Gebäudeplanung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Aitern
Gemeinde Aitern · Aitern, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 192averöffentlicht 23.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 30 Monate
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Lörrach.
- Sanierung und Modernisierung Freibad SchopfheimEigenbetrieb Versorgungsbetriebe Schopfheim · SchopfheimFrist 30.11.2026
- Offener zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren nach VgV "Zukunft Krankenhaus-Areal Lörrach"Stadt Lörrach - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung · LörrachFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 9 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 30 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Aitern79677, Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionja
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI 2021 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Aitern. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Gebäudeplanungsleistungen auf Grundlage der HOAI 2021 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Aitern. Baubeschreibung Feuerwehrgerätehaus Aitern Anforderung: Zeitgemäßes neues Feuerwehrgerätehaus für ehrenamtliche Einsatzkräfte, das Funktionalität, Ästhetik und Nachhaltigkeit miteinander verbindet. Standort: Das Grundstück liegt an der Bergstraße in Aitern und ist direkt an die L 142 angebunden. Raumbedarf: Unter Beachtung der DIN 14092-1 werden Räumlichkeiten für 32 männliche und 6 weibliche Einsatzkräfte sowie zwei Einsatzfahrzeuge geschaffen. Das Feuerwehrgerätehaus ist ein klar strukturierter Baukörper, der sich nach dem Funktionskreislauf eines Feuerwehreinsatzes richtet und die Anforderungen der DIN 14092-1 berücksichtigt. Durch den Flur gelangt man im Erdgeschoß zu den Umkleideräumen, jeweils mit Dusche und WC, und den Einsatzfahrzeugen. Im Obergeschoß befinden sich die Schulungs- und Jugendräume mit kleiner Küche, ein Trockenraum, ein Abstellraum, ein Technikraum sowie ein WC. Der Raumbedarf ist den beiliegenden Plänen zu entnehmen. Bauweise: Holzbau Dachneigung 25 °
Weitergehende Informationen und Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14, 17 und 73 ff (bei Architekten und Ingenieurleistungen) der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Auf Grundlage einer Grobkostenschätzung wird von folgenden Kosten (netto) ausgegangen: KG 200 110.000 € netto KG 300 564.400 € netto KG 400 241.886 € netto KG 500 75.000 € netto KG 600 30.000 € netto Terminvorstellungen der Bauverwaltung ab Beauftragung: Beauftragung im März 2025 Beginn Planung im April 2025 Baubeginn bis spätestens November 2025 Fertigstellung Dezember 2026 Die weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die Gebäudeplanung ausgewählt wird. Die Gemeinde Aitern behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor: Mit Abschluss des Vertrags werden die Leistungsphasen und Bauabschnitte wie folgt beauftragt: Stufe 1 Leistungsphasen 2 bis 3 Stufe 2 Leistungsphasen 4 bis 7 Stufe 3 Leistungsphasen 8 bis 9 Auf Grund der Voruntersuchungen, die den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden, wird die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) als erbracht angesehen und nicht gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Mustervertrag wird den Unterlagen zur 2. Stufe des Verfahrens beigefügt.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- 30 % Qualität der vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie deren Präsentation und Erläuterungen in der Vergabeverhandlung sowie die Qualität der Ausführungen/ Antworten auf die in der Vergabeverhandlung besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehenen Projekt.
- Qualität
- 35 % Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeitenden und das Zusammenwirken des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Verhandlungsgespräch).
- Preis
- 35 % Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes).
- Beschreibung
Für die Vergabekriterien 1, 3 und 4 werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspu … ganz lesenkürzer
Für die Vergabekriterien 1, 3 und 4 werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Das Vergabekriterium Wertung 2 wird nach folgender Berechnungsformel bewertet: die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 30 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zul … ganz lesenkürzer
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen bzw. entsprechende Angaben zu machen. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung darauf hinzuweisen. Fragen sind in Textform bis spätestens 12.11.2024 über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe) rechtlichen Komplexität baldmöglichst beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV). Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern. Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Vogt Architekten BDA, Grenzach-Wyhlen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Gemeinde Aitern
- Anschrift
- Schulweg 6, 79677 Aitern
- Website
- aitern.de
- Kontakt
- info@
aitern.de
Bei uns erfasst
- Neubau Feuerwehr-Gerätehaus Aitern TWP23.03.2025
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Aitern ELT23.03.2025
- Neubau Feuerwehr-Gerätehaus Aitern HLS23.03.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen ObjektplanungLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
- Sanierung der Grundschule Michelbach an der BilzGemeinde Michelbach an der BilzFrist 03.12.2026
- Neubau eines Entsorgungszentrums in Nattheim, GeneralplanungKreisabfallwirtschaftsbetrieb HeidenheimFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 863c21c3-e2e2-47f4-bd58-6caf855d86d5.