Neubau Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 742_L1+L2+L3 - Fachplanung Technische Ausrüstung
Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle- · Graben-Neudorf, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 0742_L1+L2+L3/211.21:0002veröffentlicht 22.10.2024erstmals 22.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 767 Tsd. €
- Laufzeit
- 50 Monate
- 03.02.2025 – 31.03.2029
- Lose
- 3
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 767 Tsd. €
- Laufzeit
- 50 Monate03.02.2025 – 31.03.2029
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Graben-Neudorf76676, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Kriterium Nr. 1: Technische Fachkräfte10 %
- Kriterium Nr. 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit20 %
- Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung, Referenz 125 %
- Kriterium Nr. 4: Fachliche Eignung, Referenz 225 %
- Preis20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 25 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 25 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 23 Monatenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 23 MonatenGemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland
- Bindefrist endetvor 21 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 31.03.2029
- Heute
Beschreibung
Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Fachplanung Technisch Ausrüstung; Los 1: Anlagen-Gruppen I, II, III und VIII; Los 2: Anlagen-Gruppen IV, V und VI; Los 3: Anlagen-Gruppe VII.1 i.S.v. §§ 53 bis 56 mit Anlage 15 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen
Gegenstand nach CPV
- 71310000Technische Beratung und KonstruktionsberatungHauptgegenstand
- 71315000Haustechnik
- 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- 71321200Heizungsplanung
- 71321300Beratung im Bereich Sanitärinstallation
- 71321400Beratung im Bereich Belüftung
- 71314000Dienstleistungen im Energiebereich
- 71314100Dienstleistungen im Elektrobereich
- 71323000Technische Planungsleistungen für industrielle Verfahren und Produktionsabläufe
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fachplanung Techn. Ausrüstung Anlagen-Gr.: I, II, III und VIII Los 1: Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung bestehend aus der Anlagen-Gruppe I (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen), Anlagen-Gruppe II (Wärmeversorgungsanlagen), Anlagen-Gruppe III (Lufttechnische Anlagen) und Anlagen-Gruppe VIII (Gebäudeautomation / MSR). Als Planungsleistungen sind die Grundleistungen der LPH 1 - 3, 5 - 9 mit Besonderen Leistungen i.S.v. §§ 53 bis 56 mit Anlage 15 HOAI 2021 für die Anlagen-Gruppen I (zuzügl. LPH 4 für Erstellung Entwässerungsgesuch), II, III und VIII zu erbringen. Der Bauherr wünscht sich ein kommunikatives, offenes und transparentes Gebäude, in welchem die Integration eines 3-gruppigen Kindergartens in eine 3-zügige Ganztagesgrundschule erfolgt. Hierbei soll die Umsetzung der Planungsaufgabe als Systembau in Holz oder Holz-Hybrid erfolgen, um somit die Vorteile der Nachhaltigkeit (N!BBW), kürzere Bauzeiten, Minimierung von Lärm und Baustelleneinrichtungsfläche auszuschöpfen. Die ermittelte Nutzungsfläche (NUF) für den Neubau liegt bei ca. 2.900 m² zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen: - Ganztagesbereich, ca. 539 m² NUF - 3-zügiger Grundschulbereich, ca. 1.790 m² NUF - 3-gruppiger Kindergarten, ca. 550 m² NUF Das Gebäude soll nach dem Planungswerkzeug des Nachhaltigen Bauens Baden-Württemberg, N!BBW, errichtet werden. Dies stellt auch eine zwingende notwendige Voraussetzung dar um Fördermittel, wie z.B. Schulbauförderung und/oder Förderung nach dem GT-Beschleunigungsgesetz, aus dem Landeshaushalt zu erhalten. Erwartet wird eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche, am Bedarf orientierte Lösung. Im Rahmen der Entwicklung des Planungskonzepts durch den Architekten sollen die Synergien, die sich aus einer Raummehrfachnutzung durch Schule und Kindergarten ergeben, aufgezeigt und genutzt werden. Zudem soll im Rahmen der Freianlagen-/ Außenanlagenplanung sowohl geeignete Außenflächen für den Kindergarten (u. A. Spielflächen), als auch für die Grundschule (Schulhof) berücksichtig werden. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Aufgabenbeschreibung und der Bedarfsplanung im Bauwesen, DIN 18205, zu entnehmen. | 50 Monate | 412.368 € |
