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Neubau Feuerwehr-Gerätehaus Aitern TWP

Gemeinde Aitern · Aitern, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E88996492veröffentlicht 23.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 647 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Lörrach.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
33 Tsd. €
Laufzeit
22 Monate01.03.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 20 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Aitern, Landkreis Lörrach. Baubeschreibung Feuerwehrgerätehaus Aitern Anforderung: Zeitgemäßes neues Feuerwehrgerätehaus für ehrenamtliche Einsatzkräfte, das Funktionalität, Ästhetik und Nachhaltigkeit miteinander verbindet. Standort: Das Grundstück liegt an der Bergstraße in Aitern und ist direkt an die L 142 angebunden. Raumbedarf: Unter Beachtung der DIN 14092-1 werden Räumlichkeiten für 32 männliche und 6 weibliche Einsatzkräfte sowie zwei Einsatzfahrzeuge geschaffen. Das Feuerwehrgerätehaus ist ein klar strukturierter Baukörper, der sich nach dem Funktionskreislauf des Feuerwehreinsatzes richtet und die Anforderungen der DIN 14092-1 berücksichtigt. Durch den Flur gelangt man im Erdgeschoß zu den Umkleideräumen, jeweils mit Dusche und WC, und den Einsatzfahrzeugen. Im Obergeschoß befinden sich die Schulungs- und Jugendräume mit kleiner Küche, ein Trockenraum, ein Abstellraum, ein Technikraum sowie ein WC. Der Raumbedarf ist den beiliegenden Plänen zu entnehmen. Bauweise: Holzbau Dachneigung 25 ° Weitergehende Informationen und Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt.

Es ist beabsichtigt, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Fördermittel zu beantragen. Durchgeführt wird ein offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14, 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Auf Grundlage einer Grobkostenschätzung wird von folgenden Kosten (netto) ausgegangen: KG 200 110.000 € netto KG 300 543.436 € netto KG 400 262.849 € netto KG 500 75.000 € netto KG 600 30.000 € netto

Termine – vorläufig:

Beauftragung im März 2025, Beginn Planung im April 2025, Baubeginn bis spätestens Nov 2025, Fertigstellung Dez 2026,

Die weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die Tragwerksplanung ausgewählt wird.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Referenzprojekt: Gewichtung 50% (50 Punkte)Zu erfüllen sind folgende Mindestkriterien: • Es handelt sich um einen Neubau eines Nichtwohngebäudes, bei dem in LPH 3 ein normaler Erdbebennachweis für die Erdbebenzone 2 erbracht wurde. • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 6 sowie die ingenieurtechnische Kontrolle in LPH 8 vollständig selbst erbracht • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 0,8 Mio. € netto 1 vergleichbares Projekt: 50 Punkte Bewertung: Es kann nur ein passendes Referenzobjekt angegeben werden. Ein passendes Referenzobjekt wird mit 50 Punkten bewertet. Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien unter 5.1.6
Kriterium
Honorar: Gewichtung 50% (50 Punkte)Plausibilität / Höhe des Honorarangebots in Relation zum günstigsten Honorarangebot. Die Bewertung des Zuschlagskriteriums erfolgt nach folgender Berechnungsformel: Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 50 Punkten. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 50 Punkte. Zwischenwerte werden auf zwei Dezimalstellen interpoliert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI, sowie die Nachweise der Erdbebensicherung und die Objektüberwachung. Die Beauftragung soll mit Abschluss des Vertrages wie folgt sukzessive optional erfolgen: LPH 1 bis 3, Leistungsphas … ganz lesenGegenstand des Vergabeverfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI, sowie die Nachweise der Erdbebensicherung und die Objektüberwachung. Die Beauftragung soll mit Abschluss des Vertrages wie folgt sukzessive optional erfolgen: LPH 1 bis 3, Leistungsphase 4 bis 6 sowie die Nachweise der Erdbebensicherung und die Objektüberwachung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es gelten folgende Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium 1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 50 % (50 Punkte) Referenzobjekt 1: 50%: • Es handelt sich um einen Neubau eines Nichtwohngebäudes, bei dem in LPH 3 ein normaler Erdbebennachweis für die Erdbebenzone 2 erbracht wurde. • … ganz lesenEs gelten folgende Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium 1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 50 % (50 Punkte) Referenzobjekt 1: 50%: • Es handelt sich um einen Neubau eines Nichtwohngebäudes, bei dem in LPH 3 ein normaler Erdbebennachweis für die Erdbebenzone 2 erbracht wurde. • Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 52 HOAI eingeordnet • Die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 5 Jahre zurück. • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 6 und 8 (ingenieurtechnische Kontrolle) selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 - 400) mind. 0,8 Mio. € netto 1 vergleichbares Objekt: 50 Punkte Zuschlagskriterium 2: Honorar: 50% (50 Punkte) Plausibilität / Höhe des Honorarangebots in Relation zum günstigsten Honorarangebot Bewertung: Die Bewertung des Zuschlagskriteriums erfolgt nach folgender Berechnungsformel: Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 50 Punkten. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (güns-tigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 50 Punkte. Zwischenwerte werden auf zwei Dezimalstellen interpoliert.
Hinweis
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zul … ganz lesenDie Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen bzw. entsprechende Angaben zu machen. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen, soweit nicht anders gefordert. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung darauf hinzuweisen. Fragen sind in Textform bis spätestens 14.01.2025, 12:00 Uhr über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe) rechtliche Komplexität baldmöglichst beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ anonymisiert eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline von subreport wenden: 0221 985 78-0. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Schmidt GmbH, Höchenschwand–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schulweg 6, 79677 Aitern
Website
aitern.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b07682d6-684b-4c9a-a9f0-bf9bb485ff74.