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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Molchdienstleistungen für das Fernleitungsnetz der ONTRAS Gastransport GmbH

ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen ONTRAS-2023-0010veröffentlicht 07.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Leipzig04129, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 217 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag je Los) die Durchführung regelmäßiger Inspektions- und Reinigungsmolchungen der Leitungen im gesamten Leitungsnetz der ONTRAS in folgenden Losen: Los 1: Inspektionsmolchungen (I-Molchung) Los 2: Reinigungsmolchungen (R-Molchung) Dafür soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden. Der Vertrag beginnt ab 01.07.2024, wobei die Anfragen/Einzelabrufe im Jahre 2024 vorgenommen werden. Die ersten tatsächlichen Molchdienstleitungen sollen ab 01.01.2025 beginnen.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Inspektionsmolchung

Die ONTRAS Gastransport GmbH, nachfolgend ONTRAS oder Auftraggeber (AG), ist ein überregionaler Ferngasnetzbetreiber im europäischen Verbundsystem und hat ihr Leitungsnetz so zu unterhalten, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dazu sind gemäß Abschnitt 5 DVGW-Arbeitsblatt G 466-1 regelmäßige Inspektionen an den Leitungen erforderlich, wofür der AG im Los 1 - Inspektionsmolchung die Vergabe eines Rahmenvertrages für die Molchdienstleistungen mit mehreren Auftragnehmern plant. Diese Inspektionen sind als Inspektionsmolchungen gemäß Leistungsbeschreibung, die im Entwurfsstand mit Auftragsbekanntmachung ausgegeben wird (finale Version wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt), durchzuführen. Diese Inspektionen dienen der Feststellung von Auffälligkeiten am Rohrsystem des Leitungsnetzes und zur Bewertung der technischen Integrität des Rohrleitungssystems. Zu den festzustellenden Auffälligkeiten gehören bspw. interne und externe Wanddickenabträge, Lochkorrosion, Furchen, Beulen, Blasen, Laminationen, rissartige Anomalien etc. Im Netz der ONTRAS sind ca. 4.000 km Rohrleitungen technisch molchbar. Die Abmessungen der Rohrleitungen liegen zwischen DN 300 und DN 1100 mit den Wanddicken von ca. 6 mm bis ca. 20 mm. Betrieben werden die Leitungen mit einem Druck von 25 bar bis 100 bar.

––
2
Reinigungsmolchung

Die ONTRAS Gastransport GmbH, nachfolgend ONTRAS oder Auftraggeber (AG), ist ein überregionaler Ferngasnetzbetreiber im europäischen Verbundsystem und hat ihr Leitungsnetz so zu unterhalten, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dazu sind gemäß Abschnitt 5 DVGW-Arbeitsblatt G 466-1 regelmäßige Inspektionen an den Leitungen erforderlich, die als Inspektionsmolchungen durchgeführt werden. Gegenstand der Ausschreibung in Los 2 sind die hierfür erforderlichen Reinigungsleistungen als Reinigungsmolchungen, die zum Erreichen des erforderlichen Reinigungsgrades im Inneren der Leitungen als Vorbereitung für die Inspektionsmolchungen erforderlich sind. Hierfür plant der AG die Vergabe eines Rahmenvertrages für diese Molchdienstleistungen an mehrere Auftragnehmer. Der konkrete Leistungsumfang für die Reinigungsleistungen ist in der Leistungsbeschreibung, die im Entwurfsstand mit Auftragsbekanntmachung ausgegeben wird (finale Version wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt) beschrieben. Im Netz der ONTRAS sind ca. 4.000 km Rohrleitungen technisch molchbar. Die Abmessungen der Rohrleitungen liegen zwischen DN 300 und DN 1100.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
2 Jahre Festlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr - maximal sechs (6) Mal -, soweit er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende des Jahres - erstmals jedoch zum 30.06.2026 - gekündigt wird. Die Maximallaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 8 Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Preis der einzelnen Inspektionsmolchungen wird nach Einzelabruf der jeweiligen Molchungen mit den Angeboten benannt.
Hinweis
Die Preise der einzelnen Molchungen werden in den jeweiligen Miniwettbewerben angegeben und stehen erst dann fest. Höchstabnahmemenge: 72 Inspektionsmolchungen.

Los 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Festlaufzeit: 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr - maximal sechs (6) Mal -, soweit er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende des Jahres - erstmals jedoch zum 30.06.2026 - gekündigt wird. Die Maximallaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 8 Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Preise der jeweiligen Reinigungsmolchung wird im später abgerufenen Angebot für den Einzelauftrag angegeben. Los 2 wurde aufgehoben, da der Vertrag mit mindestens 2 Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden sollte und nur ein Angebot eingegangen ist.
Hinweis
Die Preise der einzelnen Molchungen werden in den jeweiligen Miniwettbewerben angegeben und stehen erst dann fest. Höchstabnahmemenge: 72 Inspektionsmolchungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1ROSEN Europe B.V., Oldenzaal; PII Ltd (Baker Hughes), Cramlington; ENTEGRA PIPELINE SOLUTIONS LIMITED, Reading; T.D.Williamson UK, Swindon6
2kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
Anschrift
Maximilianallee 4, 04129 Leipzig
Website
ontras.com
Kontakt
einkauf.oberschwelle@ontras.com

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