Netzwerkservice 2026
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg · Lahr, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026_000470veröffentlicht 01.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lahr77933, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Qualitätskriterium30 %
- Preiskriterium70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Tagen
- Heute
Beschreibung
Los 1 betrifft Dienst-, Instandhaltungsleistungen und Betriebsaufgaben sowie Beratungsleistungen, die durch einen Dienstleister für die Local Area Network (LAN)-Netzwerke des Auftraggebers erbracht werden müssen. Los 2 betrifft Dienst-, Instandhaltungsleistungen und Betriebsaufgaben sowie Beratungsleistungen, die durch einen Dienstleister für die eingesetzten Firewall Systeme im Netzwerk des Auftraggebers erbracht werden müssen.
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Los 1 betrifft Dienst-, Instandhaltungsleistungen und Betriebsaufgaben sowie Beratungsleistungen, die durch einen Dienstleister für die Local Area Network (LAN)-Netzwerke des Auftraggebers erbracht werden müssen. Gegenstand des Loses ist dabei insbesondere: (1) die fachgerechte Bereitstellung und Durchführung von Dienst- und Instandhaltungsleistungen sowie von Betriebsunterstützungsleistungen für die lokalen Netzwerke (LAN-Infrastruktur) an den 20 Standorten des Auftraggebers im Bundesland Baden-Württemberg, (2) Beratungsleistungen und Unterstützung bei grundlegenden Design-, System- sowie Architekturfragen bzgl. der LAN-Infrastruktur und Netzwerk-Komponenten der Standorte des Auftraggebers sowie die Durchführung von Workshops, (3) Die Durchführung von Marktrecherchen und Aussprechen von fachlichen Empfehlungen im Rahmen der Beratungsleistungen, (4) Fachliche Beratung, Konfiguration und Anpassung von Komponenten der LAN-Infrastruktur, (5) Proaktive Information und Beratung des Auftraggebers über erkannte Sicherheitsrisiken, aktuelle Bedrohungslagen und empfohlene Gegenmaßnahmen. | – | – |
| 2 | Los 2 Los 2 betrifft Dienst-, Instandhaltungsleistungen und Betriebsaufgaben sowie Beratungsleistungen, die durch einen Dienstleister für die eingesetzten Firewall Systeme im Netzwerk des Auftraggebers erbracht werden müssen. Gegenstand des Loses ist dabei insbesondere: (1) die fachgerechte Bereitstellung und Durchführung von Dienst- und Instandhaltungsleistungen sowie von Betriebsunterstützungsleistungen für die als High-Availability (HA) Cluster betriebenen Firewall Systeme der Hersteller Fortinet und Palo Alto in der Hauptverwaltung in Lahr und des als High-Availability (HA) Cluster betriebenen Firewall Systems von Palo Alto in der Dienststelle in Pforzheim, (2) Beratungsleistungen und Unterstützung bei grundlegenden Design-, System- sowie Architekturfragen sowie die Durchführung von Workshops für die Firewall Systeme der vorgenannten Standorte, (3) die Durchführung von Marktrecherchen und Aussprechen von fachlichen Empfehlungen im Rahmen der Beratungsleistungen, (4) Fachliche Beratung, Konfiguration und Anpassung der Komponenten der Firewall Systeme, (5) Proaktive Information und Beratung des Auftraggebers über erkannte Sicherheitsrisiken, aktuelle Bedrohungslagen und empfohlene Gegenmaßnahmen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30B-Kriterien (Die Angaben der Bieter zu den einzelnen B-Kriterien werden auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet. Ein Bieter muss bei jedem B-Kriterium jeweils mehr als 4 Punkte erhalten. Anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Die Einzelheiten zum Wertungsvorgehen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.)
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Preis (Die Einzelheiten zum Wertungsvorgehen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Auftrag kann auftraggeberseitig zweimal um jeweils 24 Monate verlängert werden. Für die konkrete Regelung siehe EVB-IT Servicevertrag.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte bachten Sie die sich aus § 160 Abs. 3 GWB ergebenden Fristen für die Zulässigkeit eines etwaigen Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer. Dort heißt es wörtlich: Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen de … ganz lesenkürzer
Bitte bachten Sie die sich aus § 160 Abs. 3 GWB ergebenden Fristen für die Zulässigkeit eines etwaigen Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer. Dort heißt es wörtlich: Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5.) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | TechniData TCC Products GmbH, Möglingen | 4 |
| 2 | Controlware GmbH, Dietzenbach, | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
- Art
- Öffentliches Unternehmen, Gesundheit
- Anschrift
- Ahornweg 2, 77933 Lahr
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Mobilfunk mit den Losen „App Security“, „Hardware“ und „Tarife“15.02.2026 · 3 Angebote
- E-Mail-Gateway und Continuity Service15.01.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
- d-fine GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Rahmenvertrag wissenschaftlich-technische SoftwareentwicklungFIZ Karlsruhe - Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbHFrist 18.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 857898c3-e566-416a-bb32-05dc67f44e4f.