Mietvertrag zur Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen für die Stadtverwaltung der Stadt Bornheim und weiteren Standorten inkl. Software und Full-Service
Stadt Bornheim · Bornheim, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Ex post 028-2025-O-GWBveröffentlicht 07.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 60 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Sieg-Kreis.
- Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) WormersdorfStadtverwaltung Rheinbach · RheinbachFrist 20.11.2026
- Löschgruppenfahrzeug (LF 10) RamershovenStadtverwaltung Rheinbach · RheinbachFrist 20.11.2026
- Rahmenvereinbarung für die Versorgung von Fahrzeugen mit Kraftstoffen/Betriebsstoffen/Ladestrom, Betriebshilfsstoffen, Maut und fahrzeugbezogenen Serviceleistungen mittels Tankkarten in EuropaBwFuhrparkService GmbH · SiegburgFrist 16.11.2026
- Digitale Multifunktionssysteme für SchulenStadt Sankt Augustin · Sankt AugustinFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 48 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 60 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bornheim53332, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 97 %, Leistung und Qualität 3 %.
- Preis90 %
- Energieverbrauch7 %
- Ozonemission in Betrieb1 %
- Staubemission in Betrieb1 %
- Geräusche in Betrieb1 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 16,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,8 Punkte |
| 25 % teurer | −19,4 Punkte |
| 50 % teurer | −32,3 Punkte |
| 100 % teurer | −48,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung und Installation von 118 Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten des Auftraggebers auf Basis eines All-in-Miet- und Full-Service-Vertrages.
Gegenstand nach CPV
- 30121430Digitale VervielfältigungsgeräteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Preis des günstigsten Bieters um das Zweifache oder mehr, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem des Zweifachen.
- Kosten
- EnergieverbrauchDer Bieter mit dem niedrigsten Energieverbrauch erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Energieverbrauchswert des günstigsten Bieters um das Zweifache oder mehr, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem des Zweifachen.
- Qualität
- Ozonemission in BetriebDer Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den jeweiligen Grenzwert für die Erlangung des Blauen Engels nach RAL UZ 219 für Ozon- und Staubemissionen wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert zur Erlangung des Blauen Engels. Die Ozon- und Staubmessungen für die Systeme erfolgen in weltweit 15 bis 20 Prüflaboren. Jedes der Prüflabore verfügt über Prüfkammern unterschiedlicher Größe. Die Nachweis- und Bestimmungsgrenzen unterscheiden sich von Prüfkammer zu Prüfkammer (gemäß BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin und RAL gGmbH, Siegburger Straße 39, Stankt Augustin, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel beauftragt). Für die Wertung gilt daher Folgendes: Sofern im Umweltdatenblatt oder in einer Eigenerklärung keine konkrete Zahl für die betreffenden Grenzen genannt wird, werden für die Wertung bei Angaben wie "<Bestimmungsgrenze" oder "<Nachweisgrenze" die Werte s. S. 23 der Vergabeunterlagen zugrunde gelegt. Hinweise zu Ozon- und Staubemissionen für Tinten(strahl)geräte: Bei dieser Technologie entsteht kein Ozon und nach bisherigen Erkenntnissen auch kein Staub. Vom Blauen Engel werden keine Grenzwerte vorgegeben. Für die Wertung wird daher von einer Emission gleich Null ausgegangen.
- Qualität
- Staubemission in BetriebDer Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den jeweiligen Grenzwert für die Erlangung des Blauen Engels nach RAL UZ 219 für Ozon- und Staubemissionen wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert zur Erlangung des Blauen Engels. Die Ozon- und Staubmessungen für die Systeme erfolgen in weltweit 15 bis 20 Prüflaboren. Jedes der Prüflabore verfügt über Prüfkammern unterschiedlicher Größe. Die Nachweis- und Bestimmungsgrenzen unterscheiden sich von Prüfkammer zu Prüfkammer (gemäß BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin und RAL gGmbH, Siegburger Straße 39, Stankt Augustin, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel beauftragt). Für die Wertung gilt daher Folgendes: Sofern im Umweltdatenblatt oder in einer Eigenerklärung keine konkrete Zahl für die betreffenden Grenzen genannt wird, werden für die Wertung bei Angaben wie "<Bestimmungsgrenze" oder "<Nachweisgrenze" die Werte s. S. 23 der Vergabeunterlagen zugrunde gelegt. Hinweise zu Ozon- und Staubemissionen für Tinten(strahl)geräte: Bei dieser Technologie entsteht kein Ozon und nach bisherigen Erkenntnissen auch kein Staub. Vom Blauen Engel werden keine Grenzwerte vorgegeben. Für die Wertung wird daher von einer Emission gleich Null ausgegangen.
- Qualität
- Geräusche in BetriebDer Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Grenzwert in den Vorgaben der Arbeitsstättenregel (ISO 7779) zu Geräuschemissionen für Arbeitsplatzsysteme in Bedienerposition, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Sofern die Geräuschemissionen beim Schalldruckpegel in Bedienerposition den LpA-Wert von 70 dB (A) überschreiten, wird der Bieter von der Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert der Vorgaben der Arbeitsstättenregel bei Geräuschemissionen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann den Vertrag einmalig bis 3 Monate vor Ablauf durch schriftliche Erklärung um 12 Monate verlängern.
- Optionen
- Zumietungen und Gerätetausch sind bis 10 % des ursprünglichen Gesamtmietbetrages möglich.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPTYDYDX05#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Heinrich Wietholt GmbH, Velen | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Bornheim
- Anschrift
- Rathausstraße 2, 53332 Bornheim
- Website
- bornheim.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stadt-bornheim.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- OVOL Papier Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Heinrich Wietholt GmbH5 Zuschläge
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- allpremio Handel GmbH4 Zuschläge
- Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.09.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dcbc49fe-ee67-447a-930f-3dfe27354c9c.