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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Netzwerkkomponenten und WLAN

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2023-016-ITveröffentlicht 02.08.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 793 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Rheinland-Pfalz (33 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichrlp.vergabekommunal.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
    vor 26 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, seine Netzwerkinfrastruktur zu aktualisieren.

Beschreibung des Loses

aa) Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aktualisierung der vollständigen Netzwerkinfrastruktur. Zentrale Bestandteile der Ausschreibung sind daher sämtliche zur Aktualisierung erforderlichen Netzwerkkomponenten, insbesondere "Core/Switches". Bestandteil sind neben den eigentlichen Hardwarekomponenten Rechte zur Nutzung derselben im Netzwerk des Auftraggebers und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere zum Betrieb sämtlicher Funktionalitäten der Geräte, deren Management in einem zentralen System des Herstellers, eines "Software-Defined-Network" und eines "Network-Access-Control". Darüber hinaus sollen die zu beschaffenden Komponenten vom Auftragnehmer vollständig eingerichtet und die vorstehenden Softwarekomponenten angebunden werden. Schließlich sind Schulungen und ein mindestens 60-monatiger umfassender Systemservice mit automatischer einmaliger 12monatiger Verlängerungsmöglichkeit Bestandteil der Leistung. Da die Netzwerkaktualisierung sukzessive erfolgen soll, sollen die Netzwerkkomponenten im Lauf von vier Jahren nach Zuschlag auf Anforderung abgerufen werden können. Außerdem kann derzeit nicht eingeschätzt werden, ob eine höhere Anzahl von Netzwerkkomponenten benötigt wird. Vereinbart werden soll neben der im Leistungsverzeichnis aufgeführten (Mindestabruf-)Menge daher die Möglichkeit, innerhalb der vorgenannten vier Jahre weitere Netzwerkkomponenten bis maximal 50% der im Preisblatt aufgeführten Menge je Komponente zu den im Preisblatt ausgewiesenen Preisen zu bestellen. Die Verträge beinhalten somit für die im Preisblatt aufgeführten fixen Mengen übersteigenden Mengen eine rahmenvertragliche Regelung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine die Mindestabrufmenge übersteigende Menge besteht nicht. bb) Außerdem soll im Zuge der Aktualisierung des Netzwerks stabiles und schnelles WLAN eingerichtet werden. Nicht abschließend geklärt ist, in welchen Bereichen WLAN eingerichtet werden soll und wann die Einrichtung je Bereich erfolgen soll: (1) In jedem Fall soll die Einrichtung von WLAN in sämtlich medizinisch genutzten Bereichen, also in den Häusern A, B, C, F, G, H sowie im Verbindungstrakt zwischen den Häusern B zu A in Haus H erfolgen. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen erfassen den hierfür erforderlichen Bedarf. (2) Offen ist, ob und ggfls. wann die verbleibenden Räumlichkeiten und Außenbereiche mit WLAN ausgestattet werden. Hier ist ein Abruf der hierfür relevanten Komponenten - auch nur für einzelne Häuser oder Teile der Häuser - zu den im Preisblatt genannten Konditionen lediglich optional. Zusammenfassend sollen daher verbindlich die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen beschafft werden. Sämtliche weitere Räumlichkeiten und Außenbereiche sollen nur auf Wunsch und erst bei gesonderter expliziter Beauftragung des jeweiligen Bereichs erfolgen. Die für die Einrichtung von WLAN benötigte Hardware sowie deren Einrichtung ist Teil dieser Beschaffung; wie auch sämtliche Rechte zur Nutzung der Hardware im Netzwerk des Auftraggebers und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere zum Betrieb sämtlicher Funktionalitäten, deren Management in einem zentralen System des Herstellers und eines "Network-Access-Control". Zudem sollen Nachlieferungen zu den im Preisblatt ausgewiesenen Preisen jedenfalls in den kommenden vier Jahren zum Beispiel bei unzureichender WLAN-Performance möglich ein. Da derzeit größere und andauernde Baumaßnahmen des Klinikums erfolgen, sowie weitere Neubauten in den kommenden Jahren geplant sind, ist zudem erforderlich, dass aufgrund veränderter baulicher Situation nachgebessert wird; der entsprechende Bedarf ist ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung und kann zu den im Preisblatt ausgewiesenen Kosten beschafft werden. Die Verträge beinhalten somit für die im Preisblatt aufgeführten fixen Mengen übersteigenden Mengen eine rahmenvertragliche Regelung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine die im Preisblatt fix angegebene Menge übersteigende Menge besteht nicht. Unabhängig vom Grund des die im Preisblatt angegebenen Menge übersteigenden Bedarfs (unzureichende Performance, Neubauten, Hinzunahme weiterer Flächen) ist ein Nachkauf von maximal 50% der im Preisblatt angegebenen Mengen zulässig. Darüber hinaus sollen das WLAN vom Auftragnehmer vollständig eingerichtet und alle notwendigen Softwarekomponenten angebunden werden. Schließlich sind Schulungen und ein mindestens 60-monatiger umfassender Systemservice mit einmaliger 12monatiger Verlängerungsmöglichkeit Bestandteil der Leistung. Details zu den Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
GesamtkostenRangfolge 1Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Kauf von Software und Hardware, Lizenzen, Implementierung und Service über die Laufzeit.

