger soll für eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren den Betrieb der Einrichtung übernehmen. Danach kann die Laufzeit alle fünf Jahre um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
93 Tage
Angebotsöffnung
27.11.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, … ganz lesenLeistung: Der zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Der Träger muss diese Betriebserlaubnis vor Eröffnung der Einrichtung einholen. Die Betriebserlaubnis wird in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) erteilt, in welchem unter anderem die Art der Angebotsform, die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, das notwendige Personal sowie die sonstigen Rahmenbedingungen festgelegt und beschrieben werden. Eine ausführliche Beschreibung für die Voraussetzungen findet man im KVJS-Jugendhilfeservice: "Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII".
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nichtberücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elekt … ganz lesenAuf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nichtberücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. — § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bieterfragen sind bis spätestens 17.11.2026 - 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffent … ganz lesenBieterfragen sind bis spätestens 17.11.2026 - 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen? — Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System, — Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung, — Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch, — automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen, — verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg, — verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe, — Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger BadenWürttemberg unter +49 71166601 476, — Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter,welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg
Kontakt
vergabestelle@ludwigsburg.de

Bei uns erfasst

188Bekanntmachungen
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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9b60ca3d-4f61-410f-a0fd-1571018c33e7.