Neubau der Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 748 - Fachplanung und gutachterliche Leistungen zur Baufeldfreimachung mit Auffüllung inkl. Abbruch und Schadstoffentsorgung
Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle- · Graben-Neudorf, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 0748//211.21:0002veröffentlicht 17.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 116 Tsd. €
- Laufzeit
- 105 Monate
- 24.03.2025 – 31.12.2033
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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- Neubau eines Betriebsgebäudes (Los1) und einer Energiezentrale (Los2)Städtischer Versorgungsbetrieb Freiberg am Neckar · 71691 Freiberg am NeckarFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 116 Tsd. €
- Laufzeit
- 105 Monate24.03.2025 – 31.12.2033
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Graben-Neudorf76676, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Kriterium Nr. 1: Technische Fachkräfte10 %
- Kriterium Nr. 2: Fachliche Eignung, Referenz Nr. 120 %
- Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung (Referenz Nr. 2)20 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 21 MonatenGemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 31.12.2033
- Bindefrist endetvor 19 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Fachplanung und gutachterliche Leistungen zur Baufeldfreimachung mit Auffüllung inkl. Abbruch und Schadstoffentsorgung
Beschreibung des Loses
Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Fachplanung zur Baufeldfreimachung/Rückbau des Bestandsgebäudes inkl. fachgerechte Entsorgung der baujahresspezifischen Schadstoffe in Objekten von baulichen und technischen Anlagen (Bestandsgebäude der Erich Kästner-Grundschule), sowie Auffüllen der Baugrube, die durch den Abbruch des Bestandsgebäudes entsteht inkl. gutachterliche Leistungen zu den vorhandenen Schadstoffen i.V.m. HOAI 2021, insbesondere Teil 1 §§ 1 - 16. Im Rahmen eines 2-stufigen VgV-Verfahrens erreichte der Lösungsvorschlag des Architektur-büros Motorlab Architekten, Mannheim zusammen mit bauart Konstruktions GmbH & Co. KG (Tragwerksplanung) Rang 1. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beide Büros förmlich beauftragt. Der Lösungsvorschlag von Motorlab Architekten dient als Planungsgrundlage ergänzt durch die Bedarfsplanung nach DIN 18205. Das siegreiche Bieterteam hat am besten den Wunsch des Bauherren nach einem kommunika-tiven, offenen und transparenten Neubau, in welchem die Integration eines 3-gruppigen Kinder-gartens in eine 3-zügigen Ganztagesgrundschule erfolgt umgesetzt. Das Gebäude soll nach dem Planungswerkzeug des Nachhaltigen Bauens Baden-Württem-berg, N!BBW, errichtet werden. Dies stellt auch eine notwendige Voraussetzung dar, um För-dermittel, wie z.B. Schulbauförderung und/oder Förderung nach dem GT-Beschleunigungsge-setz, aus dem Landeshaushalt zu erhalten. Der Lösungsvorschlag von Motorlab Architekten wird einem funktionalen, nachhaltigen und wirtschaftlichen, am Bedarf orientierte Lösung, gerecht. Die Synergien, die sich aus einer Raummehrfachnutzung durch Schule und Kindergarten ergeben, wurden vom siegreichen Planungsteam erfolgreich aufgezeigt. Zudem soll im Rahmen der Freianlagen-/ Außenanlagenplanung sowohl geeignete Flächen für den Kindergarten (u. A. Außen-Spielflächen), als auch für die Grundschule als Schulhof berücksichtig werden. Der Neubau soll im jetzigen Schulhof der Erich Kästner-Grundschule errichtet werden. Der neue Schulhof soll dann im Bereich des jetzigen Bestandsgebäudes entstehen. Diese Vorgehens-weise ermöglicht es dem Bauherrn, dass auf ein kostenintensives Ausweichquartier verzichtet werden kann. Neben der Planung des Neubaus und dem fachgerechten Rückbau des Bestandsgebäudes ist eine besondere Betrachtung der verkehrlichen Situation im Rahmen der Baustellenlogistik zu berücksichtigen. Wichtig ist bei der Baudurchführung Lösungsmöglichkeit zur sicheren Abwick-lung des Ziel- und Quellverkehrs in Hinblick auf die Hauptbring- und Abholzeiten von rund 300 Schulkindern und 75 Kindergartenkindern aufzuzeigen. Sowie Maßnahmen zur Lärm- und Staubminimierung, insbesondere bei den Abbrucharbeiten, auszuarbeiten. Nach der Fertigstellung des Neubaus im jetzigen Schulhof, voraussichtlich 08/2028, erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes, welches 1974 in Betrieb genommen wurde. Als Planungsgrundlage für die