Neubau der Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 748 - Fachplanung und gutachterliche Leistungen zur Baufeldfreimachung mit Auffüllung inkl. Abbruch und Schadstoffentsorgung
Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle- · Graben-Neudorf, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 0748//211.21:0002veröffentlicht 18.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 116 Tsd. €
- Laufzeit
- 105 Monate
- 24.03.2025 – 31.12.2033
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 116 Tsd. €
- Laufzeit
- 105 Monate24.03.2025 – 31.12.2033
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Graben-Neudorf76676, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Kriterium Nr. 1: Technische Fachkräfte10 %
- Kriterium Nr. 2: Fachliche Eignung, Referenz Nr. 120 %
- Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung (Referenz Nr. 2)20 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.12.2033
- Heute
Beschreibung
Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Fachplanung und gutachterliche Leistungen zur Baufeldfreimachung mit Auffüllung inkl. Abbruch und Schadstoffentsorgung
Beschreibung des Loses
Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Fachplanung zur Baufeldfreimachung/Rückbau des Bestandsgebäudes inkl. fachgerechte Entsorgung der baujahresspezifischen Schadstoffe in Objekten von baulichen und technischen Anlagen (Bestandsgebäude der Erich Kästner-Grundschule), sowie Auffüllen der Baugrube, die durch den Abbruch des Bestandsgebäudes entsteht inkl. gutachterliche Leistungen zu den vorhandenen Schadstoffen i.V.m. HOAI 2021, insbesondere Teil 1 §§ 1 - 16. Im Rahmen eines 2-stufigen VgV-Verfahrens erreichte der Lösungsvorschlag des Architektur-büros Motorlab Architekten, Mannheim zusammen mit bauart Konstruktions GmbH & Co. KG (Tragwerksplanung) Rang 1. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beide Büros förmlich beauftragt. Der Lösungsvorschlag von Motorlab Architekten dient als Planungsgrundlage ergänzt durch die Bedarfsplanung nach DIN 18205. Das siegreiche Bieterteam hat am besten den Wunsch des Bauherren nach einem kommunika-tiven, offenen und transparenten Neubau, in welchem die Integration eines 3-gruppigen Kinder-gartens in eine 3-zügigen Ganztagesgrundschule erfolgt umgesetzt. Das Gebäude soll nach dem Planungswerkzeug des Nachhaltigen Bauens Baden-Württem-berg, N!BBW, errichtet werden. Dies stellt auch eine notwendige Voraussetzung dar, um För-dermittel, wie z.B. Schulbauförderung und/oder Förderung nach dem GT-Beschleunigungsge-setz, aus dem Landeshaushalt zu erhalten. Der Lösungsvorschlag von Motorlab Architekten wird einem funktionalen, nachhaltigen und wirtschaftlichen, am Bedarf orientierte Lösung, gerecht. Die Synergien, die sich aus einer Raummehrfachnutzung durch Schule und Kindergarten ergeben, wurden vom siegreichen Planungsteam erfolgreich aufgezeigt. Zudem soll im Rahmen der Freianlagen-/ Außenanlagenplanung sowohl geeignete Flächen für den Kindergarten (u. A. Außen-Spielflächen), als auch für die Grundschule als Schulhof berücksichtig werden. Der Neubau soll im jetzigen Schulhof der Erich Kästner-Grundschule errichtet werden. Der neue Schulhof soll dann im Bereich des jetzigen Bestandsgebäudes entstehen. Diese Vorgehens-weise ermöglicht es dem Bauherrn, dass auf ein kostenintensives Ausweichquartier verzichtet werden kann. Neben der Planung des Neubaus und dem fachgerechten Rückbau des Bestandsgebäudes ist eine besondere Betrachtung der verkehrlichen Situation im Rahmen der Baustellenlogistik zu berücksichtigen. Wichtig ist bei der Baudurchführung Lösungsmöglichkeit zur sicheren Abwick-lung des Ziel- und Quellverkehrs in Hinblick auf die Hauptbring- und Abholzeiten von rund 300 Schulkindern und 75 Kindergartenkindern aufzuzeigen. Sowie Maßnahmen zur Lärm- und Staubminimierung, insbesondere bei den Abbrucharbeiten, auszuarbeiten. Nach der Fertigstellung des Neubaus im jetzigen Schulhof, voraussichtlich 08/2028, erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes, welches 1974 in Betrieb genommen wurde. Als Planungsgrundlage für die Fachplanungsleistungen "Baufeldfreimachung/Rückbau" mit "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technischen Anlagen" dient die Technische Erkundung (Umweltchemische Gebäudeanalyse) des Ingenieurbüros Fader vom 31.08.2022, Anlage 5 zur Bedarfsplanung im Bauwesen, sowie die Statische Untersuchung des Bestandsgebäude des Ingenieurbüros Frick vom 26.10.2022, Anlage 4 zur Bedarfsplanung im Bauwesen und der Lösungsvorschlag des siegreichen Planungsteams Motorlab Architekten mit bauart Konstruktions GmbH & Co. KG inkl. Erläuterungsbericht. Weitere Details sind dem Lösungsvorschlag der Architekten, den Vergabeunterlagen, insbesondere der Aufgabenbeschreibung und der Bedarfsplanung im Bauwesen, DIN 18205, zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Kriterium Nr. 1: Technische FachkräfteAngabe von 2 Technischen Fachkräfte, max. 10 Punkte, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung:10%
