Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Netzwerkkomponenten und WLAN (Aufhebung)

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2023-016-ITveröffentlicht 25.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1018 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Software in Rheinland-Pfalz (19 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Nachfolgend beschriebene Beschaffungsmaßnahme wurde aufgehoben.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Netzwerkkomponenten

Mit Los 1 beabsichtigt der Auftraggeber dessen vollständige Netzwerkinfrastruktur zu aktualisieren. Zentrale Bestandteile der Ausschreibung in Los 1 sind daher sämtliche zur Aktualisierung erforderlichen Netzwerkkomponenten, insbesondere "Core/Switches". Bestandteil sind neben den eigentlichen Hardwarekomponenten Rechte zur Nutzung derselben im Netzwerk des Auftraggebers und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere zum Betrieb sämtlicher Funktionalitäten der Geräte, deren Management in einem zentralen System des Herstellers, eines "Software-Defined-Network" und eines "Network-Access-Control" für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Darüber hinaus sollen die zu beschaffenden Komponenten vom Auftragnehmer vollständig eingerichtet und die vorstehenden Softwarekomponenten angebunden werden. Schließlich sind Schulungen und ein mindestens 36-monatiger umfassender Systemservice mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit Bestandteil der Leistung. Da die Netzwerkaktualisierung sukzessive erfolgen soll, sollen die Netzwerkkomponenten im Lauf von 60 Monaten nach Zuschlag auf Anforderung des Auftraggebers abgerufen werden können. Außerdem kann der Auftraggeber derzeit nicht einschätzen, welche konkrete Anzahl von Netzwerkkomponenten benötigt wird. Vereinbart werden soll daher eine Mindestabrufmenge mit der Möglichkeit, innerhalb der vorgenannten 60 Monate weitere Netzwerkkomponenten bis zu 30% der Mindestabrufmenge je Komponente zu den im Preisblatt ausgewiesenen Preisen zu bestellen. Bereits an dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Ausschreibung in Los 1 in Orientierung an Leitmodellen des Hersteller Extreme erfolgt. Die Angabe des Leitmodells stellt keine Produktvorgabe dar, sondern dient lediglich der qualitativen Orientierung; gleichwertige Produkte dürfen selbstverständlich angeboten werden und erfüllen ebenfalls die Anforderungen des Auftraggebers. Die Gleichwertigkeit bemisst sich nach der Anschlussanzahl, dem Datendurchsatz von Gesamtsystem und Einzelanschlüssen, den unterstützen Systemstandards, Hochverfügbarkeitsoptionen und Optionen zur Unterstützung von SDN und NAC.

