Neubau eines Laborgebäudes für das Landeslabor Berlin-Brandenburg in Frankfurt (Oder) | Technische Beratungsleistungen
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2026-I-085veröffentlicht 20.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.pd-g.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 130 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis/Honorar50 %
- Grobkonzept25 %
- Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals15 %
- Präsentationstermin10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 49 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 20 Tagen
- Heute
Beschreibung
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (nachfolgend LLBB genannt) ist die gemeinsame Untersuchungseinrichtung der Länder Berlin und Bandenburg. Es nimmt hoheitliche Untersuchungs- und Analyseaufgaben insbesondere in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin, Umwelt- und Gesundheitsschutz wahr und betreibt hierfür Laborkapazitäten an mehreren Standorten.
Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (nachfolgend BLB genannt) beabsichtigt als Bauherr, für das LLBB einen Laborneubau am Standort Frankfurt (Oder) zu errichten. Das Grundstück ist als Landesgrundstück vorhanden; ein Grundstücksankauf ist nicht erforderlich.
Die PD ist vom BLB mit der wirtschaftlichen Beratung und dem Projektmanagement für das Vorhaben beauftragt. Die hier ausgeschriebenen technischen Beratungsleistungen werden von der PD als Nachunternehmerleistung beschafft und im Rahmen ihres Auftrags gegenüber dem BLB erbracht.
Aufgrund der spezifischen fachlichen Anforderungen an die Laborplanung wird die technische Beratungsleistung in zwei Losen ausgeschrieben:
- Los 1: „Technische Beratung – Planen und Bauen” - Los 2: „Technische Beratung – Laborfachplanung”
Die wirtschaftlichen Beratungsleistungen werden durch die PD erbracht. Die juristischen Beratungsleistungen werden gesondert beschafft und durch einen noch zu beauftragenden Rechtsberater erbracht. Beide Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | „Technische Beratung – Planen und Bauen" Schnittstelle der Lose: Die Gesamtkoordination der technischen Inhalte obliegt Los 1. Der „Technische Berater – Planen und Bauen“ steuert die Zuarbeiten des „Technischen Beraters – Laborfachplanung“, führt diese zusammen und verantwortet die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der technischen Unterlagen, insbesondere der funktionalen Leistungsbeschreibung. Umgekehrt wirkt der „Technische Berater – Planen und Bauen“ an den Leistungen des „Technischen Beraters – Laborfachplanung“ mit, soweit dies für deren Fortschritt erforderlich ist. Die Prüfung der Zuarbeiten aus Los 2 auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit der Bedarfsplanung ist Bestandteil dieser Verantwortung; dies gilt unabhängig davon, ob beide Lose an denselben Auftragnehmer vergeben werden. | – | – |
| 2 | „Technische Beratung – Laborfachplanung” Schnittstelle der Lose: Die Gesamtkoordination der technischen Inhalte obliegt Los 1. Der „Technische Berater – Planen und Bauen“ steuert die Zuarbeiten des „Technischen Beraters – Laborfachplanung“, führt diese zusammen und verantwortet die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der technischen Unterlagen, insbesondere der funktionalen Leistungsbeschreibung. Umgekehrt wirkt der „Technische Berater – Planen und Bauen“ an den Leistungen des „Technischen Beraters – Laborfachplanung“ mit, soweit dies für deren Fortschritt erforderlich ist. Die Prüfung der Zuarbeiten aus Los 2 auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit der Bedarfsplanung ist Bestandteil dieser Verantwortung; dies gilt unabhängig davon, ob beide Lose an denselben Auftragnehmer vergeben werden. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Preis/Honorar
- Qualität
- GrobkonzeptDer Bieter hat mit seinem Angebot das geplante Vorgehen bei der Aufgabenstellung (technische Beratungsleistungen Planen und Bauen gem. Leistungsbeschreibung) unter Berücksichtigung des vorgesehenen ÖPP-Modells darzustellen. Dabei wird vom Bieter erwartet, dass er in seinem Grobkonzept Aussagen zu folgenden Aspekten trifft: - Geplante Vorgehen zur Vervollständigung der ES-Bedarfsdeckung nach BbgRLBau - Geplantes Vorgehen bei der Erstellung und späteren Fortschreibung der funktionalen Leistungsbeschreibung für Planungs- und Bauleistungen inkl. Integrieren der besonderen technischen Anforderungen sowie geforderter Betriebsleistungen sowie der weiteren Vergabeunterlagen aus technischer Sicht - Geplantes Vorgehen bei der Abstimmung der funktionalen Leistungsbeschreibung mit dem 2. technischen Berater - Laborfachplanung und den Projektbeteiligten auf Seiten des AG (BLB, Fachberater) im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe - Geplantes Vorgehen bei der Prüfung und Integration der laborspezifischen Anforderungen aus Los 2 in die funktionale Leistungsbeschreibung, insbesondere zur Sicherstellung von Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit - Geplantes Vorgehen bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen zu den Planungs- und Bauleistungen sowie Betriebsleistungen - Geplantes Vorgehen (Methode und Instrumente) im planungs- und baubegleitenden Controlling
