Neubau Grundschule Riesbürg-Utzmemmingen, Fachplanung HLSE und Blitzschutz
Gemeinde Riesbürg · Riesbürg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 25.007veröffentlicht 19.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 26 Monate
- 09.06.2025 – 31.07.2027
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26 Monate09.06.2025 – 31.07.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Riesbürg73469, Ostalbkreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Honorar20 %
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals50 %
- Qualität30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Riesbürg beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Fachplanung HLSE inkl. Blitzschutz (LPH 3-9) für die Anlagengruppen 1,2,4-6 und 8 (optional 3) für den Neubau der Grundschule in Riesbürg-Utzmemmingen.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- HonorarBezüglich des Kriteriums „Honorarsatz“ erhält das günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Ein fiktives Angebot, das 30% teurer als das günstigste Angebot ist, erhält 0 Punkte, dazwischen wird linear interpoliert.
- Qualität
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten PersonalsHerangehensweise bei Besonderheiten und Schwierigkeiten: 10% Herangehensweise an das Projekt und Organisation des Projektes unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Projektbeteiligten: 20% Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber: 20%
- Qualität
- Konzept zur Qualitätssicherung in der Planung: 10% Vorgehensweise zur Terminplanung und -sicherung: 10% Vorgehensweise zur Kostenoptimierung und -sicherung: 10%
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (berufliche Qualifikation) Teilnahmeberechtigt am Verhandlungsverfahren sind in den EWR-/EU-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung … ganz lesenkürzer
Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (berufliche Qualifikation) Teilnahmeberechtigt am Verhandlungsverfahren sind in den EWR-/EU-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.- Kriterium
- Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung Erklärung des Bieters, dass die aktuelle Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über min. 2.000.000 € für Personenschäden und min. 2.000.000 € für sonstige Schäden nachgewiesen werden kann bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
- Kriterium
- Erklärung des Bieters, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht. Hiermit wird die Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen/Personen/Lieferanten (Auftragsverbot) erklärt.
- Kriterium
Es wird das Mittel aus dem Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (brutto) gewertet. • Mittel aus dem Gesamtumsatz < 150.000 € = 2 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 150.000 € bis 225.000 € = 4 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 225.000 € bis 300.000 € = 6 von 1 … ganz lesenkürzer
Es wird das Mittel aus dem Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (brutto) gewertet. • Mittel aus dem Gesamtumsatz < 150.000 € = 2 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 150.000 € bis 225.000 € = 4 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 225.000 € bis 300.000 € = 6 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 300.000 € bis 375.000 € = 8 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz > 375.000 € = 10 von 10 Bewertungspunkten- Kriterium
Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Sollten mehr als drei Referenzen abgegeben werden, fließen nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in die Gesamtbewertung ein. Referenz 1+2: • Leistung der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.02.2015) im Bereich der Fachplanung – T … ganz lesenkürzer
Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Sollten mehr als drei Referenzen abgegeben werden, fließen nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in die Gesamtbewertung ein. Referenz 1+2: • Leistung der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.02.2015) im Bereich der Fachplanung – Technische Ausrüstung nach § 55 Teil 4 Abschnitt 2 HOAI. Die Referenz muss mindestens die Anlagengruppen 1 bis 6 enthalten. Das Projekt muss mindestens bis zur LPH 5 durchgeführt worden, aber nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings erhalten nur bereits ausgeführte Leistungsphasen Punkte. • Betreuung des Projekts für die Leistungsphasen 3-8 o Leistungsphase 3-4 = 4 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 3-7 = 6 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 3-8 = 8 von 8 Bewertungspunkten • Neubau/Sanierung jeweils eines Gebäudes mind. Honorarzone (HZ) II mit einer Investitionssumme KG 300 + KG 400 + KG 500 ab 2.000.000 € brutto und mind. 500.000 € brutto für die Anlagengruppen 1 bis 8. • Gesamteindruck der Referenz o Referenzen „Schule/Grundschule/Kita“ der HZ II = 6 von 8 Bewertungspunkten o sonstige Gebäude der HZ II = 4 von 8 Bewertungspunkten o Referenzen, die zusätzlich eine weitere Anlagengruppe (ALG 7 und/oder ALG 8), erhalten extra Punkte (+1 Punkte). o Referenzen, mit Mitwirkung bei der Beschaffung von öffentl. Fördermitteln des Förderprogramms FAG, erhalten extra Punkte (+1 Punkte). Referenz 3 (von vorgesehenem PL ausgeführten Projekt): • Leistung der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.02.2015) im Bereich der Fachplanung – Technische Ausrüstung nach § 55 Teil 4 Abschnitt 2 HOAI. Die Referenz muss mindestens die Anlagengruppen 1 bis 6 enthalten. Das Projekt muss mindestens bis zur LPH 5 durchgeführt worden, aber nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings erhalten nur bereits ausgeführte Leistungsphasen Punkte. • Betreuung des Projekts für die Leistungsphasen 3-8 o Leistungsphase 3-4 = 4 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 3-7 = 6 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 3-8 = 8 von 8 Bewertungspunkten • Neubau/Sanierung jeweils eines Gebäudes mind. Honorarzone II mit einer Investitionssumme KG 300 + KG 400 + KG 500 ab 2.000.000 € brutto und mind. 500.000 € brutto für die Anlagengruppen 1 bis 8. • Gesamteindruck der Referenz o Referenzen „Schule/Grundschule/Kita“ der HZ II = 6 von 8 Bewertungspunkten o sonstige Gebäude der HZ II = 4 von 8 Bewertungspunkten o Referenzen, die zusätzlich eine weitere Anlagengruppe (ALG 7 und/oder ALG 8), erhalten extra Punkte (+1 Punkte). o Referenzen, mit Mitwirkung bei der Beschaffung von öffentl. Fördermitteln des Förderprogramms FAG, erhalten extra Punkte (+1 Punkte). Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf einem gesonderten DIN A4-Blatt im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese Darstellungen als Anhang dem Teilnahmeantrag bei.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.06.2025
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (§ 155 Absatz 1 GWB). Die Grundlagen des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 160 f … ganz lesenkürzer
Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (§ 155 Absatz 1 GWB). Die Grundlagen des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 160 ff. GWB. 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Der Auftraggeber muss nach § 134 GWB die nicht berücksichtigten Bieter über seine Zuschlagsentscheidung informieren, und zwar 10 Kalendertage vor der Zuschlagsentscheidung, wenn die Information auf elektronischem Wege versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Innerhalb dieser Frist kann der Bieter die Entscheidung des Auftraggebers vor der Vergabekammer überprüfen lassen. Unterbleibt die Information der Bieter durch den Auftraggeber oder erteilt er den Zuschlag vor Fristablauf, so ist der Vertrag unwirksam (§ 135 Absatz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstraße 13, 73469 Riesbürg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Generalsanierung und Erweiterung Römerhalle Riesbürg-Utzmemmingen, Fachplanung HLSE und Blitzschutz11.06.2025 · 1 Angebot
- Neubau Grundschule Riesbürg-Utzmemmingen, Objektplanung11.06.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9376070f-aae4-4ab2-aac6-514e8ab519e3.