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Neubau Abfallwirtschaftszentrum in der Siemensstraße Bad Kreuznach; Planungsleistungen TGA Heizung, Lüftung, Wasser

Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach · Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 048/2025-AWBveröffentlicht 18.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 446 Tagen abgelaufen

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in 18 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate16.02.2026 – 01.05.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 199 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • A. Honorarangebot40 %
  • B. Projektorganisation20 %
  • C. Herangehensweise20 %
  • D. Konfliktmanagement in Bezug auf Kosten und Termine20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.05.2028
    vor 9 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Kreuznach plant in der Siemensstraße in 55543 Bad Kreuznach (Flur 53 Flurstück 37/37) ein neues Abfallwirtschaftszentrum zu errichten. Zur Erlangung einer Vorplanung war ein Planungswettbewerb ausgelobt worden, dessen Ergebnis vorliegt. Die Beauftragung der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie der Freianlagen ist erfolgt. Vorliegend wird die Planungsaufgabe der Technischen Ausrüstung gemäß §53 ff. HOAI 2021 für die Anlagengruppen (AG) 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, AG 2 Wärmeversorgungsanlagen und AG 3 Lufttechnische Anlagen ausgeschrieben. Die Ausschreibung der übrigen Anlagengruppen (AG 4 Starkstromanlagen, AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, AG 6 Förderanlagen, AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen und AG 8 Gebäudeautomation) erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung. Das neue Abfallwirtschaftszentrum besteht aus den folgenden Funktions- und Nutzungsbereichen, die auch z.T. baulich getrennt angeordnet sind: > Ein Verwaltungsgebäude, das den Geschäftsbereich „Verwaltung“ für ca. 25 Mitarbeiter/innen und den Geschäftsbereich betriebseigener „Fuhrpark“ mit Büro- und Besprechungsbereich für Disponenten, Aufenthalts- und Sozialbereich, Umkleide- und Duschbereich für ca. 90 Fahrer/innen und Lader/innen zur Abfalleinsammlung aufnimmt, > Werkstatt- und Lagergebäude mit Bürobereich für die Fahrzeuginstandhaltung mit LKW-Werkstatt und LKW-Waschhalle sowie Mülltonnenlager und Mülltonnenwaschhalle, > Überdachte Stellflächen und Umfahrt, insbesondere für alle Abfallsammelfahrzeuge. ---- Durch konzeptionelle und bauliche Maßnahmen soll nach Realisierung ein möglichst geringer Primärenergiebedarf gewährleistet sein. Die Kanalanschlusshöhe und -situation für das Baugrundstück erfordert Regenwasserrückhalte- und Verdunstungsmaßnahmen, die in Verbindung mit einem Brauchwasserkonzept umgesetzt werden sollen. ---- Zu weiteren Projektdetails wird auf die Beschreibungen im Auslobungstext zum Planungswettbewerb mit Angaben der Nutzungsflächen im Raumprogramm verwiesen. Ein Auszug aus dem Auslobungstext zum Planungswettbewerb ist der Datei „Aufgabenbeschreibung“ als Anlage beigefügt. ---- Zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten wird vom Auftraggeber der Kostenrahmen mit rd. 8.000.000 EUR brutto für die Kostengruppen 300 + 400 DIN 276 Ausgabe 2018-12 definiert. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) rd. 1.519.500,- EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob und standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. ---- Im Hinblick auf die auszuschreibenden Leistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung liegen noch keine Voruntersuchungen vor, jedoch können die derzeitigen Erkenntnisse und Vorstellungen aufgrund der Projektziele des Auslobers und aufgrund des Ergebnisses aus dem Planungswettbewerbes unverbindlich wie folgt zusammengefasst werden: >>> AG-1 Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: Im Zusammenhang mit den Sozialräumen sind Sanitärräume (Wasch-, Dusch, WC-Bereiche) für ca. 90 Mitarbeiter/innen zu planen. Für das Reinigen der Mülltonnen (Mülltonnenwaschanlage, Raum-Nr. 3.05 im Raumprogramm zum Auslobungstext) sowie für die Fahrzeugwäsche (Raum-Nr. 3.04) sollte aufbereitetes Brauch- und/oder Regenwasser eingesetzt werden. Auch für die Versorgung von Toilettenspülungen könnte ebenfalls aufbereitetes Brauch- und/oder Regenwasser in Betracht gezogen werden. Entsprechende Zisterne/n mit separatem Leitungsnetz zur Versorgung des Gebäudes sind einzuplanen. Die anteiligen Bauwerkskosten (KG 410) betragen aufgrund standardisierter Ermittlung rd. 149.700,- EUR brutto. >>>AG-2 Wärmeversorgungsanlagen: Die Wärme- (und Kälte-)Versorgung ist über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden vorstellbar. Dabei ist einer Passivkühlung über die Erdsonden der Vorrang zu geben. Zur Beheizung und Kühlung des Gebäudes sollten in Büroräumen akustisch aktivierte Deckensegel eingesetzt werden, in Sozial- und Umkleideräumen eine Fußbodenheizung. In zu beheizenden Werkstatt- und Lagerbereichen könnte eine Industrieflächenheizung zum Einsatz kommen. Durch die nur erforderlichen niedrigen Vorlauftemperaturen eignen sich die genannten Systeme in Kombination mit Wärmepumpenbetrieb. Zur Brauch-Warmwasser-Bereitung sollte eine sog. Brauchwasser-Wärmepumpe eingesetzt werden. Diese könnte als Wasser-Wasser-Wärmepumpe funktionieren und – im Falle einer Geothermie-Wärmepumpe - das niedrigere Temperaturniveau dieser auf für die Trinkwasserhygiene zuverlässig hohe Temperaturen erhöhen. Die Brauch-Warmwasser-Erzeugung selbst sollte dezentral mit Frischwasserstationen erfolgen, die Energievorhaltung mit Hochtemperatur-Pufferspeichern. Die anteiligen Bauwerkskosten (KG 420) betragen aufgrund standardisierter Ermittlung rd. 215.900,- EUR brutto. Hierin sind die Kosten für eine evtl. zum Einsatz kommende Geothermie-Anlage nicht enthalten. >>>AG-3 Lufttechnische Anlagen: Büro- und Verwaltungsbereiche einschließlich der Duschräume und Umkleiden sollten eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erhalten, wobei die Luftmengen in selten genutzten Bereichen (z.B. Besprechungsraum Raum-Nr. 2.15 / 20 m² im Raumprogramm zum Auslobungstext) mittels CO2-Sensoren bedarfsgerecht geregelt werden sollten. Hierdurch ist eine zuverlässige Versorgung aller Flächen mit hygienischer Frischluft sowie eine Abführung von Emissionen und Feuchtelasten zu gewährleisten. Zudem wird durch den Verzicht auf Fensterlüftung der Wärmebedarf und damit die Auslegung der Geothermie maßgeblich reduziert. Die anteiligen Bauwerkskosten (KG 430) betragen aufgrund standardisierter Ermittlung rd. 112.300,- EUR brutto. ------ Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Beschreibung des Loses

