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Meißner Straße in Radebeul - Ausbau zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße

Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen DVB_2025_09_057veröffentlicht 09.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 387 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Planung in Sachsen (195 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 25 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
32 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals20 %
  • Sicherstellung des Projekterfolges50 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Große Kreisstadt Radebeul (GKR) und die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) planen als Auftraggebergemeinschaft gemeinsam den Ausbau der Meißner Straße in Radebeul zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße. Inhalt und Umfang dieses komplexen Bauvorhabens ist der grundhafte Ausbau des Straßenabschnittes inkl. Fahrbahn, Gleisanlagen, Fahrleitung, öffentlicher Beleuchtung, Gehwege sowie der barrierefreie Ausbau der Haltestellen "Flemmingstraße" und "Moritzburger Straße". Des Weiteren werden die Gleisanlagen in der Gleisschleife Radebeul West und die beiden Aufstellgleise profilfrei für den neuen Stadtbahnwagen hergerichtet. Die AGG beabsichtigt folgenden Planungs- und Bauleitungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4, sowie für die Option 1 Lph. 5 bis 7 und Option 2 Lph. 8 und 9 zu vergeben: Flächenplanung gemäß HOAI 2021 Teil 2, Abschnitt 2, § 26 i.V.m. Anlage 4 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Objektplanung gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4, § 47 i.V.m. Anlage 13 Verkehrsanlagen, Fachplanung gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Technische Ausrüstung sowie Besondere Leistungen.

Beschreibung des Loses

Die AGG beabsichtigt folgenden Planungs- und Bauleitungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4, sowie für die Option 1 Lph. 5 bis 7 und Option 2 Lph. 8 und 9 zu vergeben: Flächenplanung gemäß HOAI 2021 Teil 2, Abschnitt 2, § 26 i.V.m. Anlage 4 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Objektplanung gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4, § 47 i.V.m. Anlage 13 Verkehrsanlagen, Fachplanung gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Technische Ausrüstung sowie Besondere Leistungen. Die detaillierte Beschreibung der Beschaffung ist der Vergabeunterlage Anlage 3 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals20 %
Sicherstellung des Projekterfolges50 %
Preis30 %
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personalssiehe Vergabeunterlage Anlage 2.2 Wertungsmatrix 2. Stufe
Qualität
Sicherstellung des Projekterfolgessiehe Vergabeunterlage Anlage 2.2 Wertungsmatrix 2. Stufe
Preis
siehe Vergabeunterlage Anlage 2.2 Wertungsmatrix 2. Stufe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
32 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise. Der mit Zuschlagserteilung zustande kommende Vertragsumfang wird in der Leistungsbeschreibung als Auftrag bezeichnet, die weiteren Stufen als Optionen. Option 1 Lph. 5 bis 7: vsl. von 22.02.2029 bis 10.04.2030. Option 2 Lph. 8 und 9: vsl. von … ganz lesenDie Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise. Der mit Zuschlagserteilung zustande kommende Vertragsumfang wird in der Leistungsbeschreibung als Auftrag bezeichnet, die weiteren Stufen als Optionen. Option 1 Lph. 5 bis 7: vsl. von 22.02.2029 bis 10.04.2030. Option 2 Lph. 8 und 9: vsl. von 02.05.2030 bis 24.09.2031. Die Leistungen der LPH 9 enden in Abhängigkeit vom Ende der Gewährleistungsfristen der Bauleistungen entsprechend später. Mit Ausübung der Optionen erfolgt die Beauftragung der entsprechenden Grund- und dazugehörigen Besonderen Leistungen. Die Optionen können mit einem Nachtrag separat verbindlich beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den Optionen 1 (Lph. 5 bis 7) und 2 (Lph. 8 und 9) besteht für den Ingenieur nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt die Auftraggeberin auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten der Auftraggeberin aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeberin geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CMG98#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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93vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
250.289 €Zuschlagswert im Median
144.430 € – 477.437 €mittlere Hälfte, 37 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.10.2025

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