MPS - Managed Print Services
Stadt Memmingen · Memmingen, Bayern
Aktenzeichen 01724/14/4veröffentlicht 04.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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- 3rd party PCIe IP - PR1300395-2440-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 04.12.2026
- Wartung und Miete von Lizenzen des Herstellers Trend MicroBayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · MünchenFrist 03.12.2026
- IBM Lizenzen für EntireX und webMethodsFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 12.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Technik20 %
- Umwelt10 %
- Anwendertest20 %
- Softwaretest20 %
- Gesamtkosten30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Lieferung und Einrichtung von MPS - Managed Print Services für die Stadt Memmingen • Erbringung entsprechender Dienstleistungen für die reibungslose Nutzung sämtlicher Systeme und Software durch den AG • Bereitstellung zur effizienten Verwaltung und Nutzung dieser Systeme benötigten Softwarelösungen wie Administrations-, Flottenmanagement-Software und System-Treiber als auch Pull-Printing, Accounting- und Scan-Lösungen • auf eine Laufzeit begrenzte Vermietung von multifunktionalen Kopier-, Druck-, Fax- und/oder Scan-Systemen • inkludierte Bereitstellung sämtlicher Verbrauchsmaterialen und Ersatzteile (außer Papier und Heftklammern) • eine Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Effektiv-Volumina entsprechend dem in diesem Vertrag enthaltenen Vergütungsmodell
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS 1 Verwaltung Gegenstand ist die Lieferung und Einrichtung von MPS - Managed Print Services. Der AN hat die Managed Print Services (MPS) und die Bereitstellung der dazu benötigten Software und Systeme zu erbringen. LOS 1 Verwaltung: Der Leistungsschein Service regelt, welche Services und deren Prozesse der AN dem AG an seinen unterschiedlichen Standorten und für seine unterschiedlichen Leistungsempfänger für eine definierte Laufzeit, welche an die Mietdauer der Systeme gebunden ist, innerhalb definierter Zeitfenster zu erbringen hat. Ziel ist es, dass eingesetzte Software und Systeme möglichst störungs- und wartungsfrei vom AG genutzt werden können. Daher vereinbaren AG und AN, dass der AN für die eingesetzte Software und Systeme folgende Leistungen zu erbringen hat: Reparatur und ggf. Austausch von Systemen und/oder Baugruppen Lieferung und Rücknahme von Verbrauchsmaterialien (VM) Lieferung und Rücknahme von Ersatzteilen Lieferung von Updates der eingesetzten Treiber Zuschlagskriterien: Kriterium „Gesamtkosten“ (Gewichtung 30%) Der AG vergibt 5 Punkte für das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten. Die Punkteermittlung für die Angebotspreise (Gesamtkosten) der anderen Bieter, erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis als Referenzwert und dem zu wertenden Angebotspreis. Günstigster Angebotspreis in EUR = X Zu bewertender Angebotspreis in EUR = Y Bei Gleichheit der Gesamtpunktzahl aller Kriterien, entscheidet das Kriterium Preis Kriterium „Technik“ (Gewichtung 20%) Bepunktet und ausgewertet werden ausschließlich die Kriterien, die über die Definition der Leistungsklassen abgefragt werden. Sekunden für 1. Seite S/W (Drucken) Sekunden für 1. Seite Farbe (Drucken) Scan-Geschwindigkeit max. Duplex (DIN A4) S/W mit 300 dpi Scan-Geschwindigkeit max. Duplex (DIN A4) Farbe mit 300 dpi Für alle Kriterien werden bis zu 5 Punkte vergeben, indem die einzelnen Leistungsparameter der Bieterangaben gegenübergestellt werden. Der beste Wert erhält 5 Punkte, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder werden jeweils mit dem schlechtesten Wert bewertet. Kriterium „Umwelt“ (Gewichtung 10%) Bepunktet und ausgewertet werden die folgenden Kriterien: Energieverbrauch Betrieb (Drucken) Energieverbrauch Standby (Ruhemodus) Toner- Tintenreichweite max. SW (lt. Datenblatt) Toner- Tintenreichweite max. Farbe (lt. Datenblatt) Für alle Kriterien werden bis zu 5 Punkte vergeben, indem die einzelnen Leistungsparameter der Bieterangaben verglichen werden. Hierbei erhält der jeweils beste Wert 5 Punkte, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder in der Anlage – Systeme, werden jeweils mit dem schlechtesten Wert bewertet. Kriterium „Anwendertest“ (Gewichtung 20%) Auswertung und Bepunktung der Teststellung (die genannten Testkriterien werden mit 1 – 5 Punkten bewertet). Folgende Punktematrix gemäß