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten PersonalsDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Qualifikationsprofil des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals vorzulegen und diese in einem Organigramm einzuordnen. Dabei hat der Bieter Berufsausbildungsabschlüsse, (weitere) Ausbildungsabschlüsse, Fortbildungen und Zusatzqualifikationen für den Gesamtprojektleiter, dessen Stellvertreter und die weiteren Projektmitarbeiter darzustellen. Der Bieter hat insbesondere die in seinen Augen erforderlichen Schlüsselpositionen zu bestimmen und deren Besetzung namentlich zu benennen. Zudem hat der Bieter in den Unterlagen die Erfahrung(en) der in dem Organigramm benannten Schlüsselpositionen entsprechend der jeweiligen Funktion im Projekt darzustellen. Der Bieter hat zusätzlich Angaben dazu zu machen, inwiefern die Erfahrung(en) des jeweiligen Mitarbeiters ihn in besonderer Weise für die Aufgaben bei der Durchführung dieses Auftrags in Bezug auf die in der Projektbeschreibung dargestellten Auftragsbesonderheiten qualifizieren, und wie der Bieter bei der Erarbeitung seiner Leistungsergebnisse eine Verzahnung der unterschiedlichen von ihm abzudeckenden fachlichen Disziplinen sicherstellt. Werden für die Projektleitung und deren Stellvertretung keine Angaben zu Qualifikation und Erfahrung gemacht oder werden diese Positionen nicht namentlich benannt, wird dieses Kriterium mit 0 Punkten gewertet.
- Qualität
- PräsentationsterminDer Präsentationstermin soll folgende Inhalte darstellen: - Angebotspräsentation: In der Angebotspräsentation hat der Bieter das eingereichten Grobkonzept vorzustellen. - Diskussion und Fragen: Im Anschluss der Angebotspräsentation steht der Bieter zur Diskussion und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. - Teamauftritt: Bieterseitig haben der Projektleiter, der Stellvertretende Projektleiter sowie ggf. derjenige, der aus Sicht des Bieters eine besonders wesentliche Schlüsselposition inne hat, an dem Präsentationstermin teilzunehmen. Die Teilnehmer des Bieters sind aufgefordert, als Team aufzutreten. Wird die Präsentation nicht mindestens von der Projektleitung und einer weiteren Personen übernommen, der gemäß Angebot eine Schlüsselposition im Projekt zugewiesen ist, wird dieses Kriterium mit 0 Punkten gewertet.
Eignung9 von 9 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB Es handelt sich um eine Mindestanforderung
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung zu Mindestlohn und Tariftreue Es handelt sich um eine Mindestanforderung
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zu Russlandsanktionen Es handelt sich um eine Mindestanforderung
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer weist spätestens bei Vertragsbeginn eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20.000.000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei zweifacher Maximierung pro Schadensfall und Versicherungsjahr) nach und hält di … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer weist spätestens bei Vertragsbeginn eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20.000.000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei zweifacher Maximierung pro Schadensfall und Versicherungsjahr) nach und hält diese während der gesamten Vertragslaufzeit einschließlich der vereinbarten Gewährleistungs-, Wartungs- und Servicezeiträume aufrecht. Es handelt sich um eine Mindestanforderung- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen (Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus der Begleitung von ÖPP/TÜ/GÜ-Projekten bis zur Inbetriebnahme). Auf das Dokument A2_Eignungskriterien Los 1 und Los 2 wird ausdrücklich verwiesen. Es handelt sich um eine Mindestanforderung
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3.1.1. Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit der Bedarfsplanung von Neu-/Umbauten von Laborgebäuden oder Gebäuden mit vergleichbaren technischen Installationen (Los 1) oder Erfahrungen mit der Planung von Laboren oder vergleichbaren Flächen (Los 2) 3.1.2. Referenzen zum Nachweis von Erfahrung … ganz lesenkürzer
