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Museale Neugestaltung Stiftsberg Quedlinburg - Lieferung und Einbau Medientechnik Schlossmuseum

Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung · Quedlinburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 4.4-3/24veröffentlicht 25.09.2024erstmals 25.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 733 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate23.12.2024 – 30.10.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.10.2025
    vor 23 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Liefern und Montieren von Medientechnik (Hardware) in Ausstellungsmöbel und -elemente im Zuge der Neugestaltung des Schlossmuseums

Beschreibung des Loses

Die Leistung umfasst alle Medienstationen (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme) für die museale Neugestaltungdes Stiftsberg Quedlinburg.

Die Arbeiten umfassen: · Baustelleneinrichtung · Musteraufbau für eine Installation Äbtissin · Bereitstellung versch. Komponenten für die Content-Lieferanten und den Ausstellungsbauer · Herstellung, Lieferung und Montage von versch. Medieninstallationen als Stand-Alone-Anwendungen · incl. aller Anfahrten, Fracht und Verpackungsmaterialien

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Nachweis Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 (1) VgV. - Bei juristischen Personen ist eine Kopie des aktuellen Handels-/Partnerschaftsregisterauszuges beizufügen. - Nachweis der Eintragung in eine der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern (Architektenkammer, Ingenieurkammer o.ä.) oder vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufszulassung
Kriterium
- aktuelle bestehende Betriebshaftpfichtversicherung über 1,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für … ganz lesen- aktuelle bestehende Betriebshaftpfichtversicherung über 1,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. - Geschäftsumsatz der letzten drei Jahre.
Kriterium
- 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren - Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten - ggf. FBL 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" - ggf. FBL 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.12.2024
Vertragsende
30.10.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
04.11.2024, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist na … ganz lesenGem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.eVergabe.de einzureichen. 2. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeins … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.eVergabe.de einzureichen. 2. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 5. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen. 6. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. 7. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 6 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens der Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden. 8. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) auf der Vergabeplattform eVergabe.de herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform oder dem Auftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschuss des Angebotes von der Wertung. 9. Der Bieter verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes, seinen Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich der Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertragliche Entgelte zu gewähren, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde oder mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung (Sachsen-Anhalt) gilt oder mindestens dem auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlichten vergabespezifischen Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA entspricht (aktuell 13,38 €/h).
Hinweis
1. Das Nichtvorliegen der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie das Zuschlags- und Erfüllungsgebot (Russland-Sanktionen) muss durch Vorlage folgender unterschriebener Eigenerklärungen durch den Bieter (und/bzw. die Unternehmen der Bietegemeinschaft) nachgewiesen … ganz lesen1. Das Nichtvorliegen der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie das Zuschlags- und Erfüllungsgebot (Russland-Sanktionen) muss durch Vorlage folgender unterschriebener Eigenerklärungen durch den Bieter (und/bzw. die Unternehmen der Bietegemeinschaft) nachgewiesen werden: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-15112022-eigenerklarung Die Formulare zur Eigenerklärung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 2. Nicht unterschriebene sowie nicht frist- und formgerecht eingehende Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 3. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. 4. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - EU-Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Bewerbererklärung gemäß RdErl. d. MW vom 21.11.2008-41-32570/3 - verpreistes Leistungsverzeichnis - ausgefülltes Formblatt 124 LD 5. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen: - FBL 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" - FBL 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" 6. Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter gem. § 8 TVergG LSA einzureichen: - ggf. FBL 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit - Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung - 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren - Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten - aktueller Berufs-/Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist - ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 7. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen. 8. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern und die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 513 (Installation von Kommunikationsgeräten) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 28.10.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 28.10.2024 auf 04.11.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e41f3b47-e42d-4697-84ce-8af42815bbc8.