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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Mobile Clients

LfA Förderbank Bayern AöR · München, Bayern

Aktenzeichen LfA-2024-06veröffentlicht 13.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 570 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (89 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an LfA Förderbank Bayern AöR
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 19 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die LfA Förderbank Bayern beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 400 bis 500 mobilen Clients nebst Betriebssystem/Treiber/Firmware. Die Begriffe "Mobile Client", "Laptop" und "Notebook" werden synonym verwendet. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate. Schließlich besteht für die AG eine Kaufoption an den gemieteten Mobile Clients, am Ende der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung, sowie im Fall der außerordentlichen Kündigung der Rahmenvereinbarung. Der jeweilige Einzelvertrag zur Miete der mobilen Clients beginnt mit dem jeweiligen Abruf und hat die gleiche Laufzeit wie die Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass alle Einzelverträge, unabhängig von ihrem Beginn, zum gleichen Zeitpunkt wie die Rahmenvereinbarung selbst enden. Die Rahmenvereinbarung, ein Einzelvertrag "Hardwaremiete" sowie die Regelungen zum optionalen Kauf der mobilen Clients sind in Anlagen II und III der Vergabeunterlagen enthalten.

Beschreibung des Loses

Zielsetzung der Ausschreibung Warenlieferung: Miete von fabrikneuen Mobilen Clients mit Betriebssystem/Treiber/Firmware, gegebenenfalls optionaler Kauf der Geräte. Mitwirkung des Auftraggebers Bieter sind aufgefordert, mit ihrem Angebot gegebenenfalls erforderliche Mitwirkungsleistungen zu beschreiben, sofern sie für erforderlich erachtet werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Zur Ermittlung der Leistungspunkte (L)Die Leistungspunkte werden entsprechend des Dokument "II_A04 Leistungsverzeichnis und Bewertungsmatrix_LfA-2024-06) ermittelt. Dabei werden verschiedene Anforderungen aus unter-schiedlichen Bereichen hinsichtlich der Qualität der zu erbringenden Leistungen abgefragt. Die in Anlage II_A04 dargestellten, unterschiedlichen Bereiche ergeben sich aus der Anlage Leistungs-beschreibung II_A03, Punkte 3.1. ff. und werden in Anlage II_A04 näher detailliert. In Anlage II_A04 wird unterschieden zwischen "Ausschlusskriterium"- und "Bewertungskriterium". Ausschlusskriterien werden in der Anlage II_A04_Leistungsverzeichnis_und_Bewertungsmatrix in Spalte E "rot" gekennzeichnet; alle anderen Kriterien sind Bewertungskriterien und werden nicht gesondert gekennzeichnet; Spalte G enthält die Auswahlmöglichkeiten beim Ausfüllen der Anlage II_A04; Spalte H enthält die Punkte pro Bewertungskriterium, je nach Auswahl in Spalte "G". Ausschlusskriterium - A-Kriterien ("rot" markiert): Es handelt sich hierbei um Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung eines solchen Kriteriums führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. A-Kriterien werden nicht bewertet. "Bewertungskriterium" - B-Kriterien Es handelt sich um Bewertungskriterien. Die Nichterfüllung des Kriteriums führt nicht zum Ausschluss; eine Nichterfüllung wird mit 0 Punkten bewertet. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, wird das B-Kriterium mit 1 oder mehreren Punkt(en) bewertet. Nach dieser Systematik werden für die einzelnen Anforderungen/Kriterien Punktwerte ermittelt, um sodann ein Gesamtergebnis der Qualität des Angebots zu berechnen (erzielte Leistungspunkte). Es können maximal 71 Leistungspunkte (L) erreicht werden.
Preis
Ermittlung des Gesamtpreises (P)Der Gesamtpreis P ergibt sich aus dem Dokument "I_A07_Preisblatt_LfA-2024-06", dort unter "F43". Die optional abgefragte Preisposition (Kaufoption nach 48 Monaten) geht in Höhe von 30% in den Gesamtpreis ein.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
siehe: Anlage I_A05_Eignungsnachweise 1.1. Handelsregister/Berufsregister oder vergleichbar Es ist der Nachweis über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu er-bringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des … ganz lesensiehe: Anlage I_A05_Eignungsnachweise 1.1. Handelsregister/Berufsregister oder vergleichbar Es ist der Nachweis über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu er-bringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen. 1.2. Unternehmensdarstellung Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten Leistungsbestandteile liefert, ist vorzulegen.
Kriterium