Eignung15 von 15 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als drei Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
Kriterium
Für den Bieter dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch Erklärung nachzuweisen.
Kriterium
Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie eine Übersicht über etwaige Zweigniederlassungen ein.
Kriterium
Der Auftraggeber behält sich vor, bezüglich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands einzuholen. Daher wird um persönliche Angaben des Firmeninhabers bzw. Vertretungsberechtigten gebeten.
Kriterium
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) genannten Bedingungen vorzuhalten. Dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personenschäden: mind. 250.000 EUR Sachschäden: mind. 100.000 EUR Vermögensschäden: mind. 100.000 EUR Geforderter Versicherungsumf … ganz lesenDer Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) genannten Bedingungen vorzuhalten. Dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personenschäden: mind. 250.000 EUR Sachschäden: mind. 100.000 EUR Vermögensschäden: mind. 100.000 EUR Geforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr (2-fache Maximierung der Versicherungssumme) (d.h. mindestens 900.00 EUR / Kalenderjahr) Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.
Kriterium
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bewertet wird die Höhe des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Kalenderjahr / im Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre. Insgesamt können bei einem Umsatz größer 3 Mio. EUR 100 Punkte erzielt werden.
Kriterium
Der Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines … ganz lesenDer Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines Steuerberaters (jeweils nicht früher als drei Monate vor Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt) nachzuweisen.
Kriterium
Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften für erforderlich. Es wird daher um Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren gebeten.
Kriterium
Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbr … ganz lesenDer Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Kriterium
Gefordert wird eine Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Auf Anforderung sind zudem alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für die gesetzliche Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benötigt werden, gegebenenfalls auch für Vorlieferanten.
Kriterium
Die Ausstattungsteile, die dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stehen, sind unter Angaben des eignungsverleihenden Unternehmens zu benennen.
Kriterium
Die Leistungen, die für den Bewerber/Bieter durch Unterauftragnehmer erbracht werden, sind zu benennen.
Kriterium
Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Inbetriebnahme in Echtbetrieb zwischen 2021 bis 2024) unter Angabe des Leistungserbringers, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach. Der Referenzauftrag muss in Bezug auf folgende … ganz lesenDer Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Inbetriebnahme in Echtbetrieb zwischen 2021 bis 2024) unter Angabe des Leistungserbringers, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach. Der Referenzauftrag muss in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein: (1) Laufzeit mindestens 1 Jahr innerhalb des Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2024 (2) Mindestens die Erneuerung der WLAN-Infrastruktur über verteilte Standorte ODER die Erneuerung der aktiven LAN-Infrastruktur über verteilte Standorte (3) Mindestens 500 aktive Switchports (4) Mindestens 50 Access-Points Die Mindestkriterien sind für den Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bewerbers zwingend zu erfüllen, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Die Auswahlkriterien werden bewertet und fließen in die Gesamtbewertung zur Ermittlung der geeignetsten Bewerber ein. Insgesamt werden bis maximal drei Referenzen bewertet. Pro Referenz können maximal 350 Punkte erzielt werden, insgesamt können mit drei bewertbaren Referenzen 1050 Punkte erzielt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: 1 Jahr Verlängerung möglich
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
rlp.vergabekommunal.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Verträge: EVB-IT-Systemvertrag, EVB-IT-Cloudvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, jeweils mit Anlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommu … ganz lesenEtwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: (1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Beschaffung wird vornehmlich aus Fördermitteln nach dem Krankenhauszukunftsgesetz finanziert, so dass die Fördervoraussetzungen eingehalten werden müssen. ******** Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zu … ganz lesenDie Beschaffung wird vornehmlich aus Fördermitteln nach dem Krankenhauszukunftsgesetz finanziert, so dass die Fördervoraussetzungen eingehalten werden müssen. ******** Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYB5G Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftrag … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP6YYMYB5G Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 25.01.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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56vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (58 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Rheinland-Pfalz (33 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 644314e6-eb59-4163-b736-486e2a67a066.