| 2 | Fachplanung Techn. Ausrüstung Anlagen-Gr.: IV, V und VI Los 2: Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung bestehend aus der Anlagen-Gruppe IV (Starkstromanlagen), Anlagen-Gruppe V (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) und Anlagen-Gruppe VI (Förderanlagen). Als Planungsleistungen sind die Grundleistungen der LPH 1 - 3, 5 - 9 mit Besonderen Leistungen i.S.v. §§ 53 bis 56 mit Anlage 15 HOAI 2021 für die Anlagen-Gruppen IV, V und VI zu erbringen. Der Bauherr wünscht sich ein kommunikatives, offenes und transparentes Gebäude, in welchem die Integration eines 3-gruppigen Kindergartens in eine 3-zügige Ganztagesgrundschule erfolgt. Hierbei soll die Umsetzung der Planungsaufgabe als Systembau in Holz oder Holz-Hybrid erfolgen, um somit die Vorteile der Nachhaltigkeit (N!BBW), kürzere Bauzeiten, Minimierung von Lärm und Baustelleneinrichtungsfläche auszuschöpfen. Die ermittelte Nutzungsfläche (NUF) für den Neubau liegt bei ca. 2.900 m² zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen: - Ganztagesbereich, ca. 539 m² NUF - 3-zügiger Grundschulbereich, ca. 1.790 m² NUF - 3-gruppiger Kindergarten, ca. 550 m² NUF Das Gebäude soll nach dem Planungswerkzeug des Nachhaltigen Bauens Baden-Württemberg, N!BBW, errichtet werden. Dies stellt auch eine zwingende notwendige Voraussetzung dar um Fördermittel, wie z.B. Schulbauförderung und/oder Förderung nach dem GT-Beschleunigungsgesetz, aus dem Landeshaushalt zu erhalten. Erwartet wird eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche, am Bedarf orientierte Lösung. Im Rahmen der Entwicklung des Planungskonzepts durch den Architekten sollen die Synergien, die sich aus einer Raummehrfachnutzung durch Schule und Kindergarten ergeben, aufgezeigt und genutzt werden. Zudem soll im Rahmen der Freianlagen-/ Außenanlagenplanung sowohl geeignete Außenflächen für den Kindergarten (u. A. Spielflächen), als auch für die Grundschule (Schulhof) berücksichtig werden. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Aufgabenbeschreibung und der Bedarfsplanung im Bauwesen, DIN 18205, zu entnehmen. | 50 Monate | 300.776 € |
| 3 | Fachplanung Techn. Ausrüstung Anlagen-Gr.: VII.1 Los 3: Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung bestehend aus der Anlagen-Gruppe VII.1 (Küchentechnische Anlagen). Als Planungsleistungen sind die Grundleistungen der LPH 1 - 9 mit Besonderen Leistungen i.S.v. §§ 53 bis 56 mit Anlage 15 HOAI 2021 für die Anlagen-Gruppe VII.1 zu erbringen. Der Bauherr wünscht sich ein kommunikatives, offenes und transparentes Gebäude, in welchem die Integration eines 3-gruppigen Kindergartens in eine 3-zügige Ganztagesgrundschule erfolgt. Hierbei soll die Umsetzung der Planungsaufgabe als Systembau in Holz oder Holz-Hybrid erfolgen, um somit die Vorteile der Nachhaltigkeit (N!BBW), kürzere Bauzeiten, Minimierung von Lärm und Baustelleneinrichtungsfläche auszuschöpfen. Die ermittelte Nutzungsfläche (NUF) für den Neubau liegt bei ca. 2.900 m² zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen: - Ganztagesbereich, ca. 539 m² NUF - 3-zügiger Grundschulbereich, ca. 1.790 m² NUF - 3-gruppiger Kindergarten, ca. 550 m² NUF Das Gebäude soll nach dem Planungswerkzeug des Nachhaltigen Bauens Baden-Württemberg, N!BBW, errichtet werden. Dies stellt auch eine zwingende notwendige Voraussetzung dar um Fördermittel, wie z.B. Schulbauförderung und/oder Förderung nach dem GT-Beschleunigungsgesetz, aus dem Landeshaushalt zu erhalten. Erwartet wird eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche, am Bedarf orientierte Lösung. Im Rahmen der Entwicklung des Planungskonzepts durch den Architekten sollen die Synergien, die sich aus einer Raummehrfachnutzung durch Schule und Kindergarten ergeben, aufgezeigt und genutzt werden. Zudem soll im Rahmen der Freianlagen-/ Außenanlagenplanung sowohl geeignete Außenflächen für den Kindergarten (u. A. Spielflächen), als auch für die Grundschule (Schulhof) berücksichtig werden. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Aufgabenbeschreibung und der Bedarfsplanung im Bauwesen, DIN 18205, zu entnehmen. | 50 Monate | 53.599 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Kriterium Nr. 1: Technische Fachkräfte
- Qualität
- Kriterium Nr. 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Qualität
- Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung, Referenz 1
- Qualität
- Kriterium Nr. 4: Fachliche Eignung, Referenz 2
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0742_L1_L2_L3_EK_TA.pdf I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht sowie die Umsatzsteuer-ID anzugeben. II) Berechtigung zur Führung der Ber … ganz lesenkürzer
