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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg - EU-Vergabe von (Mitwirkungs-)Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung "Start-up BW Summit 2025"

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/3064veröffentlicht 27.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 663 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
10 Monate03.02.2025 – 28.11.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70173, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Konzept zur Herangehensweise40 %
  • Personalkonzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.11.2025
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von (Mitwirkungs-)Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung "Start-up BW Summit 2025"

Beschreibung des Loses

Baden-Württemberg soll zu einem führenden Start-up-Hotspot in Europa werden. Der Landeskampagne Start-up BW mit Federführung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Als Kampagne von Baden-Württemberg zum Thema Start-up und Gründung übernimmt Start-up BW drei elementare Aufgaben bei der Stärkung des Gründungsstandorts Baden-Württemberg. 1. Start-up BW vereint die regionalen Start-up-Ökosysteme sowie sämtliche Programme und Projekte für Start-ups im Land unter einer Dachmarke. 2. Start-up BW unterstützt Gründerinnen und Gründer in Baden-Württemberg mit einem dichten Partnernetzwerk und einem breiten Angebot der Gründungsförderung. 3. Start-up BW stärkt die nationale und internationale Sichtbarkeit des Gründungsstandorts Baden-Württemberg - THE Start-up LÄND. Der Start-up BW Summit ist das zentrale Event der Landeskampagne Start-up BW. Er ist das wichtigste Netzwerktreffen der baden-württembergischen Start-up-Community und gleichzeitig nationales sowie internationales Schaufenster für das Gründerland Baden-Württemberg (THE START-UP LÄND). Im Rahmen des Start-up BW Summit 2024 wurde die Veranstaltung von einer ausschließlich fachlich geprägten Start-up-Messe hin zu einem publikumswirksameren Start-up Festival zentral in der Stuttgarter Innenstadt weiterentwickelt. Aufgrund der positiven Resonanz der Start-up Community Baden-Württembergs zum Start-up BW Summit 2024 soll das erfolgreiche Konzept mit dem Start-up BW Summits 2025 weitergeführt werden. Ziele, die mit dem Start-up BW Summit 2025 verbunden werden, sind: - Zusammenbringen der gesamten Start-up-Szene von Baden-Württemberg und Präsentation des breiten Maßnahmenangebots der Landeskampagne Start-up BW zur Steigerung der Sichtbarkeit dieser nach innen und nach außen. - Vernetzung von High-Potential-Start-ups, Start-up relevanten Institutionen und Akteuren sowie Investoren und etablierten Unternehmen in Baden-Württemberg auch mit anderen erfolgreichen nationalen und internationalen Start-up-Ökosystemen, deren Partnern und Start-ups. - Hochwertiges, kompaktes, sehr gut besuchtes und festivalartiges Start-up Event für Fachpublikum sowie für die breite Öffentlichkeit im Zentrum der Landeshauptstadt zur Steigerung der Sichtbarkeit des Gründerlandes Baden-Württemberg (THE START-UP LÄND) in der Öffentlichkeit und Erhöhung der internationalen Stahlkraft des Start-up BW Summit Zielgruppe des Start-up BW Summit 2025 sind: - High-Potential-Start-ups aus Baden-Württemberg, Deutschland, der EU und der Welt (Schwerpunkt: B-to-B Geschäftsmodelle) - Regionale Start-up-Ökosysteme in BW, Start-up-Akteure und -Stakeholder (Inkubatoren und Acceleratoren, Förderbanken und Landesagenturen, Kammern, Kommunen, Hochschulen, Fach- und Branchenverbände, regionale und branchenspezifische Wirtschaftsfördereinrichtungen, Technologie- und Gründerzentren, Beratungsdienste, Seniorexperten, u.v.m.) - Nationale und internationale Start-up-Ökosysteme, deren Start-ups, Partner und Unterstützer - Unternehmen (Corporates und Mittelstand) mit Start-up-Aktivitäten und/oder Interesse an Kooperationen mit Start-ups - Investoren (Venture Capitalists, Family Offices, Corporate VCs, private Investoren und Business Angels) - Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Medien - Gründungsinteressierte - Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Themen Start-up und Gründung interessieren Rahmenbedingungen der Veranstaltung: Der Start-up BW Summit 2025 wird am 02. Juni 2025 für Fachpublikum sowie für die breite Öffentlichkeit in der Stuttgarter Innenstadt - Haus der Wirtschaft, Gustav-Heinemann-Platz, Börsenstraße, Börsenplatz - von ca. 9 Uhr bis 22 Uhr für 3.000 bis 4.000 Teilnehmende stattfinden. Der Start-up BW Summit 2025 soll im Wesentlichen aus zwei Teilen bestehen: 1. Start-up BW Summit als "Fair & Congress" von 10 bis 18 Uhr im Haus der Wirtschaft und auf dem Gustav-Heinemann-Platz mit Festivalatmosphäre 2. Start-up BW Festival ab 17 Uhr auf dem Börsenplatz und in der Börsenstraße als eine Art Abschlussparty des Start-up BW Summit Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden). Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die (Mitwirkungs-)Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung "Start-up BW Summit 2025" in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Insbesondre folgende Leistungen sind zu erbringen: - Unterstützung bei der konzeptionellen und inhaltlichen Vorbereitung der Veranstaltung (vgl. Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung) - Organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung (vgl. Ziffer 3.2.1 bis 3.2.6 der Leistungsbeschreibung) - Marketing- und Einladungsmanagement, Drucksachen und digitale Erzeugnisse (vgl. Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung) - Projektmanagement (vgl. Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung) - Organisatorische Umsetzung der Veranstaltung (vgl. Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung) - Nachbereitung der Veranstaltung (vgl. Ziffer 3.6 der Leistungsbeschreibung) Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden) und dem Vertrag (Anlage 3). Leistungszeitraum Die Dienstleistungen sollen unmittelbar nach Vertragsschluss beginnen. Geplant ist der Leistungsbeginn am 3. Februar 2025. Die Großveranstaltung "Start-up BW Summit" findet am 2. Juni 2025 statt. Die Nachbereitungsleistungen sind bis 28. November 2025 abzu-schließen. Im Übrigen wird auf den Zeitplan unter Ziffer 3.7 der Leistungsbeschreibung verwiesen (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30Im Rahmen der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebots-preis ("Gesamtangebotssumme EUR brutto (Wertungsrelevanter Angebotspreis)" nach Teil D, Ziffer 1.4 des Angebotsformulars; dort Seite 25) die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Angebote, deren angebotenes Honorar mindestens doppelt so hoch ist wie das günstigste Honorar ist, erhalten null Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 40Im Rahmen der Bewertung "Konzept zur Herangehensweise" erwartet der Auftraggeber eine schriftliche Darstellung zu den nachfolgenden Aspekten: - Darstellung, wie der Bieter beabsichtigt, die Veranstaltung "Start-up BW Summit 2025" unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden) zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Insbesondere folgende Aspekte sind hierbei zwingend aufzugreifen: o Darstellung von kreativen, kostengünstigen und wirkungsvollen Marketingmaßnahmen im Rahmen des erforderlichen Marketingplans o Kreative Konzeption, Planung und Umsetzung des Bühnendesigns für alle Bühnen (Haupt- und Nebenbühnen) und der Präsentation der Ausstellenden o Kreative Konzeption des Festivals auf dem Börsenplatz o Sicherheitsaspekte (Brandschutz, Security etc.) o Berücksichtigung der bestehenden Kontakte bzw. des eigenen Netzwerks Der Bieter hat die konzeptionelle Herangehensweise zu diesem Aspekt an einem bereits erfolgreich durchgeführten und mit der Maßnahme vergleichbaren Referenzprojekt ("Start-up BW Summit 2025") darzulegen. - Darstellung