Fachplanungsleistungen "Baufeldfreimachung/Rückbau" mit "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technischen Anlagen" dient die Technische Erkundung (Umweltchemische Gebäudeanalyse) des Ingenieurbüros Fader vom 31.08.2022, Anlage 5 zur Bedarfsplanung im Bauwesen, sowie die Statische Untersuchung des Bestandsgebäude des Ingenieurbüros Frick vom 26.10.2022, Anlage 4 zur Bedarfsplanung im Bauwesen und der Lösungsvorschlag des siegreichen Planungsteams Motorlab Architekten mit bauart Konstruktions GmbH & Co. KG inkl. Erläuterungsbericht. Weitere Details sind dem Lösungsvorschlag der Architekten, den Vergabeunterlagen, insbesondere der Aufgabenbeschreibung und der Bedarfsplanung im Bauwesen, DIN 18205, zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Kriterium Nr. 1: Technische FachkräfteAngabe von 2 Technischen Fachkräfte, max. 10 Punkte, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung:10%
- Qualität
- Kriterium Nr. 2: Fachliche Eignung, Referenz Nr. 1Referenzprojekt 1: öffentlichen Auftraggeber; Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkt
- Qualität
- Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung (Referenz Nr. 2)Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber; Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkt
- Preis
- max. 10 Punkte, max. 500 Bewertungspunkte, Gewichtung: 50%
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_FPL_BFFM.pdf I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht sowie die Umsatzsteuer-ID anzugeben. II) Berechtigung zur Führung der Berufs … ganz lesenkürzer
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_FPL_BFFM.pdf I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht sowie die Umsatzsteuer-ID anzugeben. II) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in oder über vergleichbarere Qualifikation wie vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit mind. 3 Jahren Ausbildung an einer technischen Hochschule. Qualifikation ist vorzulegen.- Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_FPL_BFFM.pdf . I) Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit einer Deckung in nachfolgender Höhe ist vorhanden oder wird im Auftr … ganz lesenkürzer
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_FPL_BFFM.pdf . I) Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit einer Deckung in nachfolgender Höhe ist vorhanden oder wird im Auftragsfall abgeschlossen: Mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungen nachzuweisen. . II) Erklärung, ob wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen bestehen . III) Erklärung zur Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen . IV) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) . V) Erklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB und schwere Verfehlungen . VI) Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung . VII) Der Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr hat min.100.000, - € netto zu betragen. Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags hat min. 50.000, - € netto zu betragen. Anzugeben für die vergangenen 3 Geschäftsjahre.- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_FPL_BFFM.pdf I) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 24.03.2025
- Vertragsende
- 31.12.2033
- Verlängerung
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganz … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftlichen Abruf des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen bzw. Besondere Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.- Optionen
- Es erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
20.02.2025, 10:00 Uhr. Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de zur Verfügun … ganz lesenkürzer
20.02.2025, 10:00 Uhr. Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de), Bestandteil der Vergabeunterlagen, hat der Bieter zu beachten. Es besteht keine Pflicht des Bieters sich auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden- Württemberg /vergabe24.de) anzumelden. Die Vergabestelle empfiehlt dies jedoch, so dass der Bieter jederzeit über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen informiert ist. Meldet sich der Bieter nicht auf der Vergabeplattform an, so ist der Bieter selbst für die Informationsbeschaffung über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen verantwortlich, z.B. durch regelmäßige Überprüfung des Links auf die Vergabeunterlagen gemäß dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, siehe Link unter Rubrik -Auftragsunterlagen- (Nr. 5.1.11). Über diesen Link werden stets ALLE Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und aufgelistet. Der nicht auf der Vergabeplattform angemeldete Bieter ist alleinig dafür verantwortlich die gerade aktuellen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de) zu verwenden. Orientierungshilfe bietet hierbei das Inhaltsverzeichnis und der Fragen-/Antwortenkatalog, jeweils im aktuellen Stand. Für die Abgabe des Angebots ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) des Auftraggebers zwingend notwendig, um die geforderte elektronische Abgabe des Angebots zu gewährleisten und den Bieter eindeutig zu identifizieren. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch (in Textform, mit fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur) über die eingerichtet Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de) einzureichen. Eine Abgabe des Angebots per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich und hat den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer o.g. Berufsbezeichnu … ganz lesenkürzer
Leistung: Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer o.g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 3) und 1 Preiskriterium (Kriterium 4). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maximal 1 000 Punkte nach nachfolgenden … ganz lesenkürzer
Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 3) und 1 Preiskriterium (Kriterium 4). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maximal 1 000 Punkte nach nachfolgenden Voraussetzungen erzielt werden. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Für jedes Kriterium wird eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung und der erreichten Punkte eines jeden Kriteriums. Anschließend werden die Bewertungspunkte eines jeden Kriteriums addiert. Die somit erreichbare maximale Punktzahl beträgt 1 000 Punkte Kriterium 1: Technische Fachkräfte, max. 10 Punkte, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung:10% 10 Punkte, soweit beide geforderten Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung und stellv. Projektleitung erfüllen und beide technischen Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde erfüllen. 8 Punkte, soweit beide geforderten Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung und stellv. Projektleitung erfüllen und für eine technische Fachkraft (Projektleitung oder stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde erfüllt wird. 5 Punkte, soweit mind. die technische Fachkraft als Projektleitung die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung erfüllt und diese technische Fachkraft als Projektleitung über die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde verfügt. 0 Punkte, keine Benennung technischer Fachkraft oder fehlende berufliche Qualifikation oder fehlende Sach- und Fachkunde Kriterium 2+3: Fachliche Eignung für 2 Referenzen, max. 400 Bewertungspunkte Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkte Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkte Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Anforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Es werden max. 2 Referenzen bewertet. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Anforderungen a-e erfüllt sind. Es wird jede der nachfolgenden Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet: Mindestanforderungen an jede Referenz: Referenzprojekt 1: öffentlichen Auftraggeber Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber a) Leistungen aus dem Bereich des Rückbaus und Entsorgung von Schadstoffen in Gebäuden oder Baugrund mit durchgeführten gutachterlicher Laboruntersuchung zu den Schadstoffen. Es sind min. 3 Schadstoffe zu benennen, die bei diesem Projekt angefallen sind b) Aufstellen des Rückbaukonzepts mit Abfallverwertungskonzept der Abbruch- und/oder Entkernungsarbeiten von min. 300 t mineralischem Abbruch und 300 t Stahlbeton c) Wahrnehmung der Fachbauleitung mit Überwachung der durchzuführenden Arbeiten im Bereich - des Rückbaus und Entsorgung von Schadstoffen in Gebäuden oder Baugrund und - des aufgestellten Rückbaukonzepts mit Abfallverwertungskonzept der Abbruch- oder Entkernungsarbeiten d) Projekt-Abwicklung mit Abschluss der durchzuführenden Arbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2024 e) Baukosten ausschließlich in Kostengruppe 210 gem. DIN 276: min. 300.000 € netto Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) gem. § 43 Abs. 3 Nr. 1 VgV Pro Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden, die Punktebewertung ergibt sich wie folgt: 10 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 5 aus …- Hinweis
