Miete von Kopier- und Drucksystemen mit Full-Service
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation" · Ingelheim, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LOT-0001 01/2026veröffentlicht 06.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.08.2026 – 31.07.2031
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.08.2026 – 31.07.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ingelheim55218, Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 154 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.
- Siehe Vergabeunterlagen55 %
- Siehe Vergabeunterlagen45 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5 Punkte |
| 25 % teurer | −11 Punkte |
| 50 % teurer | −18,3 Punkte |
| 100 % teurer | −27,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 8 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 8 Monaten
- Bindefrist endetvor 6 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.07.2031
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt, die Verwaltungsbereiche (Los 1) und Schulen (Los 2) mit multifunktionalen Systemen einschließlich der erforderlichen Software auszustatten. In einem weiteren Los werden die Systeme der Hausdruckerei ausgestattet (Los 3). Alle neuen Systeme sollen im Rahmen eines Gesamtvertrags mit dem Landkreis Mainz-Bingen im jeweiligen Los einschließlich Service betrieben werden. Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (60 + 12 Monate). Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 604 Einzelplatzdruckern, rund 114 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 10,3 Mio. Seiten Schwarzweiß und 4,3 Mio. Seiten Farbe pro Jahr angenommen, basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre bei vergleichbarer Ausstattung. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung kann es zur vorzeitigen Rückgabe von Geräten kommen. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit einzelne Drucksysteme vorzeitig außer Betrieb zu nehmen und an den Auftragnehmer zurückzugeben. Die vorzeitige Rückgabe ist insgesamt begrenzt auf maximal 10 % der ursprünglich beauftragten und installierten Geräteanzahl, ausschließlich bezogen auf Arbeitsplatzdrucker A4 S/W. Eine Rückgabe ist frühestens nach Ablauf von 24 Monaten Vertragslaufzeit zulässig. Der Mietpreis für diese Geräte entfällt ab dem Zeitpunkt der Rückgabe.
Beschreibung des Loses
Los 1: Neuausstattung der Verwaltungsbereiche mit Kopier- und Drucksystemen mit Full-Service einschließlich der erforderlichen Software mit Hauptsitz in Ingelheim sowie Außenstellen in Mainz, Bingen und Oppenheim. Los 2: Neuausstattung der Schulen im Kreisgebiet des Landkreises Mainz-Bingen mit Kopier- und Drucksystemen mit Full-Service einschließlich der erforderlichen Software. Los 3: Neuaustattung der Hausdruckerei im Dienstgebäude I in Ingelheim mit Kopiergeräten mit Full-Service einschließlich der erforderlichen Software. Die angestrebte Regelnutzungsdauer aller Geräte beträgt 60 Monate mit der einmaligen Option der Verlängerung um 12 Monate. Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (60 + 12 Monate). Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 604 Einzelplatzdruckern sowie rund 114 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 10,3 Mio. Seiten Schwarzweiß und 4,3 Mio. Seiten Farbe pro Jahr angenommen, basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre bei vergleichbarer Ausstattung. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung kann es zur vorzeitigen Rückgabe von Geräten kommen. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit einzelne Drucksysteme vorzeitig außer Betrieb zu nehmen und an den Auftragnehmer zurückzugeben. Die vorzeitige Rückgabe ist insgesamt begrenzt auf maximal 10 % der ursprünglich beauftragten und installierten Geräteanzahl, ausschließlich bezogen auf Arbeitsplatzdrucker A4 S/W. Eine Rückgabe ist frühestens nach Ablauf von 24 Monaten Vertragslaufzeit zulässig. Der Mietpreis für diese Geräte entfällt ab dem Zeitpunkt der Rückgabe.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Siehe Vergabeunterlagen55%
- Qualität
- Siehe Vergabeunterlagen45 %
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, werden Eigenerklärunen als ausreichend angesehen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise die dur … ganz lesenkürzer
Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, werden Eigenerklärunen als ausreichend angesehen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizeriung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. - Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB, - Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (§ 125 GWB abzugeben, sofern einschlägig). - Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV). - Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. den in den Mindestanforderungen genannten Spezifikationen. Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft nachzuweisen oder in Form einer Projekt- versicherung. - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig). Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß bei Personenschäden sowie - mindestens 1 Mio. je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssumme betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 2 VgV). Der Auftraggeber bittet, von einer Einreichung einer Versicherungspolice/Versicherungsschein abzusehen. - Wesentliche Referenzen Nachweis: Geeignete Referenenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit folgenden Angaben: - Bezeichnung des Prjektes, Projektlaufzeit mit Datum des Abschlusses (falls schon abgeschlossen), - Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon des Referenzgebers, - Erläuterungen zum Projekt - Projektgröße (Auftragswert) - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehme unter Umstände als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV): Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber ist der Nachunternehmer/die Nachunternehmen namentlich zu benennen. Diese werden auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie auf ihre Eignung geprüft. Hierbei sind auf gesonderte Anforderungen für die Nachunter- nehmen folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. - Betriebshaftpflichtversicherung. - Referenzen, für den Bereich der der als Nachunternehmer übernommen wird. Die für die Bieter geltenden Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer nicht. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag hat eine Vertragsdauer von 60 Monaten, voraussichtlich beginnend am 01.08.2026 (bis 31.07.2031). Dabei besteht für den Auftraggeber einmal die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach 72 Monaten, mithin am 31.07.2032.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 09.03.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der in Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Einigung der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Konrad-Adenauer-Str. 34, 55218 Ingelheim
- Website
- mainz-bingen.de
- Kontakt
- kreisverwaltung@
mainz-bingen.de
Bei uns erfasst
- Vergabe von Postdienstleistungen (Standardpost)09.10.2026 · 1 Angebot
- Hybridpostdienstleistungen27.09.2026 · 4 Angebote
- Vergabe von Organisationsberatung/ -untersuchung13.06.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Rheinland-Pfalz (32 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- KKS Kemmler Kopier Systeme GmbH2 Zuschläge
- OVOL Papier Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3dc0c350-6688-4805-a829-97cc6656d2bf.