Neubau Abfallwirtschaftszentrum in der Siemensstraße Bad Kreuznach
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach · Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 056/2025-AWBveröffentlicht 18.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 26 Monate
- 16.02.2026 – 01.05.2028
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 18 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26 Monate16.02.2026 – 01.05.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Kreuznach55543, Landkreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 199 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- A. Honorarangebot40 %
- B. Auftragsbezogene Projektorganisation20 %
- C. Auftragsbezogene Herangehensweise20 %
- D. Auftragsbezogenes Konfliktmanagement in Bezug auf Kosten und Termine20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 01.05.2028
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Kreuznach plant in der Siemensstraße in 55543 Bad Kreuznach (Flur 53 Flurstück 37/37) ein neues Abfallwirtschaftszentrum zu errichten. Zur Erlangung einer Vorplanung war ein Planungswettbewerb ausgelobt worden, dessen Ergebnis vorliegt. Die Beauftragung der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie der Freianlagen ist erfolgt. Vorliegend wird die Planung und Überwachung der Tragwerksplanung gemäß § 49 ff. HOAI 2021 ausgeschrieben. Sie umfasst insbesondere die Grundleistungen und einzelne Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1-6 sowie die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 7-9 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14.1. Das neue Abfallwirtschaftszentrum besteht aus den folgenden Funktions- und Nutzungsbereichen, die auch z.T. baulich getrennt angeordnet sind: > Ein Verwaltungsgebäude, das den Geschäftsbereich „Verwaltung“ für ca. 25 Mitarbeiter/innen und den Geschäftsbereich betriebseigener „Fuhrpark“ mit Büro- und Besprechungsbereich für Disponenten, Aufenthalts- und Sozialbereich, Umkleide- und Duschbereich für ca. 90 Fahrer/innen und Lader/innen zur Abfalleinsammlung aufnimmt. Holz wird als primärer Baustoff eingesetzt. Es ist geplant, dieses Sozial- und Verwaltungsgebäude in Holz-Hybridbauweise umzusetzen. Damit sollen die Anforderungen an den Schall – und Brandschutz erfüllt werden. Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaik-Elementen ist weitestmöglich auf allen Gebäudeteilen umzusetzen. > Werkstatt- und Lagergebäude mit Bürobereich für die Fahrzeuginstandhaltung mit LKW-Werkstatt und LKW-Waschhalle sowie Mülltonnenlager und Mülltonnenwaschhalle. Die überwiegenden Teile der Baukonstruktion sind in Holzrahmenbauweise vorgesehen, in den Sockelbereichen soll Stahlbeton – sowohl als Schutz vor Wassereinwirkung als auch als Anfahrschutz – eingesetzt werden. Aus diesem Grund kommt im Bereich der Waschhallen Stahlbeton und Mauerwerk zum Einsatz. > Überdachte Stellflächen und Umfahrt, insbesondere für alle Abfallsammelfahrzeuge. Die Tragkonstruktion der Überdachung des Fuhrparks ist aus Brettschichtholz vorgesehen; über den Fahrwegen eine Metallkonstruktion, die Photovoltaik-Elemente aufnehmen kann. ---- Zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten wird vom Auftraggeber der Kostenrahmen mit rd. 8.000.000 EUR brutto für die Kostengruppen 300 + 400 DIN 276 Ausgabe 2018-12 definiert. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) rd. 1.519.500,- EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Kostengruppen wurde standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Es wird angestrebt, dass der Materialeinsatz möglichst den Aspekten der Nachhaltigkeit folgt: Stahlbelton mit hohem Recycling-Anteil, Einsatz von thermisch vorbehandeltem zertifiziertem Holz – soweit kostentechnisch im Rahmen und akzeptabel. ---- Zu weiteren Projektdetails wird auf die Beschreibungen im Auslobungstext zum Planungswettbewerb mit Angaben der Nutzungsflächen im Raumprogramm verwiesen. Ein Auszug aus dem Auslobungstext zum Planungswettbewerb ist der Datei „Aufgabenbeschreibung“ als Anlage beigefügt. ------ Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Beschreibung des Loses
Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2021, jeweils Leistungsphasen 1 bis 6 (Grundleistungen) und einzelne Besondere Leistungen sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 7 bis 9.
