Neubau Bürgerhaus Kannenberg, Primstal
Gemeinde Nonnweiler · Nonnweiler, Saarland
Aktenzeichen E81496172veröffentlicht 22.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Nonnweiler66620, Landkreis St. Wendel, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 182 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8, die erforderlich sind, um den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg zu planen und auszuführen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt. Dem beiliegenden Raum- und Funktionsprogramm ist zu entnehmen, wie die Nutzung des Neubaus vorgesehen ist. In einer Vorabmaßnahme wird das bestehende Gebäude rückgebaut. Im Erdgeschoss des Bürgerhauses ist eine großzügige Öffnung zum Schulhof gewünscht, die eine Verbindung zur Außenfläche schafft. Vom Obergeschoss aus soll eine fußläufige Anbindung zur Mehrzweckhalle vorgesehen werden, die einen direkten Zugang zu den dortigen Einrichtungen ermöglicht. Beide Gebäudeebenen sollen barrierefrei erschlossen werden. Bei der neu zu entwickelnden Gebäudekonzeption auf dem Grundstück sind neben den baurechtlichen Randbedingungen die Freiflächengestaltung, die medientechnische Erschließung, eine barrierefreie Erschließung, die Anlieferung und Entsorgung, die Rettungswegsituation, Feuerwehrzufahrt und -aufstellflächen sowie Parkflächen zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Grundschule der Gemeinde Nonnweiler – Dependance Primstal, die Schulturnhalle, die Mehrzweckhalle, das DRK. Möglicherweise entwickelt die Gemeinde Nonnweiler ein Nahwärmekonzept, welches auch für den Neubau des Bürgerhauses relevant sein könnte. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist zunächst von einer autarken Energieversorgung des Neubaus auszugehen. Weitere Informationen werden in den ersten Planungsphasen zur Verfügung stehen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Nonnweiler. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Technischen Ausrüstung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8; Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A2) sowie der Anlage „Pflichtenheft Nachhaltigkeitszertifizierung“ (Anlage A3) sowie dem Honorarformblatt entnommen werden. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8, die erforderlich sind, um den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg zu planen und auszuführen. Verweis auf 2.1 Verfahren.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- siehe Vergabeunterlagen1. Projektorganisation, Koordination, Kommunikation, Präsenz vor Ort: 25% 2. Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe: 40 % 3. Qualität der Präsentation im Verhandlungsgespräch: 10 % 4. Honorar: 25 % Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 10 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 10%) x 10 = 9 Punkte. Einzelheiten zur Wertung und Wichtung können der Wertungsmatrix Stufe 2 entnommen werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vo … ganz lesenkürzer
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Verweis auf § 75 Abs. 2 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 VgV. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits fe … ganz lesenkürzer
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Verweis auf § 75 Abs. 2 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 VgV. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Gemäß § 47 VgV kann ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann er die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mehrfachbewerbungen: Mehrfachbewerbungen für den zu vergebenden Auftrag Planungs- und Überwachungsleistungen der Technischen Ausrüstung sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bewerbergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt. Bewerberfragen: Fragen der Bewerber sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Abgabe der Teilnahmeanträge: Teilnahmeanträge (ausgefülltes Formblatt und alle dort genannten Anlagen) dürfen ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über den Assistenten zur Einreichung von Teilnahmeanträgen der Vergabeplattform subreport eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge die Mindestanforderungen erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, werden ausgeschlossen. Zu den Verhandlungsgesprächen werden die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen (Wertungsmatrix Stufe 1) eingeladen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern das Verfahren ggf. auch mit weniger als 3 Bewerbern/Bietern durchzuführen. Bieterfragen: Fragen der Bieter sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zu einer mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegebenen Frist einzureichen. Der Auftraggeber ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht zusichern. Der Ablauf innerhalb der Verfahrensstufe 2 ist im Detail der Infobroschüre zu entnehmen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Angebotsabgabe: Erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber (Verfahrensstufe 2) reichen die ausgewählten Bieter ihre Präsentationsunterlagen sowie ihr Honorarerstangebot (in Form des Formulars Honorarangebot) zur festgelegten Frist ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über die Angebotsabgabe der Vergabeplattform subreport ELVIS ein. Die Präsentationsunterlagen sind in Struktur, Inhalt und Präsentationsreihenfolge entsprechend der Wertungsmatrix Stu …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| W+P Ingenieure GmbH, Illingen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler
- Website
- nonnweiler.de
- Kontakt
- bauamt@
nonnweiler.de
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- InTechA GmbH2 Zuschläge
- Planungsgesellschaft Denzer + Kiefer bR2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.04.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e360f09a-a198-400b-b80a-d8ee2bd3b206.