Molchdienstleistungen für das Fernleitungsnetz der ONTRAS Gastransport GmbH
ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen ONTRAS-2023-0010veröffentlicht 07.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 217 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag je Los) die Durchführung regelmäßiger Inspektions- und Reinigungsmolchungen der Leitungen im gesamten Leitungsnetz der ONTRAS in folgenden Losen: Los 1: Inspektionsmolchungen (I-Molchung) Los 2: Reinigungsmolchungen (R-Molchung) Dafür soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden. Der Vertrag beginnt ab 01.07.2024, wobei die Anfragen/Einzelabrufe im Jahre 2024 vorgenommen werden. Die ersten tatsächlichen Molchdienstleitungen sollen ab 01.01.2025 beginnen.
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Inspektionsmolchung Die ONTRAS Gastransport GmbH, nachfolgend ONTRAS oder Auftraggeber (AG), ist ein überregionaler Ferngasnetzbetreiber im europäischen Verbundsystem und hat ihr Leitungsnetz so zu unterhalten, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dazu sind gemäß Abschnitt 5 DVGW-Arbeitsblatt G 466-1 regelmäßige Inspektionen an den Leitungen erforderlich, wofür der AG im Los 1 - Inspektionsmolchung die Vergabe eines Rahmenvertrages für die Molchdienstleistungen mit mehreren Auftragnehmern plant. Diese Inspektionen sind als Inspektionsmolchungen gemäß Leistungsbeschreibung, die im Entwurfsstand mit Auftragsbekanntmachung ausgegeben wird (finale Version wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt), durchzuführen. Diese Inspektionen dienen der Feststellung von Auffälligkeiten am Rohrsystem des Leitungsnetzes und zur Bewertung der technischen Integrität des Rohrleitungssystems. Zu den festzustellenden Auffälligkeiten gehören bspw. interne und externe Wanddickenabträge, Lochkorrosion, Furchen, Beulen, Blasen, Laminationen, rissartige Anomalien etc. Im Netz der ONTRAS sind ca. 4.000 km Rohrleitungen technisch molchbar. Die Abmessungen der Rohrleitungen liegen zwischen DN 300 und DN 1100 mit den Wanddicken von ca. 6 mm bis ca. 20 mm. Betrieben werden die Leitungen mit einem Druck von 25 bar bis 100 bar. | – | – |
| 2 | Reinigungsmolchung Die ONTRAS Gastransport GmbH, nachfolgend ONTRAS oder Auftraggeber (AG), ist ein überregionaler Ferngasnetzbetreiber im europäischen Verbundsystem und hat ihr Leitungsnetz so zu unterhalten, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dazu sind gemäß Abschnitt 5 DVGW-Arbeitsblatt G 466-1 regelmäßige Inspektionen an den Leitungen erforderlich, die als Inspektionsmolchungen durchgeführt werden. Gegenstand der Ausschreibung in Los 2 sind die hierfür erforderlichen Reinigungsleistungen als Reinigungsmolchungen, die zum Erreichen des erforderlichen Reinigungsgrades im Inneren der Leitungen als Vorbereitung für die Inspektionsmolchungen erforderlich sind. Hierfür plant der AG die Vergabe eines Rahmenvertrages für diese Molchdienstleistungen an mehrere Auftragnehmer. Der konkrete Leistungsumfang für die Reinigungsleistungen ist in der Leistungsbeschreibung, die im Entwurfsstand mit Auftragsbekanntmachung ausgegeben wird (finale Version wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt) beschrieben. Im Netz der ONTRAS sind ca. 4.000 km Rohrleitungen technisch molchbar. Die Abmessungen der Rohrleitungen liegen zwischen DN 300 und DN 1100. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- 2 Jahre Festlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr - maximal sechs (6) Mal -, soweit er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende des Jahres - erstmals jedoch zum 30.06.2026 - gekündigt wird. Die Maximallaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 8 Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der Preis der einzelnen Inspektionsmolchungen wird nach Einzelabruf der jeweiligen Molchungen mit den Angeboten benannt.
- Hinweis
- Die Preise der einzelnen Molchungen werden in den jeweiligen Miniwettbewerben angegeben und stehen erst dann fest. Höchstabnahmemenge: 72 Inspektionsmolchungen.
Los 2
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Festlaufzeit: 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr - maximal sechs (6) Mal -, soweit er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende des Jahres - erstmals jedoch zum 30.06.2026 - gekündigt wird. Die Maximallaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 8 Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Preise der jeweiligen Reinigungsmolchung wird im später abgerufenen Angebot für den Einzelauftrag angegeben. Los 2 wurde aufgehoben, da der Vertrag mit mindestens 2 Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden sollte und nur ein Angebot eingegangen ist.
- Hinweis
- Die Preise der einzelnen Molchungen werden in den jeweiligen Miniwettbewerben angegeben und stehen erst dann fest. Höchstabnahmemenge: 72 Inspektionsmolchungen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | ROSEN Europe B.V., Oldenzaal; PII Ltd (Baker Hughes), Cramlington; ENTEGRA PIPELINE SOLUTIONS LIMITED, Reading; T.D.Williamson UK, Swindon | 6 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
- Anschrift
- Maximilianallee 4, 04129 Leipzig
- Website
- ontras.com
- Kontakt
- einkauf.oberschwelle@
ontras.com
Bei uns erfasst
- Konstruktion, Errichtung und Inbetriebnahme der Verdichtereinheiten für das Projekt BGEA Bützow03.11.2026 · 2 Angebote
- Tief- und Rohrbauleistungen für den Bau der FGL 29.03 und 201.2109.10.2026 · 4 Angebote
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4f5d753a-6c89-41c7-81cc-f063191fa696.