siehe: Anlage I_A05, Kapitel 2.1. - 2.2. 2.1. Angaben über die Umsätze der vergangenen drei Jahre des Unternehmens, mindestens 2 Mio. EUR / Jahr sind erforderlich 2.2. Betriebshaftpflichtversicherung Bieter haben nachzuweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR pro Jahr und Schadensfall besteht. Diese muss Sach-, Personen- und Vermögensschäden umfassen.
Kriterium
siehe: Anlage I_A05, Kapitel 3.1. - 3.4. 3.1. Referenzen Nachweis von Referenzen im Bereich "Hard-ware-Rollout im Bankenbereich", die einen Auftragswert, je Auftrag, von mindestens 300.000 EUR, mit mindestens 300 Geräten, je Auftrag, in den letzten drei Jahren hatten (Nachweis durch Eigenerklärung) … ganz lesensiehe: Anlage I_A05, Kapitel 3.1. - 3.4. 3.1. Referenzen Nachweis von Referenzen im Bereich "Hard-ware-Rollout im Bankenbereich", die einen Auftragswert, je Auftrag, von mindestens 300.000 EUR, mit mindestens 300 Geräten, je Auftrag, in den letzten drei Jahren hatten (Nachweis durch Eigenerklärung). Bieter müssen über mindestens 3 entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren verfügen. 3.2. Angabe Anzahl der Mitarbeitenden Bieter müssen über mindestens 150 Mitarbeitende insgesamt, sowie mindestens 3 Mitarbeitende im Supportbereich verfügen. (Nachweis durch Eigenerklärung). 3.3. DIN EN ISO/IEC 27001 - 2024-01 - Zertifikat (ISM) Bieter müssen nachweisen, dass ihr Unter-nehmen über ein Informationssicherheitssystem (ISM) verfügt und dass sie diesbezüglich gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 - 2024-01 zertifiziert sind. (Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Nachweises) 3.4. DIN EN ISO 9001 - Zertifikat (QMS) Bieter müssen nachweisen, dass ihr Unter-nehmen über ein aktuelles DIN EN ISO 9001 - Qualitätsmanagements-Zertifikat verfügt. (Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Nachweises)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der AG stehen folgende Optionsrechte zu, die diese nach ihrem Ermessen ausüben oder nicht ausüben kann (einseitige Optionsrechte): a) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach Ende der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung) b) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach … ganz lesenDer AG stehen folgende Optionsrechte zu, die diese nach ihrem Ermessen ausüben oder nicht ausüben kann (einseitige Optionsrechte): a) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach Ende der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung) b) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach außerordentlicher Kündigung der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung) c) Optionsrecht zur Erhöhung der Anzahl der abrufbaren Mobile Clients um 50 Geräte (d.h. von geplanter höchster Abnahmemenge von 450 auf 500 Mobile Clients, letzteres zugleich Höchstmenge) (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung)
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
Beim Beschaffungsdienstleister: VÖB-Service GmbH Godesberger Allee 88 53175 Bonn Bindefrist: 15.07.2025. Die eingegangenen Angebote werden unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von der beauftragten Vergabestelle im Vier-Augen-Prinzip geöffnet. Bieter sind bei Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vom Auftragnehmer sind mit dem Angebot folgende Erklärungen zur Auftragsausführung abzugeben: - Anlage I_A08 - Verpflichtungserklärung Mindestarbeitsbedingungen, Entgelt und Equal Pay (Dateiname: I_A08_Mindestentgelt_LfA-2024-06.docx) - Anlage I_A09 - Erklärung Schwarzarbeit (Dateiname: … ganz lesenLeistung: Vom Auftragnehmer sind mit dem Angebot folgende Erklärungen zur Auftragsausführung abzugeben: - Anlage I_A08 - Verpflichtungserklärung Mindestarbeitsbedingungen, Entgelt und Equal Pay (Dateiname: I_A08_Mindestentgelt_LfA-2024-06.docx) - Anlage I_A09 - Erklärung Schwarzarbeit (Dateiname: I_A09_Erklärung_Schwarzarbeit_LfA-2024-06.docx - Anlage I_A12 - Verpflichtung zur Informationssicherheit (Dateiname: I_A12_Verpflichtung_Informationssicherheit_LfA-2024-06.pdf) - Anlage I_A13 - Verhaltenskodex der LfA für Lieferanten und Dienstleister (Dateiname: I_A13_Verhaltenskodex-Lieferanten-Dienstleister_LfA-2024-06.pdf)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zu-schlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über de … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zu-schlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind, damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten. (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nach-prüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt wer-den, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Verifizierende