einer übersichtlichen und detaillierten Zeitplanung für die Großveranstaltung "Start-up BW Summit". Hierin sollen insbesondere Ausführungen für die zeitliche Planung zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sowie Nachbereitung dargestellt werden. Der Bieter hat sich an folgenden Terminen gemäß Ziffer 3.7 Leistungsbeschreibung zu orientieren: o 03.02.2025: Kick-off-Termin u.a. mit Auftraggeber o 29.05.2025 bis 01.06.2025: Aufbau der Veranstaltung o 02.06.2025: Start-up BW Summit o 28.11.2025: Abschluss Nachbereitungsleistungen - Der Bieter hat kurz darzulegen, wie die Abstimmung mit allen am Event Beteiligten, insbesondere Auftraggeber und sonstige Dritte (u.a. (teilnehmende) Start-ups, Stadtverwaltung, Unternehmen, Investoren, Moderator) erfolgt, um die ausgeschriebene Leistung ("Start-up BW Summit 2025") optimal umsetzen zu können Bewertung: Das Konzept soll den Umfang von vier Seiten nicht übersteigen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. Die Bewertung erfolgt auf Basis des eingereichten textlichen und graphischen Konzepts. Die Grundlage der Bewertung stellen die Vollständigkeit und Plausibilität der Darstellung dar. Bewertet wird zudem, inwieweit das Konzept unter konkreter Bezugnahme auf die ausgeschriebene Leistung nachvollziehbar und schlüssig eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwarten lässt.
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30Im Rahmen der Bewertung "Personalkonzept" erwartet der Auftraggeber eine schriftliche Darstellung zu den nachfolgenden Aspekten: - Darstellung der Qualifikation und Erfahrung aller Mitglieder des vorgesehenen Projektteams. Hierbei ist insbesondere darzulegen, inwieweit bereits Erfahrungen im Bereich Event- und Projektmanagement mit der Zielgruppe (vgl. Ziffer 3.2 des Verfahrensleitfadens) und dem Themenbereich Start-ups / Gründung sowie im Grafikbereich nachgewiesen werden können. - Besonderes Augenmerk wird auf den Projektleiter / die Projektleiterin sowie den stellvertretenden Projektleiter / die stellvertretende Projektleiterin gelegt. Die Erfahrungen sind durch personenbezogene Referenzprojekte des Projektleiters / der Projektleiterin sowie seines Stellvertreters / seiner Stellvertreterin darzustellen. Positiv hervorgehoben wird, wenn der Projektleiter / die Projektleiterin sowie der stellvertretende Projektleiter / die stellvertretende Projektleiterin bereits in mit der Ausschreibung vergleichbaren Projekten ("Start-up BW Summit 2025") erfolgreich zusammengearbeitet haben. - Darstellung, wie die Verfügbarkeit des Projektleiters / der Projektleiterin und seiner / ihrer Stellvertretung über die gesamte Laufzeit der Beratungsleistungen sichergestellt wird. - Organigramm mit Vertretungsregelungen, in der übersichtlich die Teamgröße und Aufgabenverteilung für die vorgesehenen Organisation und Umsetzung der Großveranstaltung "Start-up BW Summit" dargestellt ist. Bewertung: Das Konzept soll den Umfang von drei Seiten nicht übersteigen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. Die Bewertung erfolgt auf Basis des eingereichten textlichen Konzepts. Die Grundlage der Bewertung stellen die Vollständigkeit und Plausibilität der Darstellung dar. Bewertet wird zudem, inwieweit das Konzept unter konkreter Bezugnahme auf die ausgeschriebene Leistung nachvollziehbar und schlüssig eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwarten lässt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.02.2025
Vertragsende
28.11.2025
Verlängerung
Nach Inbetriebnahme der Kita hat der Auftragnehmer noch besondere Leistungen aus LPH 9 zu erbringen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ54XG (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZ54XG (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Angebotsformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Anschrift
70173 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7394dae3-0583-4eb8-9733-b2c0dba9ccf3.