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14.1 Leistungsphasen 1-6 (Grundleistungen) und einzelne Besondere Leistungen sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 7 bis 9, soweit sie für das Erreichen der Projektziele erforderlich sind. Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Dokumentation und Objektbetreuung (Besondere Leistungen zu den Leistungsphasen 7 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht. --- Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei „Leistungskatalog“ und die Datei „Entwurf Planervertrag“ verwiesen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- A. HonorarangebotMaßgebend für die Angebotswertung ist das verbindliche Gesamt-Honorarangebot für alle Bearbeitungsstufen im Rahmen der endgültigen Angebotsabgabe. Das Honorarangebot im Rahmen des Erst-Angebots ist nur indikativ. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
- Qualität
- B. Auftragsbezogene ProjektorganisationMaßgebend für die Angebotswertung sind die mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Wegen der weiteren Einzelheiten und auch zu den Unterkriterien wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
- Qualität
- C. Auftragsbezogene HerangehensweiseMaßgebend für die Angebotswertung sind die mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
- Qualität
- D. Auftragsbezogenes Konfliktmanagement in Bezug auf Kosten und TermineMaßgebend für die Angebotswertung sind die mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Wegen der weiteren Einzelheiten und auch zu den Unterkriterien wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.02.2026
- Vertragsende
- 01.05.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nic … ganz lesenkürzer
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Ausschreibung zur Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau „Abfallwirtschaftszentrum mit einem Verwaltungs- und Sozialgebäude, Werkstatt- und Lagergebäuden“ europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem T … ganz lesenkürzer
Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Ausschreibung zur Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau „Abfallwirtschaftszentrum mit einem Verwaltungs- und Sozialgebäude, Werkstatt- und Lagergebäuden“ europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl der Bewerber, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt anhand der bekannt gemachten Auswahl- und Eignungskriterien und der von den Bewerbern eingereichten Teilnahmeunterlagen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt mit den ausgewählten Bewerbern das Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren besteht aus der Einreichung von Erstangeboten, mindestens eines Bieter- und Verhandlungsgespräches sowie der endgültigen Angebotsabgabe. Die Angebotsprüfung und -wertung erfolgt anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen, den eingereichten Angebotsunterlagen sowie den bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ ist das Honorarangebot gemäß dem endgültigen Angebot maßgebend. Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien „Projektorganisation“, „Herangehensweise“ sowie „Konfliktmanagement in Bezug auf Kosten und Termine“ erfolgt anhand der mit den Erstangeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Ergänzend wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Das Verfahren folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VgV unter Anwendung der besonderen Vorschriften gemäß §§ 73 ff VgV.--- Teilnahmeanträge und laufende Bewerberinformationen: Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Textform (§ 126 b BGB) über Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrages oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht. Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrages längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind, unabhängig davon, ob sie als registrierte Bewerber von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an ihre hinterlegte Mail-Adresse erhalten oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bewerbern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bewerbern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bewerber hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Lohner Ingenieure GbR, Trier | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Baumgartenstraße 50, 55543 Bad Kreuznach
- Website
- kreis-badkreuznach.de
- Kontakt
- vergabestelle@
kreis-badkreuznach.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Björnsen Beratende Ingenieure GmbH9 Zuschläge
- Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH8 Zuschläge
- Siemens Aktiengesellschaft RC-DE SI B6 Zuschläge
- Kempen Krause Ingenieure4 Zuschläge
- GBP Gesellschaft für Bauüberwachung und Planung mbH3 Zuschläge
- INGE/GbR KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH und Ludewig+Bock Ingenieure mbB3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7addadb-d018-423e-aa11-d62df95c8e88.