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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Sprachmittlungen/Dolmetscherleistungen und Schriftübersetzungen für diverse Stand- und Dienstorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen · Braunschweig, Niedersachsen

Aktenzeichen 0154-DLG/2025-03.232veröffentlicht 09.01.2026erstmals 09.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 264 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Braunschweig.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Braunschweig38104, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 10 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
    vor 9 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 9 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 9 Monaten
  6. Bindefrist endet
    68 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 - Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier: Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 - Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg

Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 - Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier: Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 - Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

2 Jahre–
2
Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück

Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 - Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier: Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 - Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

2 Jahre–
3
Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 4, 38108 Braunschweig

Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 - Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier: Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 - Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

2 Jahre–
4
Los 4 - Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche

Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 - Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier: Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 - Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

2 Jahre–
5
Los 5 - Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland

Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 - Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier: Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 - Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

2 Jahre–
6
Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier: Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen

Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 - Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier: Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 - Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

2 Jahre–
7
Los 7 - Schriftübersetzungen - ortunabhängig

Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 - Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier: Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 - Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf die drei wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus allen Positionen des Angebotsvordruckes erhält den Zuschlag. Dabei wird der Bieter mit der der höchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der primäre Vertragspartner, der Bieter mit der zweithöchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der sekundäre Vertragspartner und der Bieter mit dem dritthöchsten Gesamtpunkt-zahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der tertiäre Vertragspartner (zur Reihenfolge der späteren Beauftragung s.o. Ziffer 1.3). Sollten weniger als drei wertbare Angebote vorliegen, wird der Rahmenvereinbarung nur mit zwei bzw. bei nur einem wertbaren Angebot nur mit einem Vertragspartner geschlossen. Bei Angebotsgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der das niedrigste Angebot für Pos. 1 abgegeben hat. Bei Preisgleichheit für Pos.1 entscheidet das Los. Die Gewichtung des Gesamtpreises erfolgt wie folgt: Los 1: (siehe Ziffer 1.3) Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 2: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 3: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 4: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 5: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte), davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 15 % = 150 Punkte Pos. 3 = 15 % = 150 Punkte Pos. 4 = 10 % = 100 Punkte Los 6: Pos. 1: 100 % = 1000 Punkte Los 7: Pos. 1 = 100 % = 1000 Punkte Die Punktevergabe für alle Lose zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen gewichteten Positionen gemäß des Angebotsvordruckes. Die angebotenen Preise werden je Position, wie vorab dargelegt, gewichtet. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote pro Position ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Durch Addition der erreichten Punkte pro Positionen wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Das Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei einer preislichen Abweichung von mehr als 100 % erhält der Bieter für die Position 0 (Null) Punkte. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Preisposition 540 von 600 möglichen Punkten. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, er-folgt wie nachstehend beschrieben: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 24. April 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1 - 7 jeweils eine bis drei Referenzen über eine vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1 - 7 jeweils eine bis drei Referenzen über eine vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Diese Angaben sind im Vordruck - Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - vorzunehmen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, d … ganz lesenZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Des Weiteren hat der Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Ge-werbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die Lose 1 bis 7 über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeun … ganz lesenUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokumente "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9, und 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
68 Tage
Angebotsöffnung
16.02.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführu … ganz lesenLeistung: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR909#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Für CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Niedersachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 09.02.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 09.02.2026 auf 16.02.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c404a60e-8e86-41d2-aded-b6608888de52.