- Qualität
- Kriterium Nr. 2: Fachliche Eignung, Referenz Nr. 1Referenzprojekt 1: öffentlichen Auftraggeber; Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkt
- Qualität
- Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung (Referenz Nr. 2)Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber; Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkt
- Preis
- max. 10 Punkte, max. 500 Bewertungspunkte, Gewichtung: 50%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 24.03.2025
- Vertragsende
- 31.12.2033
- Verlängerung
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganz … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftlichen Abruf des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen bzw. Besondere Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.- Optionen
- Es erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 3) und 1 Preiskriterium (Kriterium 4). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maximal 1 000 Punkte nach nachfolgenden … ganz lesenkürzer
Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 3) und 1 Preiskriterium (Kriterium 4). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maximal 1 000 Punkte nach nachfolgenden Voraussetzungen erzielt werden. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Für jedes Kriterium wird eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung und der erreichten Punkte eines jeden Kriteriums. Anschließend werden die Bewertungspunkte eines jeden Kriteriums addiert. Die somit erreichbare maximale Punktzahl beträgt 1 000 Punkte Kriterium 1: Technische Fachkräfte, max. 10 Punkte, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung:10% 10 Punkte, soweit beide geforderten Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung und stellv. Projektleitung erfüllen und beide technischen Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde erfüllen. 8 Punkte, soweit beide geforderten Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung und stellv. Projektleitung erfüllen und für eine technische Fachkraft (Projektleitung oder stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde erfüllt wird. 5 Punkte, soweit mind. die technische Fachkraft als Projektleitung die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung erfüllt und diese technische Fachkraft als Projektleitung über die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde verfügt. 0 Punkte, keine Benennung technischer Fachkraft oder fehlende berufliche Qualifikation oder fehlende Sach- und Fachkunde Kriterium 2+3: Fachliche Eignung für 2 Referenzen, max. 400 Bewertungspunkte Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkte Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkte Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Anforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Es werden max. 2 Referenzen bewertet. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Anforderungen a-e erfüllt sind. Es wird jede der nachfolgenden Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet: Mindestanforderungen an jede Referenz: Referenzprojekt 1: öffentlichen Auftraggeber Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber a) Leistungen aus dem Bereich des Rückbaus und Entsorgung von Schadstoffen in Gebäuden oder Baugrund mit durchgeführten gutachterlicher Laboruntersuchung zu den Schadstoffen. Es sind min. 3 Schadstoffe zu benennen, die bei diesem Projekt angefallen sind b) Aufstellen des Rückbaukonzepts mit Abfallverwertungskonzept der Abbruch- und/oder Entkernungsarbeiten von min. 300 t mineralischem Abbruch und 300 t Stahlbeton c) Wahrnehmung der Fachbauleitung mit Überwachung der durchzuführenden Arbeiten im Bereich - des Rückbaus und Entsorgung von Schadstoffen in Gebäuden oder Baugrund und - des aufgestellten Rückbaukonzepts mit Abfallverwertungskonzept der Abbruch- oder Entkernungsarbeiten d) Projekt-Abwicklung mit Abschluss der durchzuführenden Arbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2024 e) Baukosten ausschließlich in Kostengruppe 210 gem. DIN 276: min. 300.000 € netto Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) gem. § 43 Abs. 3 Nr. 1 VgV Pro Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden, die Punktebewertung ergibt sich wie folgt: 10 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 5 aus …- Hinweis