3.1.1. Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit der Bedarfsplanung von Neu-/Umbauten von Laborgebäuden oder Gebäuden mit vergleichbaren technischen Installationen (Los 1) oder Erfahrungen mit der Planung von Laboren oder vergleichbaren Flächen (Los 2) 3.1.2. Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für ein ÖPP-Vorhaben oder vergleichbar (Los 1 und Los 2) 3.1.3.Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit der Begleitung eines ÖPP-Vergabeverfahrens (Los 1) oder Erfahrungen mit der Begleitung eines Vergabeverfahrens aus dem Bereich Labor (Los 2) 3.1.4. Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit dem baubebgleitendem Controlling (Los 1 und Los 2) Es werden nur solche Bewerber als geeignet angesehen, die (pro angebotenem Los) ein Referenzprojekt unter Einhaltung aller Mindestanforderungen nachweisen können. Das bedeutet, dass (pro angebotenem Los) der Nachweis eines Referenzprojekts genügt, insoweit dieses die in dem Dokument A2_Eignungskriterien Los 1 und Los 2 festgelegten Mindestanforderungen bzgl. der Ziffern 3.1.1 - 3.1.4 erfüllt. Auf den Inhalt des vorgenannten Dokuments wird ausdrücklich verwiesen. Es handelt sich um eine Mindestanforderung- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.pd-g.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einl … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 Abs. 1 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Preis/HonorarIn dem Formblatt "Honorarangebot" müssen die Bieter gemäß den Ausfüllungshinweisen in den entsprechenden Feldern die von ihnen angebotenen Preise in Euro (netto) eintragen. An dieser Stelle sind auch alle Annahmen (u.a. für Aufwandspositionen und Optionen) dokumentiert, wie sich der Gesamtwertungspreis berechnet. Bewertet wird der im Formblatt "Honorarangebot" angebotene Gesamtwertungspreis exkl. Ust (EUR) insgesamt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot des Bietenden mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis insgesamt. Weisen die Angebote von mehr als einem Bietenden den niedrigsten Gesamtwertungspreis insgesamt auf, so erhalten alle diese Angebote die volle Punktzahl. 0 Punkte erhalten diejenigen Angebote, bei denen der Gesamtwertungspreis insgesamt das 2-fache des günstigsten Gesamtwertungspreis insgesamt (nachfolgend „Preis Min“) erreicht oder übersteigt. Die Punkte für die übrigen Angebote werden nach folgender Preisformel berechnet: 40 - [(Preis Bieter - Preis Min) / Preis Min] x 40
- Qualität
- GrobkonzeptDer Bieter hat mit seinem Angebot das geplante Vorgehen bei der Aufgabenstellung (technische Beratungsleistungen Laborfachplanung gem. Leistungsbeschreibung) unter Berücksichtigung des vorgesehenen ÖPP-Modells darzustellen. Dabei wird vom Bieter erwartet, dass er in seinem Grobkonzept Aussagen zu folgenden Aspekten trifft: - Geplantes Vorgehen bei der laborfachlichen Zuarbeit zur ES-Bedarfsdeckung nach BbgRLBau - Geplantes Vorgehen bei der Erarbeitung und Fortschreibung des Anforderungsraumbuchs sowie des technischen Raumbuchs, insbesondere bei der Ermittlung der Anschlusswerte und Wärmelasten sowie bei der Überführung in eine maschinenlesbare und referenzierbare Form als Vertragsanlage - Geplante Vorgehen bei der vorlaufenden Laborplanung und der geplanten funktionalen Ausschreibung der Inhalte - Geplantes Vorgehen bei der Zuarbeit zur Erstellung und späteren Fortschreibung der funktionalen Leistungsbeschreibung für Planungs- und Bauleistungen inkl. Integrieren der besonderen technischen Anforderungen sowie geforderter Betriebsleistungen sowie der weiteren Vergabeunterlagen aus technischer Sicht - Geplantes Vorgehen bei der Abstimmung der funktionalen Leistungsbeschreibung mit dem anderen technischen Berater - Planen und Bauen und den Projektbeteiligten auf Seiten der des AG im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe - Geplantes Vorgehen bei der laborfachlichen Begleitung des Vergabeverfahrens, insbesondere bei der Prüfung und Bewertung der Bieterkonzepte gegen die laborspezifischen Anforderungen sowie bei der Teilnahme an den Verhandlungsrunden - Geplantes Vorgehen (Methode und Instrumente) bei der laborfachlichen Zuarbeit zum planungs- und baubegleitenden Controlling
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten PersonalsDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Qualifikationsprofil des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals vorzulegen und diese in einem Organigramm einzuordnen. Dabei hat der Bieter Berufsausbildungsabschlüsse, (weitere) Ausbildungsabschlüsse, Fortbildungen und Zusatzqualifikationen für den Gesamtprojektleiter, dessen Stellvertreter und die weiteren Projektmitarbeiter darzustellen. Der Bieter hat insbesondere die in seinen Augen erforderlichen Schlüsselpositionen zu bestimmen und deren Besetzung namentlich zu benennen. Zudem hat der Bieter in den Unterlagen die Erfahrung(en) der in dem Organigramm benannten Schlüsselpositionen entsprechend der jeweiligen Funktion im Projekt darzustellen. Der Bieter hat zusätzlich Angaben dazu zu machen, inwiefern die Erfahrung(en) des jeweiligen Mitarbeiters ihn in besonderer Weise für die Aufgaben bei der Durchführung dieses Auftrags in Bezug auf die in der Projektbeschreibung dargestellten Auftragsbesonderheiten qualifizieren, und wie der Bieter bei der Erarbeitung seiner Leistungsergebnisse eine Verzahnung der unterschiedlichen von ihm abzudeckenden fachlichen Disziplinen sicherstellt. Werden für die Projektleitung und deren Stellvertretung keine Angaben zu Qualifikation und Erfahrung gemacht oder werden diese Positionen nicht namentlich benannt, wird dieses Kriterium mit 0 Punkten gewertet.