Ausgeschrieben werden die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15.1 für die Anlagengruppen (AG) 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, AG 2 Wärmeversorgungsanlagen und AG 3 Lufttechnische Anlagen, jeweils Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen) sowie einzelne Besondere Leistungen, soweit sie für das Erreichen der Projektziele erforderlich sind. Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht. --- Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei „Leistungskatalog“ und die Datei „Entwurf Planervertrag“ verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

A. Honorarangebot40 %
B. Projektorganisation20 %
C. Herangehensweise20 %
D. Konfliktmanagement in Bezug auf Kosten und Termine20 %
Preis
A. HonorarangebotMaßgebend für die Angebotswertung ist das verbindliche Honorarangebot im Rahmen der endgültigen Angebotsabgabe. Das Honorarangebot im Rahmen des Erst-Angebots ist nur indikativ. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
Qualität
B. ProjektorganisationMaßgebend für die Angebotswertung sind die mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Wegen der weiteren Einzelheiten und auch zu den Unterkriterien wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
Qualität
C. HerangehensweiseMaßgebend für die Angebotswertung sind die mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Wegen der weiteren Einzelheiten und auch zu den Unterkriterien wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
Qualität
D. Konfliktmanagement in Bezug auf Kosten und TermineMaßgebend für die Angebotswertung sind die mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Wegen der weiteren Einzelheiten und auch zu den Unterkriterien wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.02.2026
Vertragsende
01.05.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nic … ganz lesenEntsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Ausschreibung zur Fachplanung Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen (AG) 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, AG 2 Wärmeversorgungsanlagen und AG 3 Lufttechnische Anlagen für den Neubau „Abfallwirtschaftszentrum mi … ganz lesenAufgrund des geschätzten Auftragswertes der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Ausschreibung zur Fachplanung Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen (AG) 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, AG 2 Wärmeversorgungsanlagen und AG 3 Lufttechnische Anlagen für den Neubau „Abfallwirtschaftszentrum mit einem Verwaltungs- und Sozialgebäude, Werkstatt- und Lagergebäuden“ europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl der Bewerber, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt anhand der bekannt gemachten Auswahl- und Eignungskriterien und der von den Bewerbern eingereichten Teilnahmeunterlagen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt mit den ausgewählten Bewerbern das Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren besteht aus der Einreichung von Erstangeboten, mindestens eines Bieter- und Verhandlungsgespräches sowie der endgültigen Angebotsabgabe. Die Angebotsprüfung und -wertung erfolgt anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen, den eingereichten Angebotsunterlagen sowie den bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ ist das Honorarangebot gemäß dem endgültigen Angebot maßgebend. Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien „Projektorganisation“, „Herangehensweise“ sowie „Konfliktmanagement in Bezug auf Kosten und Termine“ erfolgt anhand der mit den Erstangeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Ergänzend wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Das Verfahren folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VgV unter Anwendung der besonderen Vorschriften gemäß §§ 73 ff VgV.--- Teilnahmeanträge und laufende Bewerberinformationen: Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Textform (§ 126 b BGB) über Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrages oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht. Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrages längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind, unabhängig davon, ob sie als registrierte Bewerber von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an ihre hinterlegte Mail-Adresse erhalten oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bewerbern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bewerbern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bewerber hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
R.U.M - Plan Ingenieurbüro für Gebäudetechnik, Baumholder–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

533vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (370 Lose mit Angabe)
121.905 €Zuschlagswert im Median
66.404 € – 280.152 €mittlere Hälfte, 274 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ae1c1e3-964f-41fa-88f9-ca3936169dd4.