Nachfolgelösung für den OSS-Messenger
Land Saarland - Ministerium für Bildung und Kultur · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen E15849798veröffentlicht 04.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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- Rahmenvereinbarung On-Prem-Software zur Speicherung und gemeinsamen Nutzung von Dateien in der Cloud für das IT-DLZ SaarlandIT-Dienstleistungszentrum des Saarlandes · SaarbrückenFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Saarland (1 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66111, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung einer Nachfolgelösung für den OSS Messenger zur Benutzung für über 303 Schulen des Saarlandes. Die Nachfolgelösung soll den bestehenden Messenger ersetzen, welcher von den Schulen für die tägliche Kommunikation zwischen Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schüler:innen verwendet wird.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Nachfolgelösung des bisher bestehenden OSS (kurz für: Online-Schule Saarland)-Messengers. Das erforderliche Leistungsspektrum beinhaltet die Anbindung des gebrandeten Messengers in die bestehende und sich künftig ändernde IT-Landschaft des Auftraggebers und seiner schulischen Einrichtungen sowie Anpassung und verschiedene Funktionalitätserweiterungen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis (70 %/ 70 Punkte): - Pauschalfestpreis für die Herstellung und den Betrieb des Gesamtsystems inkl. Systemservice und Weiterentwicklung und LDAP-Anbindung mit Ende zu Ende Verschlüsselung (50 Punkte). - Pauschalfestpreis 100 Entwicklerstunden (15 Punkte). - Pauschalfestpreis für optionale Zusatzfunktion für die den OSS-Messenger nutzenden Schulen (5 Punkte).
- Qualität
- Qualität (30 %/ 30 Punkte): - Erfüllung Kann-Kriterien (20 Punkte): Teil der Vergabeunterlagen ist ein Anforderungskatalog (Anlage 4). Die Bieter haben innerhalb dieses Anforderungskatalogs anzugeben, ob sie die dort benannten Kann- Kriterien erfüllen. Der Anforderungskatalog ist unterteilt in Muss- und Kann-Kriterien. Erfüllt der Bieter ein Muss-Kriterium nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Für die Erfüllung der Kann-Kriterien erhält der Bieter hingegen die in der Anlage 4 „Funktionale Anforderungen“ angegebenen Punkte im Rahmen der Qualitätswertung. Insgesamt kann ein Bieter maximal 20 Punkte erreichen, wenn er alle Kann-Kriterien erfüllt. Die Kann-Kriterien unterscheiden sich in ihrer Wertung (0,5 / 1 / 4 Punkte). Erfüllt ein Bieter ein Kann-Kriterium nicht, erhält er 0 Punkte für dieses Kann-Kriterium. Die Punkte bezüglich der erfüllten Kann-Kriterien werden addiert und eine Gesamtpunktzahl für das Zuschlagskriterium „Erfüllung Kann-Kriterien“ bestimmt. - Konzept zur Benutzerfreundlichkeit (5 Punkte): Die Bieter haben in einem Konzept die Benutzerfreundlichkeit ihres OSS-Messengers dazulegen. Das Konzept muss insbesondere Ausführungen zu den nachfolgenden Themen enthalten: Ästhetik und visuelles Design; Feedback und Fehlerbehandlung; Onboardingprozess für Schulen; Kontaktaufnahme zum AN in Störungsfällen; Hotline-Verfügbarkeit für Eltern und pädagogische Mitarbeiter; Sicherstellung eines schnellen und störungsfreien Wechsels zwischen dem aktuell in den Schulen im Einsatz befindlichen OSS-Messenger und dem eigenen Messenger. Der Umfang des Konzepts soll eine Seitenanzahl von max. 4 A4 Seiten, Schriftgröße 12 (Times New Roman) nicht überschreiten. - Löschkonzept (5 Punkte): Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein Löschkonzept einzureichen. Das Konzept muss alle Prozesse berücksichtigen, die die Herstellung und den Betrieb des Gesamtsystems betreffen und insbesondere folgende Informationen beinhalten: welche Daten werden zu welchem Zeitpunkt gelöscht bzw. gespeichert; zu welchem Zweck die Daten gespeichert werden, welche Rechtsgrundlagen die Speicherung rechtfertigt, wie die pünktliche Löschung sichergestellt wird, wie die Löschung erfolgt. Der Umfang des Konzepts soll eine Seitenanzahl von max. 4 A4 Seiten, Schriftgröße 12 (Times New Roman) nicht überschreiten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten … ganz lesenkürzer
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Sdui GmbH, Koblenz | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Land Saarland - Ministerium für Bildung und Kultur
- Anschrift
- Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Saarland (1 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.10.2024
- 1. BerichtigungFrist von 28.10.2024 auf 04.11.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7b4641c-3955-466a-bf40-e7d5681b78bd.