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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Mobilfunk mit den Losen „App Security“, „Hardware“ und „Tarife“

Medizinischer Dienst Baden-Württemberg · Lahr, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025_000324, 2025_000325, 2025_000326, 2025_000327, 2025_000328, 2025_000317veröffentlicht 15.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (116 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Lahr77933, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Vergabeverfahren betrifft Mobilfunkleistungen mit den Losen „App Security“, „Hardware“ und „Tarife“. Die losspezifischen Einzelheiten werden bei den jeweiligen Losen beschrieben.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los "App Security"

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg schreibt die Leistungen für App Security für Smartphones und Managed Service für diese IT Leistungen aus. Derzeit kauft der Medizinische Dienst Baden-Württemberg einzelne IT Leistungen für Smartphones bei verschiedenen Lieferanten. Den Managed Service und die Serviceaufgaben rund um die Smartphones erbringt der Medizinische Dienst Baden-Württemberg selbst bzw. bindet punktuell einen Dienstleister ein. Für diese Leistungen soll im Zuge dieses Vergabeverfahrens ein Rahmenvereinbarungspartner ermittelt werden. Seitens des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberggibt es neue und veränderte Anforderungen an die Prozesse und Abläufe, aber auch neue Dienstleistungsmodelle im Markt, die eine Neugestaltung der gesamten Abläufe erfordern. Die Obergrenze (Höchstgrenze) für das Auftragsvolumen während der gesamten Laufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beträgt 1.650.000 (ohne USt.). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

––
2
Los "Hardware"

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg schreibt die Leistungen für den Hardwarebezug, die dazugehörigen Dienstleistungen und das Usermanagement aus. Derzeit kauft der Medizinische Dienst Baden-Württemberg die Hardware bei verschiedenen Lieferanten. Das Usermanagement und die Serviceaufgaben rund um die Smartphones erbringt der Medizinische Dienst Baden-Württemberg selbst bzw. bindet punktuell einen Dienstleister ein. Für diese Leistungen soll im Zuge dieses Vergabeverfahrens ein Rahmenvereinbarungspartner ermittelt werden. Seitens des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberggibt es neue und veränderte Anforderungen an die Prozesse und Abläufe, aber auch neue Dienstleistungsmodelle im Markt, die eine Neugestaltung der gesamten Abläufe erfordern. Die Obergrenze (Höchstgrenze) für das Auftragsvolumen während der gesamten Laufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beträgt 2.000.000 (ohne USt.). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

––
3
Los "Tarife"

Die derzeit vom Medizinischen Dienst Baden-Württemberg verwendeten Lösungen für die Mobilfunktarife sollen an die sich ändernden Anforderungen und die technologische Entwicklung der Produkte auf dem Markt angepasst werden. Für diese Leistungen soll im Zuge dieses Vergabeverfahrens ein Rahmenvereinbarungspartner ermittelt werden. Seitens des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg gibt es neue und veränderte Anforderungen an das Tarifdesign inkl. dem Einsatz von Mehrkartentarifen, aber auch erwartete Kostensenkung im Markt, die eine Neugestaltung der gesamten Tarif-Architektur erfordern. Die Obergrenze (Höchstgrenze) für das Auftragsvolumen während der gesamten Laufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beträgt 1.650.000 (ohne USt.). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: siehe Vergabeunterlagen
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird ausdrücklich auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Dort heißt es im Hinblick auf einen etwaigen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer wörtlich: Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantra … ganz lesenEs wird ausdrücklich auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Dort heißt es im Hinblick auf einen etwaigen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer wörtlich: Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Telekom Deutschland GmbH, Bonn2
2Telekom Deutschland GmbH, Bonn2
3Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ahornweg 2, 77933 Lahr
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

8Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
955.603 €Zuschlagswert im Median
566.828 € – 4,91 Mio. €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff9675a5-e349-4dce-8ff1-20d2a35dfe36.