Teststellung Nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der entsprechend bestplatzierte Bieter aufgefordert zwei Mobile Clients (ein mittelgroßes und ein großes Modell, siehe FA46 in II_A04) an die AG zur Durchführung einer Teststellung auszuhändigen. Es handelt sich … ganz lesenVerifizierende Teststellung Nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der entsprechend bestplatzierte Bieter aufgefordert zwei Mobile Clients (ein mittelgroßes und ein großes Modell, siehe FA46 in II_A04) an die AG zur Durchführung einer Teststellung auszuhändigen. Es handelt sich bei der Teststellung um eine sog. verifizierende Teststellung. Diese dient nach Abschluss der Wertung nach Aktenlage der Überprüfung, ob alle Kriterien eingehalten sind und führt nur bei Abweichung von Aktenlage und tatsächlicher Lage zu Modifikationen des Wertungsergebnisses. Sollte das Wertungsergebnis angepasst werden müssen und sich dadurch die Bieterreihenfolge verschieben und ein anderer Bieter an die erste Stelle aufrücken, werden die Mobilen Clients dem Bieter zurückgegeben und der dann bestplatzierte neue Bieter zur entsprechenden Teststellung aufgefordert. Für diese gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Die Teststellung ist über einen Zeitraum von ca. 1 - 2 Wochen ab Bereitstellung der Mobile Clients geplant. Der Bieter trägt die dabei entstehenden Versandkosten (für Anlieferung und eine ggf. erfolgende Rückversendung) und stellt die Testgeräte der AG kostenfrei zur Verfügung. Die Testgeräte werden beim ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung als bereits geliefert berücksichtigt. Die Geräte werden dann mit den Mobile Clients, zur Inbetriebnahme der Mobile Clients, aus dem ersten offiziellen Abruf berechnet.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZ5H26 Vollständigkeit der Unterlagen Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Teilnah-meunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüch … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YYZ5H26 Vollständigkeit der Unterlagen Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Teilnah-meunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche, sind diese der beauftragten Vergabestelle unverzüglich in schriftlicher Form (Textform, gem. § 126b BGB) über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP (www.dtvp.de) mitzuteilen. Die beauftragte Vergabestelle wird zu diesen Punkten ebenfalls auf schriftlichem Weg über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP Stellung nehmen. Die Stellung-nahme erfolgt jeweils zeitnah, zeitgleich und anonymisiert an alle Bieter. Rückfragen Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben sollten, deren Klärung aus der Sicht des Bieters un-verzichtbar erscheint, sind diese Fragen in schriftlicher Form (Textform gem. § 126b BGB) ausschließlich über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP zu stellen. Rückfragen sollten spätestens 03.04.2025 bei der Vergabestelle vorliegen. Später eingegangene Rückfragen werden nicht mehr beantwortet. Antworten werden letztmalig am 07.04.2025, über den Projektraum der Vergabeplattform DTVP veröffentlicht. Die Anonymität der Bieter bleibt dabei gewährleistet. Außerhalb der Bieterinformation und dieser Fragemöglichkeit werden keine Auskünfte erteilt. Fragen, die per E-Mail übermittelt werden, gelten als nicht empfangen. Telefoni-sche Auskünfte werden nicht erteilt. Insofern telefonische Aussagen erteilt wurden, sind diese nicht rechtsverbindlich. Die Interessenten sind grundsätzlich verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Vordrucke / Anlagen Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. Registrierung Nur die im Projektraum der Vergabeplattform DTVP registrierten Bieter werden automatisch über Bieterfragen und Antworten unterrichtet. Daher wird die kostenfreie Registrierung nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung empfohlen. Abgabe der Angebote Das Angebot ist elektronisch und ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP und den dafür vorgesehenen Projektraum unter der Rubrik "Angebote" bis zum 14.04.2025, 14:00 Uhr einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
LfA Förderbank Bayern AöR
Anschrift
Königinstraße 17, 80539 München
Kontakt
vergabe@voeb-service.de

Bei uns erfasst

9Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

317vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (265 Lose mit Angabe)
210.000 €Zuschlagswert im Median
69.395 € – 481.360 €mittlere Hälfte, 77 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 47aca319-2753-49c3-b3eb-cfa2d20df1cb.