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanung zur Baufeldfreimachung/Rückbau des Bestandsgebäudes inkl. fachgerechte Entsorgung der b … ganz lesenkürzer
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanung zur Baufeldfreimachung/Rückbau des Bestandsgebäudes inkl. fachgerechte Entsorgung der baujahresspezifischen Schadstoffe in Objekten von baulichen und technischen Anlagen (Bestandsgebäude der Erich Kästner-Grundschule), sowie Auffüllen der Baugrube, die durch den Abbruch des Bestandsgebäudes entsteht inkl. gutachterliche Leistungen zu den vorhandenen Schadstoffen i.V.m. HOAI 2021, insbesondere Teil 1 §§ 1 - 16. Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Vorgesehener Zeitablauf: 17.01.2025: Versand Auftragsbekanntmachung an BKMS/EU-Amtsblatt, 20.01.2025 - 19.02.2025: Bearbeitungszeit für Angebot, 20.02.2025, 10:00 Uhr (Ortszeit): Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich, 17.03.2025: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat, Planungsbeginn: 24.03.2025, Abschluss LPH 2: 05/2025, Abschluss LPH 3: 11/2025, Abschluss LPH 8: 02.02.2029. Es werden im Rahmen eines 1-stufigen Offenen Verfahrens, § 15 VgV, unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder vergeben. Der Lösungsvorschlag der Architekten, die Bedarfsplanung im Bauwesen des Auftraggebers, die Technische Erkundung (Umweltchemische Gebäudeanalyse) des Ingenieurbüros Fader vom 31.08.2022 sowie die Statische Untersuchung des Bestandsgebäude des Ingenieurbüros Frick vom 26.10.2022 dienen hierbei als Planungsgrundlage. Der Neubau soll im jetzigen Schulhof der Erich Kästner-Grundschule errichtet werden. Der neue Schulhof soll dann im Bereich des jetzigen Bestandsgebäudes entstehen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es dem Bauherrn, dass auf ein kostenintensives Ausweichquartier verzichtet werden kann. Neben der Planung des Neubaus und dem fachgerechten Rückbau des Bestandsgebäudes ist eine besondere Betrachtung der verkehrlichen Situation im Rahmen der Baustellenlogistik zu berücksichtigen. Wichtig ist bei der Baudurchführung Lösungsmöglichkeit zur sicheren Abwicklung des Ziel- und Quellverkehrs in Hinblick auf die Hauptbring- und Abholzeiten von rund 300 Schulkindern und 75 Kindergartenkindern aufzuzeigen. Sowie Maßnahmen zur Lärm- und Staubminimierung, insbesondere bei den Abbrucharbeiten, auszuarbeiten. Nach der Fertigstellung des Neubaus im jetzigen Schulhof, voraussichtlich 08/2028, erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes, welches 1974 in Betrieb genommen wurde. Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Fachplanung der "Baufeldfreimachung/Rückbau" i.V.m. "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation für eines der genannten Planungsleistungen) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen mehreren Büros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung / Angebot unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird. Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung "Baufeldfreimachung/Rückbau" i.V.m. "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung sowie die Fach- und Sachkunde, insbesondere nach TRGS 519 und 524, muss jeweils für jeden Planungsbereich verfügbar sein. Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV). Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufk …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG, Kalrsruhe | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf
- Website
- graben-neudorf.de
- Kontakt
- vergabe@
graben-neudorf.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer8 Zuschläge
- THOST Projektmanagement GmbH6 Zuschläge
- Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH / Region Deutschland Südwest3 Zuschläge
- GKG Ingenieure GmbH2 Zuschläge
- HWP Planung GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 20.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 55f1b7fd-8af3-4988-8bed-79f3085e88cf.