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Netztransformation der Fernwärme in Prenzlau - Ingenieurleistungen zur technischen Gebäudeausrüstung

Stadtwerke Prenzlau GmbH · Prenzlau, Brandenburg

Aktenzeichen SWPZ-B2024-013bveröffentlicht 10.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

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  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität des Konzepts zur Leistungserbringung65 %
  • Qualität der Angebotspräsentation5 %
  • Vergütung30 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Erbringung von Ingenieurleistungen für die technische Gebäudeausrüstung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts Wärmetransformation Prenzlau Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) 1. Beschreibung Gesamtprojekt Wärmetransformation Prenzlau Die Stadtwerke Prenzlau GmbH beabsichtigen den Ausbau und die Verdichtung ihres bestehenden Fernwärmenetzes bis zum Jahr 2040. Im Zuge dessen soll auch die Umstellung der derzeitig zum überwiegenden Teil auf Erdgas basierenden Wärmeerzeugung auf eine weitestgehend klimaneutrale Erzeugung erfolgen. Die zukünftige Wärmeerzeugung wird nach heutiger Planung zu einem Großteil auf der Nutzung von Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen (60,2%) basieren. Abwärme aus Bio- (19,4%) und Klärgas-BHKWs (1,3%) soll ebenso eingebunden werden, sowie eine Power to Heat-Anlage (19,0 %). Über die Nutzung von Wind- und PV-Strom sollen im Zuge dessen die Sektoren Strom und Wärme gekoppelt werden. Die Anteile der unterschiedlichen bisher vorgesehenen Energieträger an der zukünftigen Wärmeerzeugung sind im Rahmen einer Voruntersuchung ermittelt worden. Im Zuge der Netzmodellerstellung und -berechnung welche im Zusammenhang der Erstellung des Netztransformationsplanes für das Fernwärmenetz in Prenzlau steht, sollen die drei Teilnetze der Fernwärme in Prenzlau zu einem Netzverbund zusammengeschlossen werden. Das Fernwärmenetz soll durch weitere neue potenzielle Anschlussnehmer verdichtet werden und mit der Erneuerung der Wärmeübergabestationen, das Abnahmeverhalten, als auch das Temperaturniveau für Vor- und Rücklauf des Fernwärmenetzes optimiert werden. Die maximal einzuspeisende Vorlauftemperatur ist perspektivisch auf 80 °C, bedingt durch die Kombination der Geothermie mit den Wärmepumpen, festgelegt. Als Grundlage dient die Erarbeitung eines Netztransformationsplanes aus dem Jahr 2023, welcher Planungsleis-tungen einschließlich der Leistungsphase 2 für die Netztransformation der Fernwärme in Prenzlau bis in das Jahr 2038 beinhaltet. Die umzusetzenden Maßnahmen sind im Kontext der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), des Modul 2 für das 1. und 2. Maßnahmenpaket zu betrachten. Für das 1. Maßnahmenpaket liegt bereits ein Fördermittelbescheid vor, so dass die Planungsleistungen für die ersten vier Förderjahre erfolgen können. Für das 2. Maßnahmenpaket muss mit Abschluss des 1. Maßnahmenpaketes eine Aktualisierung der Zusammenstellung der geplanten Investions- und Planungskosten erfolgen. Anschließend erfolgt der Fördermittelantrag für das 2. Maßnahmenpaket BEW durch die Stadtwerke Prenzlau, sowie nach Bewilligung der beantragten Fördermittel die zweite Stufe der Beauftragung der Planungsleistungen für das 2. Maßnahmenpaket. Das Handling der Fördermittelanträge und Verwendungsnachweise erfolgt durch die Stadtwerke Prenzlau. Bei Rückfragen der zuständigen Stelle zur Bearbeitung der Anträge und Verwendungsnachweise der Fördermittel sind entsprechende Anpassungen in den Nachweisdokumenten einzuplanen. 