Zum Inhalt
Menü

MPS - Managed Print Services

Stadt Memmingen · Memmingen, Bayern

Aktenzeichen 01724/14/4veröffentlicht 18.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 809 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
60 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Memmingen87700, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Technik20 %
  • Umwelt10 %
  • Anwendertest20 %
  • Softwaretest20 %
  • Gesamtkosten30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Lieferung und Einrichtung von MPS - Managed Print Services für die Stadt Memmingen • Erbringung entsprechender Dienstleistungen für die reibungslose Nutzung sämtlicher Systeme und Software durch den AG • Bereitstellung zur effizienten Verwaltung und Nutzung dieser Systeme benötigten Softwarelösungen wie Administrations-, Flottenmanagement-Software und System-Treiber als auch Pull-Printing, Accounting- und Scan-Lösungen • auf eine Laufzeit begrenzte Vermietung von multifunktionalen Kopier-, Druck-, Fax- und/oder Scan-Systemen • inkludierte Bereitstellung sämtlicher Verbrauchsmaterialen und Ersatzteile (außer Papier und Heftklammern) • eine Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Effektiv-Volumina entsprechend dem in diesem Vertrag enthaltenen Vergütungsmodell

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1 Verwaltung

Gegenstand ist die Lieferung und Einrichtung von MPS - Managed Print Services. Der AN hat die Managed Print Services (MPS) und die Bereitstellung der dazu benötigten Software und Systeme zu erbringen. LOS 1 Verwaltung: Der Leistungsschein Service regelt, welche Services und deren Prozesse der AN dem AG an seinen unterschiedlichen Standorten und für seine unterschiedlichen Leistungsempfänger für eine definierte Laufzeit, welche an die Mietdauer der Systeme gebunden ist, innerhalb definierter Zeitfenster zu erbringen hat. Ziel ist es, dass eingesetzte Software und Systeme möglichst störungs- und wartungsfrei vom AG genutzt werden können. Daher vereinbaren AG und AN, dass der AN für die eingesetzte Software und Systeme folgende Leistungen zu erbringen hat: Reparatur und ggf. Austausch von Systemen und/oder Baugruppen Lieferung und Rücknahme von Verbrauchsmaterialien (VM) Lieferung und Rücknahme von Ersatzteilen Lieferung von Updates der eingesetzten Treiber Zuschlagskriterien: Kriterium „Gesamtkosten“ (Gewichtung 30%) Der AG vergibt 5 Punkte für das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten. Die Punkteermittlung für die Angebotspreise (Gesamtkosten) der anderen Bieter, erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis als Referenzwert und dem zu wertenden Angebotspreis. Günstigster Angebotspreis in EUR = X Zu bewertender Angebotspreis in EUR = Y Bei Gleichheit der Gesamtpunktzahl aller Kriterien, entscheidet das Kriterium Preis Kriterium „Technik“ (Gewichtung 20%) Bepunktet und ausgewertet werden ausschließlich die Kriterien, die über die Definition der Leistungsklassen abgefragt werden. Sekunden für 1. Seite S/W (Drucken) Sekunden für 1. Seite Farbe (Drucken) Scan-Geschwindigkeit max. Duplex (DIN A4) S/W mit 300 dpi Scan-Geschwindigkeit max. Duplex (DIN A4) Farbe mit 300 dpi Für alle Kriterien werden bis zu 5 Punkte vergeben, indem die einzelnen Leistungsparameter der Bieterangaben gegenübergestellt werden. Der beste Wert erhält 5 Punkte, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder werden jeweils mit dem schlechtesten Wert bewertet. Kriterium „Umwelt“ (Gewichtung 10%) Bepunktet und ausgewertet werden die folgenden Kriterien: Energieverbrauch Betrieb (Drucken) Energieverbrauch Standby (Ruhemodus) Toner- Tintenreichweite max. SW (lt. Datenblatt) Toner- Tintenreichweite max. Farbe (lt. Datenblatt) Für alle Kriterien werden bis zu 5 Punkte vergeben, indem die einzelnen Leistungsparameter der Bieterangaben verglichen werden. Hierbei erhält der jeweils beste Wert 5 Punkte, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder in der Anlage – Systeme, werden jeweils mit dem schlechtesten Wert bewertet. Kriterium „Anwendertest“ (Gewichtung 20%) Auswertung und Bepunktung der Teststellung (die genannten Testkriterien werden mit 1 – 5 Punkten bewertet). Folgende Punktematrix gemäß dem Erfüllungsgrad der Kriterien, kommt zur Anwendung: 5 Punkte: Sehr gute Erfüllung 4 Punkte: Gute Erfüllung 3 Punkte: Befriedigende Erfüllung 2 Punkte: Ausreichende Erfüllung 1 Punkt: Mangelhafte Erfüllung Kriterium „Softwaretest“ (Gewichtung 20%) Auswertung und Bepunktung der Teststellung (die genannten Testkriterien werden mit 1 – 5 Punkten bewertet). Folgende Punktematrix gemäß dem Erfüllungsgrad der Kriterien, kommt zur Anwendung: 5 Punkte: Sehr gute Erfüllung 4 Punkte: Gute Erfüllung 3 Punkte: Befriedigende Erfüllung 2 Punkte: Ausreichende Erfüllung 1 Punkt: Ungenügende Erfüllung Details entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis

