WM Baden-Württemberg - Lösungsorientiertes Gutachten zu "Optimierungs- und Beschleunigungsverfahren bei Ansiedlungsvorhaben"
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen #1veröffentlicht 09.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- RV Change-Management, -Kommunikation und Weiterentwicklung der UnternehmenskulturLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · StuttgartFrist 11.11.2026
- Kommunikationsleistungen und technischer Betrieb der digitalen Medien der Berufsgenossenschaft Handel und WarenlogistikBerufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik · MannheimFrist 26.11.2026
- externes Hochschul-ControllingStaatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim · 68161 MannheimFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70173, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Konzept zur Herangehensweise20 %
- Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Personen30 %
- Bieterpräsentation20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsverfahren bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land umsetzbare Lösungsvorschläge aufzeigt.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsbedarfen bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land umsetzbare Lösungsvorschläge aufzeigt. Das Land Baden-Württemberg hat vor dem Hintergrund der zunehmenden Verschärfung des nationalen und internationalen Standortwettbewerbs die "Aktive Ansiedlungsstrategie" bei Neuansiedlungen sowie bei Investitionsentscheidungen von bereits in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmen erarbeitet. Das zu erstellende Gutachten ist Teil dieser Ansiedlungsstrategie. Das Gutachten muss innerhalb der einschlägigen, rechtlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Rahmenbedingungen effiziente und umsetzbare Lösungen zur Erzielung von Beschleunigungseffekten und einer Verfahrensoptimierung in Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben ermitteln. Die Ergebnisse des Gutachtens müssen in konkrete Politikempfehlungen münden und Verwaltungshandeln unterstützen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat im Vorfeld folgende sechs Handlungsfelder identifiziert, die das Gutachten im Einzelnen zu untersuchen hat: 1. Beschleunigung planungsrechtlicher Verfahren, 2. Unterstützungsstruktur 3. Bodenbevorratung durch das Land 4. Finanzielle Risikoabsicherung für Kommunen 5. Umgang mit Grundstückseigentümern und 6. Förderangebote und -möglichkeiten für Unternehmen und Kommunen. Die vergabegegenständlichen Leistungen sind ab Januar 2024 zu erbringen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Gutachtenvertrag sowie der Leistungs- und Aufgabenbeschreibung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern das Vergabeverfahren nicht innerhalb des Jahres 2023 mit einem wirksamen Zuschlag beendet werden kann.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30
- Qualität
- Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten PersonenGewichtung (Punkte, genau) 30
- Qualität
- BieterpräsentationGewichtung (Punkte, genau) 20
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren in zwei Wertungsstufen durchgeführt. Erste Stufe: Einreichung verbindliches Angebot Die Bieter haben ein verbindliches Angebot abzugeben, das alle geforderten Leistungen und Bestandteile nach Anhang 1 (Gutachtervertrag) sowie Anlage 1 zum Vertrag (Leis … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren in zwei Wertungsstufen durchgeführt. Erste Stufe: Einreichung verbindliches Angebot Die Bieter haben ein verbindliches Angebot abzugeben, das alle geforderten Leistungen und Bestandteile nach Anhang 1 (Gutachtervertrag) sowie Anlage 1 zum Vertrag (Leistungs- und Aufgabenbeschreibung) beinhaltet. Die Angebote der Bieter werden zunächst anhand der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar) und Nr. 2 (Konzepte) bewertet. Eine Bewertung der Angebote anhand des Zuschlagskriteriums Nr. 3 (Bieterpräsentation) erfolgt in dieser ersten Wertungsstufe nicht. Die Bewertung der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar) und Nr. 2 (Konzepte) ist im Verfahrensleitfaden unter Ziffer 6.2 im Einzelnen dargestellt. Auf Basis dieser Bewertung werden diejenigen Bieter ausgewählt, deren Angebote auf Stufe 2 des Verfahrens weiter berücksichtigt werden. Es werden dabei ausschließlich diejenigen Angebote berücksichtigt, welche nicht vergaberechtlich auszuschließen sind und die in Bezug auf Kriterium Nr. 2 (Konzepte) in Bezug auf jedes Konzept eine Mindestpunktzahl von 80% der erreichbaren Punkte erzielen. Das entspricht einer Bewertung als mindestens "gutes" Konzept und in der Gesamtwertung mindestens 40 Punkten. Angebote, welche in Bezug auf Kriterium Nr. 2 (Konzepte) nicht die Mindestpunktzahl erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, d.h. diese Angebote kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Der Auftraggeber wird die Bieter entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben über den Fortgang des Verfahrens nach Abschluss der Wertungsstufe 1 informieren. Zweite Stufe: Bieterpräsentation Die in Stufe 1 ausgewählten Bieter haben ihr bereits eingereichtes Angebot im Rahmen eines Präsentationstermins vorzustellen. Hinweis: Für die Teilnahme an der zweiten Wertungsstufe geben die ausgewählten Bieter kein zweites Angebot ab. Die Bieter haben das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, sowie die konzeptionelle Herangehensweise im Rahmen eines Präsentationstermins vorzustellen. An dem Präsentationstermin müssen mindestens der Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Präsentationstermine im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen. Die Präsentationstermine werden voraussichtlich in KW 48 (27.11. bis 1.12.2023) durchgeführt. Die Bieter werden gebeten, sich diesen Zeitraum freizuhalten. Der Auftraggeber wird nach Eingang der Angebote die Termine festlegen und die Bieter hierüber informieren. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar), Nr. 2 (Konzepte) und Nr. 3 (Bieterpräsentation) wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt. Bitte beachten Sie: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern das Vergabeverfahren nicht innerhalb des Jahres 2023 mit einem wirksamen Zuschlag beendet werden kann.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5J0
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH, Berlin | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Anschrift
- Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- A.T. Kearney GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft Drees & Sommer SE mit Holinger2 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH2 Zuschläge
- KPMG AG WPG2 Zuschläge
- PwC PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsgesellschaft GmbH2 Zuschläge
- Roland Berger GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- externes Hochschul-ControllingStaatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst MannheimFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d774cca-289d-4f12-b0cd-0727b7e322cf.