2. Beschreibung Technische Gebäudeausrüstung Gegenstand ist die Planung und Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung und hydraulischen Anbindung der geothermischen Heizzentrale im Heizwerk Thomas-Müntzer-Platz 4 nach den neuen thermohydraulischen Anforderungen des Fernwärmeversorgungsnetzes für die Leistungsphasen 3 bis einschließlich 9. Die Planung der geothermischen Anlage einschließlich des Thermalwasserkreislauf und deren Starkstromanlagen, sowie dessen MSR-Technik ist nicht Gegenstand der Planung. Die Planungsdaten der durchzuführenden Maßnahmen sind in geeigneten Abschnitten den Stadtwerken Prenzlau zur Verfügung zu stellen. Die Planungsdaten werden einem externen Partner der Stadtwerke Prenzlau im Rahmen einer netzhydraulischen Berechnung zu überprüfen zur Verfügung gestellt, die bei Änderungshinweisen anzupassen sind. Die einzelnen Maßnahmen der Maßnahmenpakete werden nachfolgend präzisiert: 2.2 Maßnahmenpaket 1: - Einbindung der geothermischen Wärmepumpenanlage im Heizwerk Thomas-Müntzer-Platz 4 unter Berücksichtigung der neuen thermohydraulischen Anforderungen der Wärmeeinspeisung in das Fernwärmenetz - Anpassungen des Heizwerksgebäudes an die Anforderungen der Wärmepumpenanlage, darunter zählen beispielsweise: o Wärmepumpenkabine zur Aufstellung o Tiefbau für die Aufstellfläche der Wärmepumpenanlage o Gewässerschutz, Entwässerungssysteme bzw. wasserundurchlässiger Hallenboden o Schall- und Emissionsschutz o Brandschutz o Not- bzw. Raumlüftung, Kühlung und ggf. Heizung - Errichtung und Einbindung eines Wärmedruckspeichers auf dem Gelände des Heizwerkes Thomas-Müntzer-Platz zur Optimierung der geothermischen Wärmepumpenanlage - Einbindung der wärmeseitigen durch einen externen Betreiber bereitgestellten Biogas KWK Anlage in Form eines Blockheizkraftwerkes, welches derzeit für die Aufstellung einem Nebenraum des Heizwerksgebäudes geplant ist, ca. 1 MW elektrisch. - Einbindung der Fernwärmeversorgung eines benachbarten Seniorenwohnheimes in das Heizwerksgebäude. Für den Anschluss und die Aufstellung einer Wärmeübergabestation steht ein separates Gebäude auf dem Heizwerksgelände zur Verfügung, aus welchem das Seniorenwohnheim bisher über ein Gaswandheizgerät versorgt wird. 2.3 Maßnahmenpaket 2: - Änderung der Netzdruckhaltung für das zukünftige Verbundnetz der Fernwärme in Prenzlau nach Zusammenschluss der noch bestehenden Teilnetze o Ergänzung von Druckbehältern im Heizwerk Thomas-Müntzer-Platz 4 o Komplettierung der Druckhaltung im Heizwerk Robert-Schulz-Ring 58a, welches aktuell als Gas- und Ölheizwerk betrieben wird o Erneuerung von Steuereinheiten der Druckhaltung o Aufbau einer Kabelgebundenen Kommunikation - Ertüchtigung bzw. Erneuerung von Netzumwälzpumpenanlagen im Fernwärmenetz o Triftstraße 52 (vorhanden) o Freyschmidtstraße 19 (vorhanden) o Thomas-Müntzer-Platz 4 (vorhanden) o Freyschmidtstraße 19 - Power-To-Heat Anlage (Neubau) - Umsetzung eines Messkonzeptes ü

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität des Konzepts zur Leistungserbringung65 %
Qualität der Angebotspräsentation5 %
Vergütung30 %
Qualität
Qualität des Konzepts zur LeistungserbringungBewertet wurde die Qualität der Projektanalyse [5 %]; die Qualität und Plausibilität der Darstellung ders Projektablaufs [10 %]; die Qualität und Plausibilität der Personalplanung [15 %]; die Qualität und Plausibilität des (Rahmen-)Terminplans und der Maßnahmen zur Terminkontrolle sowie Terminsicherheit [12,5 %]; die Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen [12,5 %]; die Qualität der Kommunikationsplanung [10 %].
Qualität
Qualität der AngebotspräsentationBewertet wurde die Qualität der Darstellung.
Preis
VergütungDas Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die meisten Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y34HYG3 Der Gesamtwert der Beschaffung sowie die Werte des Ergebnisses, des niedrigsten und höchsten zulässigen Angebots werden gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da diese u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schaden und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Team für Technik GmbH, München1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 245fa261-e036-4288-9b48-97a758c9351c.