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Frist abgelaufenEU-weitMöbelLieferleistungen

Multilieferantenkataloge für insgesamt 7 Lose

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen ZBL / Z.24-0135veröffentlicht 19.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 780 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlbm.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über lbm.vergabe.rlp.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung die Bekanntgabe des Betriebs und die Erweiterung von Multilieferantenkatalogen zur Vereinfachung einer landesweiten Beschaffung von Lieferleistungen unterschiedlichster Warengruppen und ruft zugleich interessierte Wettbewerber zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz auf.

Die ZBL beabsichtigt mit dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung unter Verwendung der einschlägigen Veröffentlichungsplattformen alle interessierten Wettbewerber zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz öffentlich aufzurufen. Sie verfährt hierbei analog nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, obgleich keine Vergabe im klassischen Sinne stattfindet sondern lediglich die Teilnahmebedingungen für die Wettbewerber festgelegt, bekanntgegeben und veröffentlicht werden. Die Multilieferantenkataloge stehen allen interessierten Wettbewerbern für die Dauer ihres Betriebes für die Teilnahme zur Verfügung. Soweit in den Verfahrensunterlagen (Teile A, B, R sowie sämtliche Anlagen) auf rechtliche Bestimmungen des Vergaberechtes Bezug genommen wird, gelten diese ausschließlich entsprechend. Die Zurverfügungstellung der Multilieferantenkataloge ist nicht Teil eines vergaberechtlichen Verfahrens. Vergaberecht findet erst im Rahmen der konkreten Auftragsvergaben durch die Bedarfsträger Anwendung.

Die durch die ZBL in dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung bereitgestellten Teilnahmeunterlagen regeln den Zugang und Teilnahme interessierter Wettbewerber an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz.

Mit Aufnahme und Einstellung von einem Onlinekatalog werden die Bewerber zu Wirtschaftsteilnehmern der Multilieferantenkataloge.

Den Wirtschaftsteilnehmern wird nach erfolgter Transparenzbekanntmachung auf der Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen der EU und dem Vergabemarktplatz des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit eingeräumt, ihre Produkte kostenfrei auf den im Betrieb befindlichen Multilieferantenkatalogen zum Abruf durch die Bedarfsträger einzustellen.

Zugangsvoraussetzung für den Erwerb einer Teilnahmeberechtigung durch die Bewerber ist eine durch die ZBL nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgreich abgeschlossene Eignungsprüfung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Weitere Verfahrensdetails: Mittels dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung wird eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen (Wettbewerbern) öffentlich zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann eine Bewerbung auf Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen stellen. Mit dem Antrag auf Teilnahme übermitteln die Unternehmen die von der ZBL geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Ist ein Unternehmen geeignet und liegen keine Ausschlussgründe vor, wird das Unternehmen durch die ZBL aufgefordert, Kataloge für das eine oder mehrere, der in den Teilnahmeunterlagen genannten Lose einzustellen. Mit Erteilung des Teilnahmeantrages kommt eine Nutzungsvereinbarung zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz zwischen der ZBL und dem geeigneten Wirtschaftsteilnehmer zustande.

Auf Grundlage der eingestellten Produktkataloge können die Bedarfsträger unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit Vergaben und Vergabeverfahren bis zu den vergaberechtlich zulässigen Schwellenwerten (Direktkäufe derzeit bis max. 3.000 EUR netto sowie Verhandlungsverfahren derzeit bis max. 40.000 EUR netto) durchzuführen.

Die Bedarfsträger des Landes Rheinland-Pfalz sind auf Grundlage bestehender Verwaltungsvorschriften dazu aufgefordert, ihren Bedarf über die eingestellten Kataloge abzudecken.

Mit Warenabruf eines Bedarfsträgers aus dem eingestellten Katalog kommt ein Vertrag zwischen dem jeweiligen Bedarfsträger und den das Produkt anbietenden Wirtschaftsteilnehmer als Auftragnehmer zustande.

Weitere Informationen zu den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen Sie bitte den Verfahrensunterlagen.

Beschreibung des Loses

Betrieb von Multilieferantenkatalogen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für folgende Lose: Los 1 - Garten- und Forstbedarf, Los 2 - Werkstatt- und KFZ-Bedarf, Los 3 - Elektronik/Haushaltsgeräte, Los 4 - Bekleidung und Schuhe, Los 5 - Licht-Leuchtmittel / Zubehör, Los 6 - Bettwaren und Matratzen sowie Los 7 - Hauswirtschaftsartikel"

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zu … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zulassung des Teilnahmeantrages abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der ZBL auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 5.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 5.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre - Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre - Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Mit dem Antrag auf Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Wettbewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass kein … ganz lesenMit dem Antrag auf Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Wettbewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. b) Der Wettbewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen. d) Verpflichtet der Wettbewerber für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen. Auf gesonderte Anforderung durch die ZBL sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: aa) Bescheinigung, Nachweis, dass der Wettbewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Wettbewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die ZBL berücksicht … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Wettbewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die ZBL berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV). b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, - zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. c) Wirtschaftsteilnehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen: - Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung) - Gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Umweltmanagement-Systems (Dritterklärung, Bescheinigung) Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Multilieferantenkataloge haben eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimal- um ein weiteres Jahr bis maximal zum 30.09.2028.
Optionen
Die Multilieferantenkataloge haben eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimal- um ein weiteres Jahr bis maximal zum 30.09.2028.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
lbm.vergabe.rlp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
12 DAYS
Angebotsöffnung
19.09.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe der Teilnahmeunterlagen die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-p … ganz lesenLeistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe der Teilnahmeunterlagen die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Abgabe des Teilnahmeantrages erkennt der Bieter die den Verfahrensunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Die ZBL beabsichtigt mit dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung unter Verwendung der einschlägigen Veröffentlichungsplattformen alle interessierten Wettbewerber zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz öffentlich aufzurufen. S … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Die ZBL beabsichtigt mit dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung unter Verwendung der einschlägigen Veröffentlichungsplattformen alle interessierten Wettbewerber zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz öffentlich aufzurufen. Sie verfährt hierbei analog nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, obgleich keine Vergabe im klassischen Sinne stattfindet sondern lediglich die Teilnahmebedingungen für die Wettbewerber festgelegt, bekanntgegeben und veröffentlicht werden. Die Multilieferantenkataloge stehen allen interessierten Wettbewerbern für die Dauer ihres Betriebes für die Teilnahme zur Verfügung. Soweit in den Verfahrensunterlagen (Teile A, B, R sowie sämtliche Anlagen) auf rechtliche Bestimmungen des Vergaberechtes Bezug genommen wird, gelten diese ausschließlich entsprechend. Die Zurverfügungstellung der Multilieferantenkataloge ist nicht Teil eines vergabe-rechtlichen Verfahrens. Vergaberecht findet erst im Rahmen der konkreten Auftragsvergaben durch die Bedarfsträger Anwendung.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y17HSE7J5 Das Verfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Verfahrensunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. üb … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y17HSE7J5 Das Verfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Verfahrensunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Verfahrensunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Verfahrensunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahmefrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Verfahrensunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
Website
zbl.rlp.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
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