Mobilfunk mit den Losen „App Security“, „Hardware“ und „Tarife“
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg · Lahr, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025_000324, 2025_000325, 2025_000326, 2025_000327, 2025_000328, 2025_000317veröffentlicht 15.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 3
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (116 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Lahr77933, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Vergabeverfahren betrifft Mobilfunkleistungen mit den Losen „App Security“, „Hardware“ und „Tarife“. Die losspezifischen Einzelheiten werden bei den jeweiligen Losen beschrieben.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los "App Security" Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg schreibt die Leistungen für App Security für Smartphones und Managed Service für diese IT Leistungen aus. Derzeit kauft der Medizinische Dienst Baden-Württemberg einzelne IT Leistungen für Smartphones bei verschiedenen Lieferanten. Den Managed Service und die Serviceaufgaben rund um die Smartphones erbringt der Medizinische Dienst Baden-Württemberg selbst bzw. bindet punktuell einen Dienstleister ein. Für diese Leistungen soll im Zuge dieses Vergabeverfahrens ein Rahmenvereinbarungspartner ermittelt werden. Seitens des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberggibt es neue und veränderte Anforderungen an die Prozesse und Abläufe, aber auch neue Dienstleistungsmodelle im Markt, die eine Neugestaltung der gesamten Abläufe erfordern. Die Obergrenze (Höchstgrenze) für das Auftragsvolumen während der gesamten Laufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beträgt 1.650.000 (ohne USt.). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. | – | – |
| 2 | Los "Hardware" Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg schreibt die Leistungen für den Hardwarebezug, die dazugehörigen Dienstleistungen und das Usermanagement aus. Derzeit kauft der Medizinische Dienst Baden-Württemberg die Hardware bei verschiedenen Lieferanten. Das Usermanagement und die Serviceaufgaben rund um die Smartphones erbringt der Medizinische Dienst Baden-Württemberg selbst bzw. bindet punktuell einen Dienstleister ein. Für diese Leistungen soll im Zuge dieses Vergabeverfahrens ein Rahmenvereinbarungspartner ermittelt werden. Seitens des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberggibt es neue und veränderte Anforderungen an die Prozesse und Abläufe, aber auch neue Dienstleistungsmodelle im Markt, die eine Neugestaltung der gesamten Abläufe erfordern. Die Obergrenze (Höchstgrenze) für das Auftragsvolumen während der gesamten Laufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beträgt 2.000.000 (ohne USt.). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. | – | – |
| 3 | Los "Tarife" Die derzeit vom Medizinischen Dienst Baden-Württemberg verwendeten Lösungen für die Mobilfunktarife sollen an die sich ändernden Anforderungen und die technologische Entwicklung der Produkte auf dem Markt angepasst werden. Für diese Leistungen soll im Zuge dieses Vergabeverfahrens ein Rahmenvereinbarungspartner ermittelt werden. Seitens des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg gibt es neue und veränderte Anforderungen an das Tarifdesign inkl. dem Einsatz von Mehrkartentarifen, aber auch erwartete Kostensenkung im Markt, die eine Neugestaltung der gesamten Tarif-Architektur erfordern. Die Obergrenze (Höchstgrenze) für das Auftragsvolumen während der gesamten Laufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beträgt 1.650.000 (ohne USt.). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: siehe Vergabeunterlagen
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird ausdrücklich auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Dort heißt es im Hinblick auf einen etwaigen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer wörtlich: Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantra … ganz lesenkürzer
Es wird ausdrücklich auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Dort heißt es im Hinblick auf einen etwaigen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer wörtlich: Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Telekom Deutschland GmbH, Bonn | 2 |
| 2 | Telekom Deutschland GmbH, Bonn | 2 |
| 3 | Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ahornweg 2, 77933 Lahr
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (116 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Telekom Deutschland GmbH11 Zuschläge
- NetCom BW GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff9675a5-e349-4dce-8ff1-20d2a35dfe36.