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Verwertung von Bioabfall und Grüngut für die Stadt Memmingen vom 01.01.2027 - 31.12.2031

Stadt Memmingen · Memmingen, Bayern

Aktenzeichen 02626/54/2veröffentlicht 23.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Memmingen87700, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall vom 01.01.2027 - 31.12.2031 mit Verlängerungsoption; Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut vom 01.01.2027 - 31.12.2031 mit Verlängerungsoption

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall

Zum 01.01.2027 beabsichtigt die Stadt Memmingen den Transport und die Verwertung von Grüngut- und Gartenabfällen und Bioabfällen neu zu vergeben. Die zu vergebenden Leistungen werden in den Losen 1 und 2 für eine Laufzeit von jeweils fünf Jahren (vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich im jeweiligen Los maximal zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2032, bzw. max. bis zum 31.12.2033), sofern keiner der beiden Vertragspartner den Vertrag spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt (Vertragsverlängerung/-en). Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung (voraussichtlich 42. KW 2026) beginnen. Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben und besteht im Los 1 im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: - Übernahme von Bioabfall an einer von der Stadt Memmingen vorgegebenen Umschlaganlage (= Übernahmestelle), inkl. Verwiegung; - Transport des Bioabfalls zu/zur Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n (inkl. Gestellung aller für die Übernahme und den Transport benötigten Abrollcontainer (maximal vier); - Behandlung/Verwertung der übernommenen Bioabfälle in (einer) dafür genehmigten Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n; - Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Reststoffe (z. B. Störstoffe und Siebreste); - Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste); - Jährliche Bioabfallmenge: zwischen ca. 3 000 Mg/a und 4 200 Mg/a. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

––
2
Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut

Zum 01.01.2027 beabsichtigt die Stadt Memmingen den Transport und die Verwertung von Grüngut- und Gartenabfällen und Bioabfällen neu zu vergeben. Die zu vergebenden Leistungen werden in den Losen 1 und 2 für eine Laufzeit von jeweils fünf Jahren (vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich im jeweiligen Los maximal zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2032, bzw. max. bis zum 31.12.2033), sofern keiner der beiden Vertragspartner den Vertrag spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt (Vertragsverlängerung/-en). Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung (voraussichtlich 42. KW 2026) beginnen. Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben und besteht im Los 2 im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: - Übernahme des Grüngutes durch den Auftragnehmer an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle. Das Grüngut wird dem Auftragnehmer unzerkleinert übergeben. - Holziges Grüngut ist mengenabhängig zu übernehmen; es kann vor Ort vom Auftragnehmer gehäckselt werden (maximal fünfmal pro Jahr). - Krautiges Grüngut ist wöchentlich am Montag bzw. dem ersten Werktag nach dem Wochenende und am Donnerstag, bzw. am ersten Werktag nach dem Mittwoch an der Grüngutannahmestelle zu übernehmen; Hinweis: Die Verladung erfolgt durch den Auftraggeber in die vom Auftragnehmer zu stellenden Container (zwei Abrollcontainer á 36 m³ - 40 m³). - Wurzelstöcke sind einmal pro Kalenderjahr zu übernehmen. - Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Grüngutes. - Jährliche Grüngutmenge: zwischen ca. 1 500 Mg/a und 3 000 Mg/a. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich im jeweiligen Los maximal zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2032, bzw. max. bis zum 31.12.2033), sofern keiner der beiden Vertragspartner den Vertrag spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt (Vertragsverlängerung/-en).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1KSK Kompostierungs-Service Käßmeyer GmbH, Erkheim4
2KSK Kompostierungs-Service Käßmeyer GmbH, Erkheim2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (446 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5bb04eb5-0c5f-4480-90a7-259e04acccdc.