Medizinische Versorgung an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-0437-2025-0077veröffentlicht 21.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2029
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
- Lose
- 7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 18 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 17 Monaten50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2029
- Heute
Beschreibung
Medizinische Versorgung der Flüchtlinge an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) - aufgeteilt auf 7 Lose
Gegenstand nach CPV
- 85140000Diverse Dienstleistungen im GesundheitswesenHauptgegenstand
Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Darmstadt (Starkenburgkaserne) Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 600 Flüchtlingen am Standort Darmstadt (Starkenburgkaserne) der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 2 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Fuldatal Rothwesten Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 600 Flüchtlingen am Standort Fuldatal Rothwesten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Zusätzlich ist eine ambulante kinderärztliche Sprechstunde einzurichten: Das Tätigkeitsfeld des Kinderarztes umfasst die Durchführung einer pädiatrischen Sprechstunde, inklusive der nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz vorgeschriebenen U-Untersuchungen, mit einer Einsatzzeit von bis zu vier Wochenstunden (Mo-Fr. von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr), unabhängig von der Höhe der Belegung. Die eingesetzte Kinderärztin bzw. der eingesetzte Kinderarzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde sowie die Qualifikation als Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie) nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 3 | Med. Versorgung Standort Darmstadt (Kelley Barracks) + Außenstelle Flughafen-FFM Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 950 Flüchtlingen am Standort Darmstadt (Kelley Barracks) und bis zu 100 Flüchtlingen für die Außenstelle Frankfurt-Flughafen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang für den Standort Darmstadt (Kelley Baracks) gehört: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. - Zusätzlich ist eine ambulante kinderärztliche Sprechstunde einzurichten: Das Tätigkeitsfeld des Kinderarztes umfasst die Durchführung einer pädiatrischen Sprechstunde, inklusive der nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz vorgeschriebenen U-Untersuchungen, mit einer Einsatzzeit von bis zu vier Wochenstunden (Mo-Fr. von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr), unabhängig von der Höhe der Belegung. Die eingesetzte Kinderärztin bzw. der eingesetzte Kinderarzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde sowie die Qualifikation als Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie) nachweisen können. Zum Leistungsumfang für die Außenstelle Frankfurt-Flughafen gehört: Die Bereitstellung eines Arztes für ambulante Untersuchungen und Behandlungen. Das Tätigkeitsfeld des Arztes umfasst die Durchführung einer Sprechstunde, inklusive der Erstaufnahmeuntersuchung von Flüchtlingen an der Außenstelle Frankfurt-Flughafen mit einer Einsatzzeit von bis zu sechs Stunden am Tag (Mo. - Fr. von von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr ), unabhängig von der Höhe der Belegung. Die Leistung beinhaltet die Erstuntersuchung von Flüchtlingen gemäß § 62 Asylverfahrensgesetz unter Berücksichtigung von Infektionskrankheiten und damit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten, insbesondere der Ausschluss infektiöser Erkrankungen (inkl. Abstrichentnahme), Anamnese, Diagnostik und Dokumentation des Gesundheitszustandes, Veranlassung und Durchführung notwendiger weiterer Diagnostik (inkl. Blutentnahme), Medikamentenversorgung und Therapie, Impfberatung und Impfung sowie Notfall- und Wundversorgung. Der eingesetzte Arzt muss über gute PC-Kenntnisse verfügen und der deutschen Sprache mächtig sein. Die Leistung beinhaltet zudem die Dokumentation medizinischer Patientendaten in der elektronischen Datenbank während der Erstuntersuchung von Flüchtlingen. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 4 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Friedberg Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 2200 Flüchtlingen am Standort Friedberg für die Außenstelle Frankfurt-Flughafen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. - Zusätzlich ist eine ambulante kinderärztliche Sprechstunde einzurichten: Das Tätigkeitsfeld des Kinderarztes umfasst die Durchführung einer pädiatrischen Sprechstunde, inklusive der nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz vorgeschriebenen U-Untersuchungen, mit einer Einsatzzeit von bis zu vier Wochenstunden (Mo-Fr. von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr), unabhängig von der Höhe der Belegung. Die eingesetzte Kinderärztin bzw. der eingesetzte Kinderarzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde sowie die Qualifikation als Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie) nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 5 