Neubau Erweiterung Gymnasium am Schloss, Saarbrücken - (Los 3 - Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI)
Regionalverband Saarbrücken · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen E28874273veröffentlicht 16.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66119, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Gymnasium am Schloss. Der Altbau Bereich Spichererbergstraße (Hauptgebäude, alter Erweiterungsbau, Cafeteria) soll erhalten werden. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Aufgrund wachsender Schülerzahlen entspricht das Gebäude heute baulich und funktional nicht mehr den Ansprüchen an einen zeitgemäßen Unterricht, kann den wachsenden Schülerzahlen nicht mehr gerecht werden, stößt an seine Kapazitätsgrenzen und entspricht aktuell nicht mehr den energetischen und pädagogischen Ansprüchen. Die Einführung von G9 und die hiermit verbundene Steigerung der Schülerzahlen erfordert eine Aufstockung der Anzahl an Unterrichtsräumen, sowie eine Überprüfung und ggfls. Neuorganisation der Klassenraumstruktur in Alt-und Neubau. Das Gymnasium am Schloss ist ein traditionsreiches Gymnasium in Innenstadtlage der saarländischen Landeshauptstadt. Die Schule hat ihre Schwerpunkte im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, sowie in der musisch-ästhetischen Bildung. (Musikzweig, Theater-AG). Eine 4- Zügigkeit mit ca 29 Schüler*innen/Klasse von Klasse 5- 11, und dem Bedarf von somit ca 28 Klassenräumen, im Gesamtensemble ist zu realisieren. In der Oberstufe wird der Klassenverbund zu Gunsten eines Kurssystems aufgelöst, welches sich auf die Räume wie Klassenräume + Differenzierungsräume verteilt, die nicht durch die festen Klassen belegt sind. In Klasse 12 + 13 ist mit einer durchschnittlichen Anzahl von ca 80-90 Schüler*Innen zu rechnen. Ziel ist, dass nach Erweiterung maximal ca 900-910 Schüler*Innen unterrichtet werden. Um das pädagogische Konzept der FGTS (Freiwillige Ganztagsschule) umzusetzen, erfordert es: ggfls. die Umorganisation der Klassenräume im gesamten Ensemble, die Schaffung von Lernlandschaften, Differenzierungsräumen und Freizeiträumen, ggfls. die Umstrukturierung und Erneuerung der naturwissenschaftlichen Räume, des Verwaltungs- und des Lehrertraktes, die Schaffung eines 2. Kunstraumes, die Umorganisation des Aulabereiches inklusive Nebenräumen und Foyer, die Neuorganisation des Sportbereiches + Umkleiden, die Umkonzeptionierung des Verpflegungsbereichs (Speisesaal und Küche). In der Nachmittagsbetreuung werden derzeit ca 170 Kinder betreut. Hier werden ca 150 Essen täglich in 2 „Schichten“ ausgegeben. Die FGTS soll zukünftig auf ca 200 Schüler*Innen erweitert werden. Der Träger der Nachmittagsbetreuung ist derzeit der Förderverein, der mit einem externen Caterer zusammenarbeitet. Die Küche der Mensa sowie der Verkauf wird von diesem externen Caterer betrieben und bewirtschaftet. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ist zukünftig mit einer erhöhten Essenausgabe zu rechnen, die sich auf ca 170-180 Essen täglich vergrößert. Die Küche wird derzeit im Verpflegungssystem „Cook & Hold“ betrieben, und ist eine reine Ausgabeküche. Die Speisen werden in einer Großküche zubereitet, angeliefert und vom Garprozess bis zur Ausgabe warmgehalten. Frische Komponenten, wie z.B. Salate oder Rohkost können durch Eigenproduktion ergänzt werden. Hierzu sind die entsprechenden Lager- und Kühlräume vorzusehen. Dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Planungsleistungen der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14.1 zur HOAI) zu vergeben. Folgende Termine und Fristen sind vorgesehen: • Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung • Baubeginn: 01.07.2026 • Fertigstellung/Inbetriebnahme: 04.08.2028
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 40 %.Qualität
- Qualität
- Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 30 %.Teamwertung
- Kosten
- Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 30 %.Honorarangebot
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kom … ganz lesenkürzer
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht. 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein. 1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV. 1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. 1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn. 1.6.Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. 1.7. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen. 1.8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1). 1.9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.8. nachweisen. 1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt Seite 2 von 6 auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen. 1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen. 1.12. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.- Kriterium
- Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
- Kriterium
Referenzen: Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2015) für den Neubau oder Erweiterungsbau im Bereich der Tragwerksplanung § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI. Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegt … ganz lesenkürzer
Referenzen: Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2015) für den Neubau oder Erweiterungsbau im Bereich der Tragwerksplanung § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI. Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nach-weisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: •Mindestens ein Neu- oder Erweiterungsbau mit mind. 3000 m² Bruttogrundfläche (BGF); •Mindestens ein Projekt, das mit vorgefertigten Elementen umgesetzt wurde; •vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6; • ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen: • Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; • Bezeichnung des Referenzprojekts; • Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts; • Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²; • Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen; • Angabe der Gebäudeklasse. 3.2.Fachkräfte: Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen: • Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer 5.1. bezeichneten Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages (siehe Vergabeunterlagen).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 15.05.2025, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. - Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für das Honora … ganz lesenkürzer
- Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. - Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für das Honorarangebot zu verwenden. - Rückfragen von Bewerbern/Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. - Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 09.05.2025 bei der Vergabestelle einzureichen. - Informationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend über die Plattform geführt. Bewerber/Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. - Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. - Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 1-15, 66119 Saarbrücken
- Website
- rvsbr.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- W+P Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- EPH Ingenieur GmbH2 Zuschläge
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- ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur2 Zuschläge
- InTechA GmbH2 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.05.2025
- BekanntmachungFrist 24.03.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2bafe80d-b18f-41f0-979b-9d530fd072ae.