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0742_L1_L2_L3_EK_TA.pdf I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht sowie die Umsatzsteuer-ID anzugeben. II) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in oder über vergleichbarere Qualifikation wie vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit mind. 3 Jahren Ausbildung an einer technischen Hochschule. Qualifikation ist vorzulegen.- Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0742_L1_L2_L3_EK_TA.pdf I) Nachweis gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über min. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensereign … ganz lesenkürzer
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0742_L1_L2_L3_EK_TA.pdf I) Nachweis gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über min. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensereignis, min. 3 Mio. € je Schadensereignis für Sachschäden und mind. 2 Mio. für Vermögensschäden je Schadensereignis bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das 3-fache der jeweiligen Mindestdeckungssumme. II) Erklärung, ob wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen bestehen III) Erklärung zur Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen IV) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) V) Erklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB und schwere Verfehlungen VI) Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0742_L1_L2_L3_EK_TA.pdf I) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.02.2025
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganz … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftlichen Abruf des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen bzw. Besondere Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.- Optionen
- Es erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung beginnend mit den Leistungsphasen 1 - 3 der Fachplanung Technische Ausrüstung i.S.v. §§ 53 bis 56 mit Anlage 15 HOAI 2021 inkl. der angebotenen und notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der beauftragten Stufe/Abschnitt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
26.11.2024, 10:00 Uhr. Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de zur Verfügu … ganz lesenkürzer
26.11.2024, 10:00 Uhr. Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de), Bestandteil der Vergabeunterlagen, hat der Bieter zu beachten. Es besteht keine Pflicht des Bieters sich auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) anzumelden. Die Vergabestelle empfiehlt dies jedoch, so dass der Bieter jederzeit über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen informiert ist. Meldet sich der Bieter nicht auf der Vergabeplattform an, so ist der Bieter selbst für die Informationsbeschaffung über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen verantwortlich, z.B. durch regelmäßige Überprüfung des Links auf die Vergabeunterlagen gemäß dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, siehe Link unter Rubrik -Auftragsunterlagen- (BT-15). Über diesen Link werden stets ALLE Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und aufgelistet. Der nicht auf der Vergabeplattform angemeldete Bieter ist alleinig dafür verantwortlich die gerade aktuellen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) zu verwenden. Orientierungshilfe bietet hierbei das Inhaltsverzeichnis und der Fragen-/Antwortenkatalog, jeweils im aktuellen Stand. Für die Abgabe des Angebots ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) des Auftraggebers zwingend notwendig, um die geforderte elektronische Abgabe des Angebots zu gewährleisten und den Bieter eindeutig zu identifizieren. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch (in Textform, mit fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur) über die eingerichtet Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) einzureichen. Eine Abgabe des Angebots per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich und hat den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung mit folgenden Losen: Los 1 (Heizung-Lüftung-Sanitä … ganz lesenkürzer