60 Monate0 €
2
LOS 2 Hausdruckerei

Gegenstand ist die Lieferung und Einrichtung von MPS - Managed Print Services. Der AN hat die Managed Print Services (MPS) und die Bereitstellung der dazu benötigten Software und Systeme zu erbringen. LOS 2 Hausdruckerei: Der Leistungsschein Service regelt, welche Services und deren Prozesse der AN dem AG an seinen unterschiedlichen Standorten und für seine unterschiedlichen Leistungsempfänger für eine definierte Laufzeit, welche an die Mietdauer der Systeme gebunden ist, innerhalb definierter Zeitfenster zu erbringen hat. Ziel ist es, dass eingesetzte Software und Systeme möglichst störungs- und wartungsfrei vom AG genutzt werden können. Daher vereinbaren AG und AN, dass der AN für die eingesetzte Software und Systeme folgende Leistungen zu erbringen hat: Reparatur und ggf. Austausch von Systemen und/oder Baugruppen Lieferung und Rücknahme von Verbrauchsmaterialien (VM) Lieferung und Rücknahme von Ersatzteilen Lieferung von Updates der eingesetzten Treiber Zuschlagskriterien: Formelle Auswertung der Angebote Bepunktung des Kriteriums Gesamtkosten mit bis zu 5 Punkten Die Bieter, die nach dieser Bewertung und Bepunktung auf den ersten beiden Rängen liegen, werden zur Teststellung aufgefordert. Bieter, die nicht zur Teststellung aufgefordert werden, erhalten für die Teststellung keine Punkte. Testellung Bieter, die nicht zur Teststellung aufgefordert werden, erhalten für den Bewertungsschritt 2 Teststellung keine Punkte. Kriterium „Gesamtkosten“ (auch „Preis“, Gewichtung 70%) Der Begriff „Gesamtkosten“ ist kein vergaberechtlicher Begriff. Die Gesamtkosten dienen der Angebotsauswertung und setzen sich aus verschiedenen Einzelbeträgen wie folgt zusammen: Das Kriterium „Preis“ wird in diesen Vergabe-Unterlagen auch als „Gesamtkosten“ bezeichnet und zur Angebotsauswertung verwendet. Der AG vergibt 5 Punkte für das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten. Die Punkteermittlung für die Angebotspreise (Gesamtkosten) der anderen Bieter, erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis als Referenzwert und dem zu wertenden Angebotspreis. Bei Gleichheit der Gesamtpunktzahl aller Kriterien, entscheidet das Kriterium Preis Kriterium „Teststellung“ (Gewichtung 30%) Auswertung und Bepunktung der Teststellung (die genannten Testkriterien werden mit 1 – 5 Punkten bewertet). Folgende Punktematrix gemäß dem Erfüllungsgrad der Kriterien, kommt zur Anwendung: 5 Punkte: Sehr gute Erfüllung 4 Punkte: Gute Erfüllung 3 Punkte: Befriedigende Erfüllung 2 Punkte: Ausreichende Erfüllung 1 Punkt: Mangelhafte Erfüllung Details entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis

60 Monate0 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
TechnikGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
UmweltGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
AnwendertestGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
SoftwaretestGewichtung (Punkte, genau) 20
Kosten
GesamtkostenGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufige … ganz lesenUnternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis - oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen. Sofern im Angebot angegeben wird Nachunternehmer einzusetzen geht der Auftraggeber davon aus, dass von diesen keine schwere Verfehlung begangen wurde, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellt und deshalb bei diesen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Andernfalls wird um Mitteilung der Ausschlussgründe / Eintragungen gebeten. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: • Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände, • Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, • Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Kriterium
Angabe des Jahresumsatzes [ein Mindestjahresumsatz wird nicht gefordert]. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Kriterium
Nachweis von mindestens 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
102 DAYS
Angebotsöffnung
20.08.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
TeststellungGewichtung (Punkte, genau) 30
Kosten
GesamtkostenGewichtung (Punkte, genau) 70

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufige … ganz lesenUnternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis - oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen. Sofern im Angebot angegeben wird Nachunternehmer einzusetzen geht der Auftraggeber davon aus, dass von diesen keine schwere Verfehlung begangen wurde, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellt und deshalb bei diesen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Andernfalls wird um Mitteilung der Ausschlussgründe / Eintragungen gebeten. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: • Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände, • Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, • Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Kriterium
Angabe des Jahresumsatzes [ein Mindestjahresumsatz wird nicht gefordert]. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Kriterium
Nachweis von mindestens 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
102 DAYS
Angebotsöffnung
20.08.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Memmingen

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Stadt Memmingen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

89vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
519.459 €Zuschlagswert im Median
339.343 € – 1,27 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2092ce3f-dce8-46df-b109-55094350994e.