–0 €
3
WLAN

Los 2: Außerdem soll im Zuge der Aktualisierung des Netzwerks stabiles und schnelles WLAN eingerichtet werden; dieser Beschaffungswunsch ist Gegenstand von Los 2. Nicht abschließend geklärt ist, in welchen Bereichen WLAN eingerichtet werden soll und wann die Einrichtung je Bereich erfolgen soll, so dass lediglich eine Rahmenvereinbarung wie folgt ausgeschrieben wird: (1) In jedem Fall soll die Einrichtung von WLAN in Haus H erfolgen. Hierfür hat der Auftraggeber Mindestmengen geschätzt, welche im Leistungsverzeichnis genannt sind und mindestens abgerufen werden. Die Einrichtung des WLAN in Haus H soll so schnell wie möglich, jedenfalls bis April 2024, erfolgen. Der Abruf der Mindestabrufmenge erfolgt mit Zuschlag. Der Abruf erfasst neben den einzelnen als Mindestmenge genannten Hardwarekomponenten die Einrichtung, eine vorherige Ausleuchtung von Haus H, Schulungen sowie Systemservice. (2) Der Auftraggeber geht derzeit zudem von einer weiteren Ausbaustufe im Jahr 2024 aus, in der die Räumlichkeiten Häuser A, B, C, F, G und der Verbindungstrakt zwischen den Häusern B zu A mit WLAN ausgestattet werden sollen. Ein Abruf der hierfür relevanten Komponenten (incl. vorheriger Ausleuchtung) - auch nur für einzelne Häuser oder Teile der Häuser - ist für den Auftraggeber lediglich optional. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht. (3) In einer weiteren Ausbaustufe in den kommenden fünf Jahren sollen sodann die verbleibenden Räumlichkeiten und Außenbereiche mit WLAN zu den im Preisblatt genannten Kosten ausgestattet werden. Auch hierbei ist ein Abruf der hierfür relevanten Komponenten (incl. vorheriger Ausleuchtung) - auch nur für einzelne Häuser oder Teile der Häuser - für den Auftraggeber lediglich optional. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht. Zusammenfassend sollen daher verbindlich die im Leistungsverzeichnis genannten Mindestmengen beschafft werden. Sämtliche weitere Räumlichkeiten und Außenbereiche sollen nur auf Wunsch und erst bei gesonderter expliziter Beauftragung des jeweiligen Bereichs erfolgen. Generell beabsichtigt der Auftraggeber derzeit die Einrichtung auf dem gesamten Klinikumsgelände, das heißt in sämtlichen Räumlichkeiten sowie den Außenbereichen innerhalb der kommenden fünf Jahre. Für die preisliche Bewertung ist daher der Gesamtpreis der hierfür vom Auftraggeber geschätzten Mengen relevant. Dieser Preis ist im Preisblatt entsprechend gekennzeichnet. Die für die Einrichtung von WLAN benötigte Hardware sowie deren Einrichtung nach gesonderter Beauftragung (mit Ausnahme von Haus H) selbst ist Teil dieser Beschaffung im Wege einer Rahmenvereinbarung; wie auch sämtliche Rechte zur Nutzung der Hardware im Netzwerk des Auftraggebers und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere zum Betrieb sämtlicher Funktionalitäten, deren Management in einem zentralen System des Herstellers und eines "Network-Access-Control" für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Zuvor ist eine umfassende Ausleuchtung mit Ausnahme von Haus H nach gesonderter Beauftragung erforderlich, welche wiederum Teil der Ausschreibung ist und auf deren Basis die konkrete Anzahl der benötigten Hardware-Komponenten zu ermitteln ist, welche über die vorliegende Ausschreibung im Wege der Rahmenvereinbarung beschafft werden können. Bei der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Komponentenanzahlen handelt es sich lediglich um (grobe) Schätzungen; beschafft werden darf der nach Ausleuchtung und in der Praxis bewährte tatsächliche Bedarf. Nachlieferungen zu den im Preisblatt ausgewiesenen Preisen sollen jedenfalls in den kommenden fünf Jahren zum Beispiel bei unzureichender WLAN-Performance um bis zu 30% des nach Ausleuchtung und Praxistest tatsächlich ermittelten Bedarfs möglich ein. Da derzeit größere und andauernde Baumaßnahmen des Klinikums erfolgen sowie weitere Neubauten in den kommenden fünf Jahren geplant sind, ist zudem erforderlich, dass aufgrund veränderter baulicher Situation nachgebessert wird; der entsprechende Bedarf ist ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung und kann zu den im Preisblatt ausgewiesenen Kosten beschafft werden. Darüber hinaus sollen das WLAN soweit vom Auftraggeber abgerufen vom Auftragnehmer vollständig eingerichtet und alle notwendigen Softwarekomponenten angebunden werden. Schließlich sind Schulungen und ein mindestens 36-monatiger umfassender Systemservice mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit Bestandteil der Leistung. Auch in Los 2 erfolgt die Ausschreibung in Orientierung an Leitmodellen des Herstellers Extreme. Die Angabe des Leitmodells stellt auch hier keine Produktvorgabe dar, sondern dient lediglich der qualitativen Orientierung; gleichwertige Produkte dürfen selbstverständlich angeboten werden und erfüllen ebenfalls die Anforderungen des Auftraggebers. Die Gleichwertigkeit bemisst sich nach der Anschlussanzahl, dem Datendurchsatz von Gesamtsystem und Einzelanschlüssen, den unterstützen Systemstandards, Hochverfügbarkeitsoptionen und Optionen zur Unterstützung von SDN und NAC, Sendeleistung/Reichweite.

–0 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Beschreibung
Es wird ausschließlich der Preis bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Erwerb der Hardwarekomponenten erfolgt im Wege des Kaufs zeitunabhängig. Die Nutzung bzw. preisliche Bindung der Software ist auf drei Jahre ab Abnahme des Systems begrenzt. Hiernach verlängert sich der Vertrag automatisch - gegebenenfalls zu den neu verhandelten preislichen Konditionen - jeweils um ein weiteres Jahr, falls dieser nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommu … ganz lesenEtwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: (1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielf … ganz lesenDie Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY4XB Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftrag … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP6YYMY4XB Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2kein Zuschlag angegeben0
3kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

56vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (58 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Rheinland-Pfalz (19 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c8d69ea7-c099-4675-abec-7007885a7917.