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung mit folgenden Losen: Los 1 (Heizung-Lüftung-Sanitär): Fachplanungsleistungen der Anlagen-Gruppen I, II, III und VIII; Los 2 (Elektrotechn. Anlagen): Fachplanungsleistungen der Anlagen-Gruppen IV, V und VI; Los 3 (Küchentechn. Anlagen): Fachplanungsleistungen der Anlagen-Gruppe VII.1. Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Vorgesehener Zeitablauf: 22.10.2024: Versand Auftragsbekanntmachung an EU-Amtsblatt, 23.10.2024 - 25.11.2024: Bearbeitungszeit für Angebot, 26.11.2024, 10:00 Uhr: Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich, 13.01.2025: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat, Planungsbeginn: 03.02.2025, Abschluss LPH 2: 05/2025, Abschluss LPH 3: 11/2025, Abschluss LPH 8: 03/2029, Abschluss LPH 9: 12/2033. Es werden im Rahmen eines 1-stufigen Offenen Verfahrens, § 15 VgV, unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder losweise vergeben. Die Bedarfsplanung sowie der Lösungsvorschlag der Architekten dient hierbei als Planungsgrundlage. Der Bauherr hat für den Lösungsvorschlag im Architektenverfahren ein Holz-Systembau, entweder als reinen Holzbau oder als Holz-Hybridbau vorgegeben. Das Architektenverfahren findet seinen Abschluss in der förmlichen Beauftragung im Gemeinderat am 16.12.2024. Der Neubau ist nach den Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (N!BBW) zu errichten. Details hierzu unter Nr. 5.1.7 dieser Auftragsbekanntmachung. Der Neubau wird voraussichtlich in die Gebäudeklasse IV gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO B-W) eingeordnet. Der Auftraggeber wünscht die Zugrundelegung der HOAI 2021 für die Beauftragung der jeweiligen Lose. Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung im jeweiligen Los erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation für eines der genannten Anlagen-Gruppen innerhalb eines jeden Loses) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen mehreren Büros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung / Angebot unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird. Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung muss jeweils für jedes Los verfügbar sein. Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV). Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufklärung über das Angebot / Eignung) werden keine Kosten erstattet. Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgabe mit Abgabe des Angebotsschreibens wird nicht verlangt; dennoch vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet. Es soll-/en der/die Bieter den Zuschlag erhalten, welche/r unter Berücksichtigung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, und Honorarangebot das bestmögliche Ergebnis erwarten lässt (§ 58 VgV). Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Max. …
Los 3
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Kriterium Nr. 1: Technische Fachkräfte
- Qualität
- Kriterium Nr. 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Qualität
- Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung, Referenz 1
- Qualität
- Kriterium Nr. 4: Fachliche Eignung, Referenz 2
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0742_L1_L2_L3_EK_TA.pdf I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht sowie die Umsatzsteuer-ID anzugeben. II) Berechtigung zur Führung der Ber … ganz lesenkürzer
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0742_L1_L2_L3_EK_TA.pdf I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht sowie die Umsatzsteuer-ID anzugeben. II) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in oder über vergleichbarere Qualifikation wie vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit mind. 3 Jahren Ausbildung an einer technischen Hochschule. Qualifikation ist vorzulegen.- Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0742_L1_L2_L3_EK_TA.pdf I) Nachweis gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über min. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensereign … ganz lesenkürzer
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0742_L1_L2_L3_EK_TA.pdf I) Nachweis gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über min. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensereignis, min. 3 Mio. € je Schadensereignis für Sachschäden und mind. 2 Mio. für Vermögensschäden je Schadensereignis bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das 3-fache der jeweiligen Mindestdeckungssumme. II) Erklärung, ob wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen bestehen III) Erklärung zur Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen IV) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) V) Erklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB und schwere Verfehlungen VI) Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0742_L1_L2_L3_EK_TA.pdf I) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.02.2025