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Gießen Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 5000 Flüchtlingen am Standort Gießen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. - Zusätzlich ist eine ambulante kinderärztliche Sprechstunde einzurichten: Das Tätigkeitsfeld des Kinderarztes umfasst die Durchführung einer pädiatrischen Sprechstunde, inklusive der nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz vorgeschriebenen U-Untersuchungen, mit einer Einsatzzeit von bis zu sechs Wochenstunden (Mo-Fr. von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr), unabhängig von der Höhe der Belegung. Die eingesetzte Kinderärztin bzw. der eingesetzte Kinderarzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde sowie die Qualifikation als Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie) nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 6 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Neustadt Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 1300 Flüchtlingen am Standort Neustadt der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 7 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Alsfeld Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 700 Flüchtlingen am Standort Alsfeld der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtpreis
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es ist eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen einzureichen, welche die einschlägige Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen und deren Umsetzung in der Praxis zeigt. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Um … ganz lesenkürzer
Es ist eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen einzureichen, welche die einschlägige Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen und deren Umsetzung in der Praxis zeigt. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen, sodass ein Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung gezogen werden kann. Die Art des zu vergebenden Auftrags umfasst die medizinische Versorgung von Flüchtlingen. Ein vergleichbarer Umfang der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung ist gegeben, wenn mindestens 500 Flüchtlinge je bebotenem Los medizinisch versorgt wurden. Die Referenz muss für eine Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. In dem Fall, dass mehr als ein Los beboten wird, muss die nachgewiesene Anzahl der medizinisch zu versorgenden Flüchtlinge aller Referenzen insgesamt mindestens der geforderten Anzahl der medizinisch zu versorgenden Flüchtlinge aller bebotenen Lose entsprechen. Das bedeutet, dass die oben vorgegebene Anzahl der 500 mindestens medizinisch zu versorgenden Flüchtlinge für die jeweils bebotenen Lose aufsummiert werden muss. Der Umfang von mindestens 500 Flüchtlingen je bebotenem Los kann auch durch Aufsummierung mehrerer Referenzen erreicht werden, sofern die Leistungen für die Dauer von mindestens sechs Monaten im selben Zeitraum erbracht wurden. Im Fall einer Bietergemeinschaft kann die Aufsummierung zur Erreichung des Umfangs durch die Berücksichtigung von Referenzen der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft erfolgen. Pro Referenz sind folgende Angaben zu machen: • Art der Leistung, • Umfang der Leistung, • Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, • Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse für eventuelle Nachfragen, • Erbringungszeitraum.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss: Zum 01.07.2029 und zum 01.07.2030 um jeweils ein weiteres Jahr, d. h. längstens bis zum 30.06.2031. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 50 Tage
- Angebotsöffnung
- 24.04.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer ele … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln und muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn - Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpfichtversicherung, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz) - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, Vereinsregister oder das Nichtbestehen einer solchen Pflicht - Bankerklärung, Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters - Gültiger Nachweis eines Qualitätsmanagements durch ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 für die Bereiche akutmedizinische Notfallversorgung und Krankentransport in der jeweils gültigen Fassung, jedoch mindestens DIN EN ISO 9001:2015, oder eine vergleichbare Zertifizierung Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen. Zusätzlich verpflichtet sich der AN zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- beschaffung@
hcc.hessen.de
Bei uns erfasst
- Pforten- und Sicherheitsdienst29.10.2026 · 29 Angebote
- Schmierstoffe Land Hessen06.09.2026 · 2 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Infraserv GmbH & Co. Höchst KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.04.2025 auf 09.05.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.05.2025 auf 20.05.2025 verschoben
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.04.2025 auf 29.04.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 70d20a35-d18b-4234-b155-fe0136a8627a.