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Nachfolgelösung für den OSS-Messenger

Land Saarland - Ministerium für Bildung und Kultur · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen E15849798veröffentlicht 04.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 733 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Saarland (1 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung einer Nachfolgelösung für den OSS Messenger zur Benutzung für über 303 Schulen des Saarlandes. Die Nachfolgelösung soll den bestehenden Messenger ersetzen, welcher von den Schulen für die tägliche Kommunikation zwischen Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schüler:innen verwendet wird.

Gesucht wird ein Dienstleister für die Nachfolgelösung des bisher bestehenden OSS (kurz für: Online-Schule Saarland)-Messengers. Das erforderliche Leistungsspektrum beinhaltet die Anbindung des gebrandeten Messengers in die bestehende und sich künftig ändernde IT-Landschaft des Auftraggebers und seiner schulischen Einrichtungen sowie Anpassung und verschiedene Funktionalitätserweiterungen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Preis (70 %/ 70 Punkte): - Pauschalfestpreis für die Herstellung und den Betrieb des Gesamtsystems inkl. Systemservice und Weiterentwicklung und LDAP-Anbindung mit Ende zu Ende Verschlüsselung (50 Punkte). - Pauschalfestpreis 100 Entwicklerstunden (15 Punkte). - Pauschalfestpreis für optionale Zusatzfunktion für die den OSS-Messenger nutzenden Schulen (5 Punkte).
Qualität
Qualität (30 %/ 30 Punkte): - Erfüllung Kann-Kriterien (20 Punkte): Teil der Vergabeunterlagen ist ein Anforderungskatalog (Anlage 4). Die Bieter haben innerhalb dieses Anforderungskatalogs anzugeben, ob sie die dort benannten Kann- Kriterien erfüllen. Der Anforderungskatalog ist unterteilt in Muss- und Kann-Kriterien. Erfüllt der Bieter ein Muss-Kriterium nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Für die Erfüllung der Kann-Kriterien erhält der Bieter hingegen die in der Anlage 4 „Funktionale Anforderungen“ angegebenen Punkte im Rahmen der Qualitätswertung. Insgesamt kann ein Bieter maximal 20 Punkte erreichen, wenn er alle Kann-Kriterien erfüllt. Die Kann-Kriterien unterscheiden sich in ihrer Wertung (0,5 / 1 / 4 Punkte). Erfüllt ein Bieter ein Kann-Kriterium nicht, erhält er 0 Punkte für dieses Kann-Kriterium. Die Punkte bezüglich der erfüllten Kann-Kriterien werden addiert und eine Gesamtpunktzahl für das Zuschlagskriterium „Erfüllung Kann-Kriterien“ bestimmt. - Konzept zur Benutzerfreundlichkeit (5 Punkte): Die Bieter haben in einem Konzept die Benutzerfreundlichkeit ihres OSS-Messengers dazulegen. Das Konzept muss insbesondere Ausführungen zu den nachfolgenden Themen enthalten: Ästhetik und visuelles Design; Feedback und Fehlerbehandlung; Onboardingprozess für Schulen; Kontaktaufnahme zum AN in Störungsfällen; Hotline-Verfügbarkeit für Eltern und pädagogische Mitarbeiter; Sicherstellung eines schnellen und störungsfreien Wechsels zwischen dem aktuell in den Schulen im Einsatz befindlichen OSS-Messenger und dem eigenen Messenger. Der Umfang des Konzepts soll eine Seitenanzahl von max. 4 A4 Seiten, Schriftgröße 12 (Times New Roman) nicht überschreiten. - Löschkonzept (5 Punkte): Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein Löschkonzept einzureichen. Das Konzept muss alle Prozesse berücksichtigen, die die Herstellung und den Betrieb des Gesamtsystems betreffen und insbesondere folgende Informationen beinhalten: welche Daten werden zu welchem Zeitpunkt gelöscht bzw. gespeichert; zu welchem Zweck die Daten gespeichert werden, welche Rechtsgrundlagen die Speicherung rechtfertigt, wie die pünktliche Löschung sichergestellt wird, wie die Löschung erfolgt. Der Umfang des Konzepts soll eine Seitenanzahl von max. 4 A4 Seiten, Schriftgröße 12 (Times New Roman) nicht überschreiten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten … ganz lesenNach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Sdui GmbH, Koblenz–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Land Saarland - Ministerium für Bildung und Kultur
Anschrift
Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.10.2024
  3. 1. BerichtigungFrist von 28.10.2024 auf 04.11.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7b4641c-3955-466a-bf40-e7d5681b78bd.