- Qualität
- PräsentationsterminDer Präsentationstermin soll folgende Inhalte darstellen: - Angebotspräsentation: In der Angebotspräsentation hat der Bieter das eingereichten Grobkonzept vorzustellen. - Diskussion und Fragen: Im Anschluss der Angebotspräsentation steht der Bieter zur Diskussion und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. - Teamauftritt: Bieterseitig haben der Projektleiter, der Stellvertretende Projektleiter sowie ggf. derjenige, der aus Sicht des Bieters eine besonders wesentliche Schlüsselposition inne hat, an dem Präsentationstermin teilzunehmen. Die Teilnehmer des Bieters sind aufgefordert, als Team aufzutreten. Wird die Präsentation nicht mindestens von der Projektleitung und einer weiteren Personen übernommen, der gemäß Angebot eine Schlüsselposition im Projekt zugewiesen ist, wird dieses Kriterium mit 0 Punkten gewertet.
Eignung9 von 9 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB Es handelt sich um eine Mindestanforderung
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung zu Mindestlohn und Tariftreue Es handelt sich um eine Mindestanforderung
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zu Russlandsanktionen Es handelt sich um eine Mindestanforderung
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer weist spätestens bei Vertragsbeginn eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20.000.000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei zweifacher Maximierung pro Schadensfall und Versicherungsjahr) nach und hält di … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer weist spätestens bei Vertragsbeginn eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20.000.000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei zweifacher Maximierung pro Schadensfall und Versicherungsjahr) nach und hält diese während der gesamten Vertragslaufzeit einschließlich der vereinbarten Gewährleistungs-, Wartungs- und Servicezeiträume aufrecht. Es handelt sich um eine Mindestanforderung- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen (Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus der Begleitung von ÖPP/TÜ/GÜ-Projekten bis zur Inbetriebnahme). Auf das Dokument A2_Eignungskriterien Los 1 und Los 2 wird ausdrücklich verwiesen. Es handelt sich um eine Mindestanforderung
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3.1.1. Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit der Bedarfsplanung von Neu-/Umbauten von Laborgebäuden oder Gebäuden mit vergleichbaren technischen Installationen (Los 1) oder Erfahrungen mit der Planung von Laboren oder vergleichbaren Flächen (Los 2) 3.1.2. Referenzen zum Nachweis von Erfahrung … ganz lesenkürzer
3.1.1. Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit der Bedarfsplanung von Neu-/Umbauten von Laborgebäuden oder Gebäuden mit vergleichbaren technischen Installationen (Los 1) oder Erfahrungen mit der Planung von Laboren oder vergleichbaren Flächen (Los 2) 3.1.2. Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für ein ÖPP-Vorhaben oder vergleichbar (Los 1 und Los 2) 3.1.3.Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit der Begleitung eines ÖPP-Vergabeverfahrens (Los 1) oder Erfahrungen mit der Begleitung eines Vergabeverfahrens aus dem Bereich Labor (Los 2) 3.1.4. Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit dem baubebgleitendem Controlling (Los 1 und Los 2) Es werden nur solche Bewerber als geeignet angesehen, die (pro angebotenem Los) ein Referenzprojekt unter Einhaltung aller Mindestanforderungen nachweisen können. Das bedeutet, dass (pro angebotenem Los) der Nachweis eines Referenzprojekts genügt, insoweit dieses die in dem Dokument A2_Eignungskriterien Los 1 und Los 2 festgelegten Mindestanforderungen bzgl. der Ziffern 3.1.1 - 3.1.4 erfüllt. Auf den Inhalt des vorgenannten Dokuments wird ausdrücklich verwiesen. Es handelt sich um eine Mindestanforderung- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.pd-g.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einl … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 Abs. 1 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrichstr. 149, 10117 Berlin
- Kontakt
- vergabe@
pd-g.de - Auskünfte
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Berlin (148 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer SE9 Zuschläge
- DAR GmbH Berlin7 Zuschläge
- SPP Schüttauf und Persike Planungsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH6 Zuschläge
- EIBS Büro Berlin5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 3. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 19.10.2026
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 19.10.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 19.10.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fad3a664-d4e6-4b50-8a1b-f9c7ebd1ed14.