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanung zur Baufeldfreimachung/Rückbau des Bestandsgebäudes inkl. fachgerechte Entsorgung der b … ganz lesenkürzer
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanung zur Baufeldfreimachung/Rückbau des Bestandsgebäudes inkl. fachgerechte Entsorgung der baujahresspezifischen Schadstoffe in Objekten von baulichen und technischen Anlagen (Bestandsgebäude der Erich Kästner-Grundschule), sowie Auffüllen der Baugrube, die durch den Abbruch des Bestandsgebäudes entsteht inkl. gutachterliche Leistungen zu den vorhandenen Schadstoffen i.V.m. HOAI 2021, insbesondere Teil 1 §§ 1 - 16. Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Vorgesehener Zeitablauf: 17.01.2025: Versand Auftragsbekanntmachung an BKMS/EU-Amtsblatt, 20.01.2025 - 19.02.2025: Bearbeitungszeit für Angebot, 20.02.2025, 10:00 Uhr (Ortszeit): Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich, 17.03.2025: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat, Planungsbeginn: 24.03.2025, Abschluss LPH 2: 05/2025, Abschluss LPH 3: 11/2025, Abschluss LPH 8: 02.02.2029. Es werden im Rahmen eines 1-stufigen Offenen Verfahrens, § 15 VgV, unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder vergeben. Der Lösungsvorschlag der Architekten, die Bedarfsplanung im Bauwesen des Auftraggebers, die Technische Erkundung (Umweltchemische Gebäudeanalyse) des Ingenieurbüros Fader vom 31.08.2022 sowie die Statische Untersuchung des Bestandsgebäude des Ingenieurbüros Frick vom 26.10.2022 dienen hierbei als Planungsgrundlage. Der Neubau soll im jetzigen Schulhof der Erich Kästner-Grundschule errichtet werden. Der neue Schulhof soll dann im Bereich des jetzigen Bestandsgebäudes entstehen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es dem Bauherrn, dass auf ein kostenintensives Ausweichquartier verzichtet werden kann. Neben der Planung des Neubaus und dem fachgerechten Rückbau des Bestandsgebäudes ist eine besondere Betrachtung der verkehrlichen Situation im Rahmen der Baustellenlogistik zu berücksichtigen. Wichtig ist bei der Baudurchführung Lösungsmöglichkeit zur sicheren Abwicklung des Ziel- und Quellverkehrs in Hinblick auf die Hauptbring- und Abholzeiten von rund 300 Schulkindern und 75 Kindergartenkindern aufzuzeigen. Sowie Maßnahmen zur Lärm- und Staubminimierung, insbesondere bei den Abbrucharbeiten, auszuarbeiten. Nach der Fertigstellung des Neubaus im jetzigen Schulhof, voraussichtlich 08/2028, erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes, welches 1974 in Betrieb genommen wurde. Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Fachplanung der "Baufeldfreimachung/Rückbau" i.V.m. "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation für eines der genannten Planungsleistungen) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen mehreren Büros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung / Angebot unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird. Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung "Baufeldfreimachung/Rückbau" i.V.m. "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung sowie die Fach- und Sachkunde, insbesondere nach TRGS 519 und 524, muss jeweils für jeden Planungsbereich verfügbar sein. Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV). Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufk …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf
- Website
- graben-neudorf.de
- Kontakt
- vergabe@
graben-neudorf.de
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.01.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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- Neubau Erich Kästner-Grundschule mit integr. Kindergarten St. Theresia - 391.1 - BaustelleneinrichtungGemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle- · 76676 Graben-NeudorfFrist 24.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer8 Zuschläge
- THOST Projektmanagement GmbH6 Zuschläge
- Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH / Region Deutschland Südwest3 Zuschläge
- GKG Ingenieure GmbH2 Zuschläge
- HWP Planung GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22c20326-2150-45cb-9d3c-8df918ddb927.