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vergebenEU-weitLieferleistungen

Mietvertrag zur Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen für die Stadtverwaltung der Stadt Bornheim und weiteren Standorten inkl. Software und Full-Service

Stadt Bornheim · Bornheim, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 028-2025-O-GWBveröffentlicht 31.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 430 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Sieg-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 97 %, Leistung und Qualität 3 %.

  • Preis90 %
  • Energieverbrauch7 %
  • Ozonemission in Betrieb1 %
  • Staubemission in Betrieb1 %
  • Geräusche in Betrieb1 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 16,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,8 Punkte
25 % teurer−19,4 Punkte
50 % teurer−32,3 Punkte
100 % teurer−48,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Bornheim
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vmp-rheinland.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Lieferung und Installation von 118 Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten des Auftraggebers auf Basis eines All-in-Miet- und Full-Service-Vertrages.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis90 %
Energieverbrauch7 %
Ozonemission in Betrieb1 %
Staubemission in Betrieb1 %
Geräusche in Betrieb1 %
Preis
Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Preis des günstigsten Bieters um das Zweifache oder mehr, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem des Zweifachen.
Kosten
EnergieverbrauchDer Bieter mit dem niedrigsten Energieverbrauch erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Energieverbrauchswert des günstigsten Bieters um das Zweifache oder mehr, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem des Zweifachen.
Qualität
Ozonemission in BetriebDer Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den jeweiligen Grenzwert für die Erlangung des Blauen Engels nach RAL UZ 219 für Ozon- und Staubemissionen wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert zur Erlangung des Blauen Engels. Die Ozon- und Staubmessungen für die Systeme erfolgen in weltweit 15 bis 20 Prüflaboren. Jedes der Prüflabore verfügt über Prüfkammern unterschiedlicher Größe. Die Nachweis- und Bestimmungsgrenzen unterscheiden sich von Prüfkammer zu Prüfkammer (gemäß BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin und RAL gGmbH, Siegburger Straße 39, Stankt Augustin, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel beauftragt). Für die Wertung gilt daher Folgendes: Sofern im Umweltdatenblatt oder in einer Eigenerklärung keine konkrete Zahl für die betreffenden Grenzen genannt wird, werden für die Wertung bei Angaben wie "<Bestimmungsgrenze" oder "<Nachweisgrenze" die Werte s. S. 23 der Vergabeunterlagen zugrunde gelegt. Hinweise zu Ozon- und Staubemissionen für Tinten(strahl)geräte: Bei dieser Technologie entsteht kein Ozon und nach bisherigen Erkenntnissen auch kein Staub. Vom Blauen Engel werden keine Grenzwerte vorgegeben. Für die Wertung wird daher von einer Emission gleich Null ausgegangen.
Qualität
Staubemission in BetriebDer Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den jeweiligen Grenzwert für die Erlangung des Blauen Engels nach RAL UZ 219 für Ozon- und Staubemissionen wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert zur Erlangung des Blauen Engels. Die Ozon- und Staubmessungen für die Systeme erfolgen in weltweit 15 bis 20 Prüflaboren. Jedes der Prüflabore verfügt über Prüfkammern unterschiedlicher Größe. Die Nachweis- und Bestimmungsgrenzen unterscheiden sich von Prüfkammer zu Prüfkammer (gemäß BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin und RAL gGmbH, Siegburger Straße 39, Stankt Augustin, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel beauftragt). Für die Wertung gilt daher Folgendes: Sofern im Umweltdatenblatt oder in einer Eigenerklärung keine konkrete Zahl für die betreffenden Grenzen genannt wird, werden für die Wertung bei Angaben wie "<Bestimmungsgrenze" oder "<Nachweisgrenze" die Werte s. S. 23 der Vergabeunterlagen zugrunde gelegt. Hinweise zu Ozon- und Staubemissionen für Tinten(strahl)geräte: Bei dieser Technologie entsteht kein Ozon und nach bisherigen Erkenntnissen auch kein Staub. Vom Blauen Engel werden keine Grenzwerte vorgegeben. Für die Wertung wird daher von einer Emission gleich Null ausgegangen.
Qualität
Geräusche in BetriebDer Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Grenzwert in den Vorgaben der Arbeitsstättenregel (ISO 7779) zu Geräuschemissionen für Arbeitsplatzsysteme in Bedienerposition, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Sofern die Geräuschemissionen beim Schalldruckpegel in Bedienerposition den LpA-Wert von 70 dB (A) überschreiten, wird der Bieter von der Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert der Vorgaben der Arbeitsstättenregel bei Geräuschemissionen.

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis Ihrer Eignung geben Sie bitte mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über Dienstleistungen in einer Kommune oder einem Unternehmen mit vergleichbaren Systemen und Software sowie mit mindestens der gleichen Systemanzahl (118 Stück) an (siehe Vordruck Referenzen D.3). De … ganz lesenZum Nachweis Ihrer Eignung geben Sie bitte mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über Dienstleistungen in einer Kommune oder einem Unternehmen mit vergleichbaren Systemen und Software sowie mit mindestens der gleichen Systemanzahl (118 Stück) an (siehe Vordruck Referenzen D.3). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. In diesem Fall werden die Kontaktdaten des Referenzgebers beim Bieter abgefragt. Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers im Rahmen der Aufklärung ist eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers mit den geforderten Angaben innerhalb einer Frist von 10 Tagen vorzulegen.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Anzahl der für die Betreuung zuständigen Mitarbeiter im technischen Support für 2022, 2023, 2024 (Vordruck Allgemeine Bieterangaben D.2).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl Mitarbeiter insgesamt für 2022, 2023, 2024 (Vordruck Allgemeine Bieterangaben D.2).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Nachweis, dass die Systeme mit dem Umweltzeichen Blauer Engel RAL UZ 219 ausgezeichnet sind bzw. falls sie über diese Auszeichnung nicht verfügen, die Anforderungen, die für die Erlangung des Umweltzeichens zugrunde gelegt werden in Bezug auf die zuschlagsrelevanten Kriterien Energieverbrauch, Ozon- … ganz lesenNachweis, dass die Systeme mit dem Umweltzeichen Blauer Engel RAL UZ 219 ausgezeichnet sind bzw. falls sie über diese Auszeichnung nicht verfügen, die Anforderungen, die für die Erlangung des Umweltzeichens zugrunde gelegt werden in Bezug auf die zuschlagsrelevanten Kriterien Energieverbrauch, Ozon-, Geräusch- und Staubemission erfüllen. Belegbar bei Bedarf durch Umweltdatenblätter des Herstellers oder Eigenerklärungen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von 2.000.000 EUR pro Schadensfall - ist bei Zuschlagserteilung bis zum Vertragsbeginn der beauftragten Leistung vorlegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann den Vertrag einmalig bis 3 Monate vor Ablauf durch schriftliche Erklärung um 12 Monate verlängern.
Optionen
Zumietungen und Gerätetausch sind bis 10 % des ursprünglichen Gesamtmietbetrages möglich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
03.09.2025, 10:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDYDZP6

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (120 Lose mit Angabe)
301.908 €Zuschlagswert im Median
231.133 € – 519.831 €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 73ddf43e-d3ea-455c-b9c6-ecb13dbebef9.