dem Erfüllungsgrad der Kriterien, kommt zur Anwendung: 5 Punkte: Sehr gute Erfüllung 4 Punkte: Gute Erfüllung 3 Punkte: Befriedigende Erfüllung 2 Punkte: Ausreichende Erfüllung 1 Punkt: Mangelhafte Erfüllung Kriterium „Softwaretest“ (Gewichtung 20%) Auswertung und Bepunktung der Teststellung (die genannten Testkriterien werden mit 1 – 5 Punkten bewertet). Folgende Punktematrix gemäß dem Erfüllungsgrad der Kriterien, kommt zur Anwendung: 5 Punkte: Sehr gute Erfüllung 4 Punkte: Gute Erfüllung 3 Punkte: Befriedigende Erfüllung 2 Punkte: Ausreichende Erfüllung 1 Punkt: Ungenügende Erfüllung Details entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis | – | – |
| 2 | LOS 2 Hausdruckerei Gegenstand ist die Lieferung und Einrichtung von MPS - Managed Print Services. Der AN hat die Managed Print Services (MPS) und die Bereitstellung der dazu benötigten Software und Systeme zu erbringen. LOS 2 Hausdruckerei: Der Leistungsschein Service regelt, welche Services und deren Prozesse der AN dem AG an seinen unterschiedlichen Standorten und für seine unterschiedlichen Leistungsempfänger für eine definierte Laufzeit, welche an die Mietdauer der Systeme gebunden ist, innerhalb definierter Zeitfenster zu erbringen hat. Ziel ist es, dass eingesetzte Software und Systeme möglichst störungs- und wartungsfrei vom AG genutzt werden können. Daher vereinbaren AG und AN, dass der AN für die eingesetzte Software und Systeme folgende Leistungen zu erbringen hat: Reparatur und ggf. Austausch von Systemen und/oder Baugruppen Lieferung und Rücknahme von Verbrauchsmaterialien (VM) Lieferung und Rücknahme von Ersatzteilen Lieferung von Updates der eingesetzten Treiber Zuschlagskriterien: Formelle Auswertung der Angebote Bepunktung des Kriteriums Gesamtkosten mit bis zu 5 Punkten Die Bieter, die nach dieser Bewertung und Bepunktung auf den ersten beiden Rängen liegen, werden zur Teststellung aufgefordert. Bieter, die nicht zur Teststellung aufgefordert werden, erhalten für die Teststellung keine Punkte. Testellung Bieter, die nicht zur Teststellung aufgefordert werden, erhalten für den Bewertungsschritt 2 Teststellung keine Punkte. Kriterium „Gesamtkosten“ (auch „Preis“, Gewichtung 70%) Der Begriff „Gesamtkosten“ ist kein vergaberechtlicher Begriff. Die Gesamtkosten dienen der Angebotsauswertung und setzen sich aus verschiedenen Einzelbeträgen wie folgt zusammen: Das Kriterium „Preis“ wird in diesen Vergabe-Unterlagen auch als „Gesamtkosten“ bezeichnet und zur Angebotsauswertung verwendet. Der AG vergibt 5 Punkte für das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten. Die Punkteermittlung für die Angebotspreise (Gesamtkosten) der anderen Bieter, erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis als Referenzwert und dem zu wertenden Angebotspreis. Bei Gleichheit der Gesamtpunktzahl aller Kriterien, entscheidet das Kriterium Preis Kriterium „Teststellung“ (Gewichtung 30%) Auswertung und Bepunktung der Teststellung (die genannten Testkriterien werden mit 1 – 5 Punkten bewertet). Folgende Punktematrix gemäß dem Erfüllungsgrad der Kriterien, kommt zur Anwendung: 5 Punkte: Sehr gute Erfüllung 4 Punkte: Gute Erfüllung 3 Punkte: Befriedigende Erfüllung 2 Punkte: Ausreichende Erfüllung 1 Punkt: Mangelhafte Erfüllung Details entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- TechnikGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- UmweltGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- AnwendertestGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- SoftwaretestGewichtung (Punkte, genau) 20
- Kosten
- GesamtkostenGewichtung (Punkte, genau) 30
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- TeststellungGewichtung (Punkte, genau) 30
- Kosten
- GesamtkostenGewichtung (Punkte, genau) 70
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | BSA Systemhaus GmbH, Memmingen | 4 |
| 2 | DocuServe Vertriebs-GmbH, Augsburg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Memmingen
- Anschrift
- Marktplatz 1, 87700 Memmingen
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- vergabe@
memmingen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus HealthCare GmbH6 Zuschläge
- Advanced UniByte GmbH5 Zuschläge
- CANCOM GmbH4 Zuschläge
- DELTA Computer Products GmbH4 Zuschläge
- Microstaxx GmbH3 Zuschläge
- sysGen GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 20.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cef29e48-1d34-4d30-ad1b-8d5edbfe1ac8.