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Industriegebiet Quarmbeck - Historische Recherche

Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung · Quedlinburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 3.1-1/24veröffentlicht 29.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 873 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate01.08.2024 – 30.10.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Büroprofil10 %
  • Berufserfahrung Projektverantwortlicher20 %
  • Konzept historische Recherche20 %
  • Referenzen20 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.10.2024
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Erarbeitung einer historischen Recherche

Beschreibung des Loses

Die Welterbestadt Quedlinburg bereitet die Entwicklung weiterer gewerblich-industrieller Bauflächen vor. Dazu wurde die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 31 "Industriegebiet Quarmbeck" (ca. 65 ha) und Nr. 70 "Erweiterung GI Quarmbeck" (ca. 40 ha) beschlossen. Aufgrund der langjährigen militärischen Nutzung des Geländes ist davon auszugehen, dass im Untersuchungsgebiet Kampfmittel und Altlasten vorhanden sind. Die ausgeschriebene historische Recherche bildet bei der Erkundung der Bebauungsplangebiete die Voraussetzung, um Verdachtsflächen zu verorten und den Umfang von Probennahmen, Analytik und Untersuchungsmethoden zu benennen. Mit der historischen Recherche wird das Ziel verfolgt, alle verfügbaren Informationen des Untersuchungsgebietes, die über die vorliegenden Verhältnisse und insbesondere die historische Entwicklung Aufschluss geben können, möglichst umfassend zusammenzutragen, ohne technische Erkundungsmaßnahmen anzuwenden. Im Ergebnis der Bewertung sind Anhaltspunkte für das Vorliegen von Kampfmitteln bzw. einer Altlast zu benennen oder aber der Verdacht auszuschließen, wenn keine Anhaltspunkte nachweisbar sind. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten ist eine Entscheidung zu weiterführenden Untersuchungen zu treffen und der Umfang der erforderlichen Leistungen einzuschätzen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Büroprofil10 %
Berufserfahrung Projektverantwortlicher20 %
Konzept historische Recherche20 %
Referenzen20 %
Preis30 %
Qualität
BüroprofilBürostruktur und die Kompetenzbereiche des Unternehmens
Qualität
Berufserfahrung ProjektverantwortlicherAusbildung als Geograph, Bauingenieur, Vermessungstechniker, Ausbildung auf dem Gebiet der Kampfmittelbeseitigung oder vergleichbar; Einschätzung Projektleiter in Bezug auf projektbezogene Erfahrungen
Qualität
Konzept historische RechercheInhaltliche Nachvollziehbarkeit und Ergebnisorientierung
Qualität
ReferenzenErfahrungen / Referenzen vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 6 Jahre
Preis
Stundenausweisung nachvollziehbar; Einhaltung des Gesamtkostenrahmens

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
30.10.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.eVergabe.de einzureichen. 2. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von al … ganz lesen1. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.eVergabe.de einzureichen. 2. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 5. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen. 6. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. 7. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 6 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens der Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden. 8. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) auf der Vergabeplattform eVergabe.de herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform oder dem Auftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschuss des Angebotes von der Wertung. 9. Der Bieter verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes, seinen Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich der Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertragliche Entgelte zu gewähren, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde oder mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung (Sachsen-Anhalt) gilt oder mindestens dem auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlichten vergabespezifischen Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA entspricht (aktuell 13,38 €/h).
Hinweis
1. Das Nichtvorliegen der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie das Zuschlags- und Erfüllungsgebot (Russland-Sanktionen) muss durch Vorlage folgender unterschriebener Eigenerklärungen durch den Bieter (und/bzw. die Unternehmen der Bietegemeinschaft) nachgewiesen … ganz lesen1. Das Nichtvorliegen der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie das Zuschlags- und Erfüllungsgebot (Russland-Sanktionen) muss durch Vorlage folgender unterschriebener Eigenerklärungen durch den Bieter (und/bzw. die Unternehmen der Bietegemeinschaft) nachgewiesen werden: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - anlage zum- bmwk-rundschreiben-vom-15112022-eigenerklarung Die Formulare zur Eigenerklärung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 2. Nicht unterschriebene sowie nicht frist- und formgerecht eingehende Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 3. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. 4. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen: - ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - EU-Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Bewerbererklärung gemäß RdErl. d. MW vom 21.11.2008-41-32570/3 - pauschales Honorarangebot - Konzept für die historische Recherche - 3 vergleichbare Referenzen der letzten 6 Jahre - Vorstellung Büro mit Qualifikationsnachweisen und Geschäftsumsatz 5. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen: - FBL 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" - FBL 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" 6. Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter gem. § 8 TVergG LSA einzureichen: - ggf. FBL 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit - Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - aktueller Berufs-/Handelsregisterauszug - Nachweis der Eintragung in eine der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 7. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen. 8. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern und die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
G.U.T. mbH, Merseburg2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

140vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (136 Lose mit Angabe)
152.391 €Zuschlagswert im Median
88.998 € – 386.979 €mittlere Hälfte, 74 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50cd9d27-3c07-46aa-8656-4d5596b04360.