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganz … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftlichen Abruf des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen bzw. Besondere Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.- Optionen
- Es erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung beginnend mit den Leistungsphasen 1 - 3 der Fachplanung Technische Ausrüstung i.S.v. §§ 53 bis 56 mit Anlage 15 HOAI 2021 inkl. der angebotenen und notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der beauftragten Stufe/Abschnitt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
26.11.2024, 10:00 Uhr. Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de zur Verfügu … ganz lesenkürzer
26.11.2024, 10:00 Uhr. Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de), Bestandteil der Vergabeunterlagen, hat der Bieter zu beachten. Es besteht keine Pflicht des Bieters sich auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) anzumelden. Die Vergabestelle empfiehlt dies jedoch, so dass der Bieter jederzeit über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen informiert ist. Meldet sich der Bieter nicht auf der Vergabeplattform an, so ist der Bieter selbst für die Informationsbeschaffung über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen verantwortlich, z.B. durch regelmäßige Überprüfung des Links auf die Vergabeunterlagen gemäß dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, siehe Link unter Rubrik -Auftragsunterlagen- (BT-15). Über diesen Link werden stets ALLE Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und aufgelistet. Der nicht auf der Vergabeplattform angemeldete Bieter ist alleinig dafür verantwortlich die gerade aktuellen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) zu verwenden. Orientierungshilfe bietet hierbei das Inhaltsverzeichnis und der Fragen-/Antwortenkatalog, jeweils im aktuellen Stand. Für die Abgabe des Angebots ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) des Auftraggebers zwingend notwendig, um die geforderte elektronische Abgabe des Angebots zu gewährleisten und den Bieter eindeutig zu identifizieren. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch (in Textform, mit fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur) über die eingerichtet Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) einzureichen. Eine Abgabe des Angebots per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich und hat den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maxi … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:freelance# Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maximal 1 000 Punkte nach nachfolgenden Voraussetzungen erzielt werden. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es wird jedes Los für sich bewertet und betrachtet. Für jedes Kriterium wird eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung und der erreichten Punkte eines jeden Kriteriums. Anschließend werden die Bewertungspunkte eines jeden Kriteriums addiert. Die somit erreichbare maximale Punktzahl beträgt 1 000 Punkte Kriterium 1: Technische Fachkräfte pro Los, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung: 10% 10 Punkte, wenn alle drei geforderten Fachkräfte benannt wurden. 8 Punkte, bei Angabe von 2 Fachkräften 5 Punkte, bei Angabe von einer Fachkraft Kriterium 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, max. 200 Bewertungspunkte, Gewichtung: 20% Los 1+2: 8 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mindestens 600.000,00 € netto nachgewiesen wird 5 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023)von mindestens 500.000,00 € netto nachgewiesen wird 2 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mindestens 400.000,00 € netto nachgewiesen wird 0 Punkte wenn ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von <400.000,00 € netto nachgewiesen wird 2 Zusatzpunkte: Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mehr als 400.000,00 € netto Los 3: 8 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mindestens 200.000,00 € netto nachgewiesen wird 5 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023)von mindestens 100.000,00 € netto nachgewiesen wird 2 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mindestens 50.000,00 € netto nachgewiesen wird 0 Punkte wenn ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von <50.000,00 € netto nachgewiesen wird 2 Zusatzpunkte: Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mehr als 50.000,00 € netto Kriterium 3+4: Fachliche Eignung für 2 Referenzen pro Los, max. 500 Bewertungspunkte Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 25% Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 25% Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Anforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Es werden max. 2 Referenzen bewertet. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Anforderungen a-d erfüllt sind. Es wird jede der nachfolgenden Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet: Mindestanforderungen an jede Referenz: Los 1-3: Mindestanforderung Referenzprojekt 1: öffentlichen Auftraggeber Mindestanforderung Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber a. Los 1: Mindestens 2 Anlagengruppen der Anlagen-Gr. I - III, VIII (KG 410 - 430, 480) gemäß § 55 HOAI 2021, LPH 2 - 3 und 5 - 8 vollständig erbracht Los 2: Mindestens 2 Anlagengruppen der Anlagen-Gr. IV bis VI (KG 440 - 460) gemäß § 55 HOAI 2021, LPH 2 - 3 und 5 - 8 vollständig erbracht Los 3: Leistungen gemäß § 55 HOAI 2021, LPH 2 bis 3 und 5 bis 8 vollständig erbracht für Anlagen-Gr.: …- Hinweis
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung mit folgenden Losen: Los 1 (Heizung-Lüftung-Sanitä … ganz lesenkürzer
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung mit folgenden Losen: Los 1 (Heizung-Lüftung-Sanitär): Fachplanungsleistungen der Anlagen-Gruppen I, II, III und VIII; Los 2 (Elektrotechn. Anlagen): Fachplanungsleistungen der Anlagen-Gruppen IV, V und VI; Los 3 (Küchentechn. Anlagen): Fachplanungsleistungen der Anlagen-Gruppe VII.1. Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Vorgesehener Zeitablauf: 22.10.2024: Versand Auftragsbekanntmachung an EU-Amtsblatt, 23.10.2024 - 25.11.2024: Bearbeitungszeit für Angebot, 26.11.2024, 10:00 Uhr: Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich, 13.01.2025: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat, Planungsbeginn: 03.02.2025, Abschluss LPH 2: 05/2025, Abschluss LPH 3: 11/2025, Abschluss LPH 8: 03/2029, Abschluss LPH 9: 12/2033. Es werden im Rahmen eines 1-stufigen Offenen Verfahrens, § 15 VgV, unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder losweise vergeben. Die Bedarfsplanung sowie der Lösungsvorschlag der Architekten dient hierbei als Planungsgrundlage. Der Bauherr hat für den Lösungsvorschlag im Architektenverfahren ein Holz-Systembau, entweder als reinen Holzbau oder als Holz-Hybridbau vorgegeben. Das Architektenverfahren findet seinen Abschluss in der förmlichen Beauftragung im Gemeinderat am 16.12.2024. Der Neubau ist nach den Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (N!BBW) zu errichten. Details hierzu unter Nr. 5.1.7 dieser Auftragsbekanntmachung. Der Neubau wird voraussichtlich in die Gebäudeklasse IV gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO B-W) eingeordnet. Der Auftraggeber wünscht die Zugrundelegung der HOAI 2021 für die Beauftragung der jeweiligen Lose. Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung im jeweiligen Los erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation für eines der genannten Anlagen-Gruppen innerhalb eines jeden Loses) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen mehreren Büros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung / Angebot unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird. Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung muss jeweils für jedes Los verfügbar sein. Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV). Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufklärung über das Angebot / Eignung) werden keine Kosten erstattet. Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgabe mit Abgabe des Angebotsschreibens wird nicht verlangt; dennoch vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet. Es soll-/en der/die Bieter den Zuschlag erhalten, welche/r unter Berücksichtigung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, und Honorarangebot das bestmögliche Ergebnis erwarten lässt (§ 58 VgV). Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Max. …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf
- Website
- graben-neudorf.de
- Kontakt
- vergabe@
graben-neudorf.de
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 26.11.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 26.11.2024 auf 29.11.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 29.11.2024 auf 04.12.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 26.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c4b9a2c-618f-4a1d-9efa-dd168898eecf.