Medizinische Versorgung an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-0437-2025-0077veröffentlicht 07.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
- Glas-/Rahmenreinigung Behördenzentrum OAK House in WiesbadenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 08.12.2026
- Konservierung, Montierung, Verpackung und Digitalisierung von Urkunden für die Abteilung Hessisches Staatsarchiv DarmstadtLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung HMFGLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 02.12.2026
- Unterhaltsreinigung für Hessen Mobil in Bad ArolsenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 1: Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Darmstadt (Starkenburgkaserne)in 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2: Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Fuldatal Rothwestenin 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 3: Med. Versorgung Standort Darmstadt (Kelley Barracks) + Außenstelle Flughafen-FFMin 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 4: Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Friedbergin 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 5: Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Gießenin 36 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
2 weitere Lose zeigenWeniger zeigen
- Los 6: Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Neustadtin 36 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 7: Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Alsfeldin 37 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2029
- Heute
Beschreibung
Medizinische Versorgung der Flüchtlinge an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) - aufgeteilt auf 7 Lose
Gegenstand nach CPV
- 85140000Diverse Dienstleistungen im GesundheitswesenHauptgegenstand
Lose7 Lose
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Darmstadt (Starkenburgkaserne) Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 600 Flüchtlingen am Standort Darmstadt (Starkenburgkaserne) der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 2 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Fuldatal Rothwesten Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 600 Flüchtlingen am Standort Fuldatal Rothwesten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Zusätzlich ist eine ambulante kinderärztliche Sprechstunde einzurichten: Das Tätigkeitsfeld des Kinderarztes umfasst die Durchführung einer pädiatrischen Sprechstunde, inklusive der nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz vorgeschriebenen U-Untersuchungen, mit einer Einsatzzeit von bis zu vier Wochenstunden (Mo-Fr. von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr), unabhängig von der Höhe der Belegung. Die eingesetzte Kinderärztin bzw. der eingesetzte Kinderarzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde sowie die Qualifikation als Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie) nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 3 | Med. Versorgung Standort Darmstadt (Kelley Barracks) + Außenstelle Flughafen-FFM Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 950 Flüchtlingen am Standort Darmstadt (Kelley Barracks) und bis zu 100 Flüchtlingen für die Außenstelle Frankfurt-Flughafen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang für den Standort Darmstadt (Kelley Baracks) gehört: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. - Zusätzlich ist eine ambulante kinderärztliche Sprechstunde einzurichten: Das Tätigkeitsfeld des Kinderarztes umfasst die Durchführung einer pädiatrischen Sprechstunde, inklusive der nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz vorgeschriebenen U-Untersuchungen, mit einer Einsatzzeit von bis zu vier Wochenstunden (Mo-Fr. von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr), unabhängig von der Höhe der Belegung. Die eingesetzte Kinderärztin bzw. der eingesetzte Kinderarzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde sowie die Qualifikation als Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie) nachweisen können. Zum Leistungsumfang für die Außenstelle Frankfurt-Flughafen gehört: Die Bereitstellung eines Arztes für ambulante Untersuchungen und Behandlungen. Das Tätigkeitsfeld des Arztes umfasst die Durchführung einer Sprechstunde, inklusive der Erstaufnahmeuntersuchung von Flüchtlingen an der Außenstelle Frankfurt-Flughafen mit einer Einsatzzeit von bis zu sechs Stunden am Tag (Mo. - Fr. von von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr ), unabhängig von der Höhe der Belegung. Die Leistung beinhaltet die Erstuntersuchung von Flüchtlingen gemäß § 62 Asylverfahrensgesetz unter Berücksichtigung von Infektionskrankheiten und damit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten, insbesondere der Ausschluss infektiöser Erkrankungen (inkl. Abstrichentnahme), Anamnese, Diagnostik und Dokumentation des Gesundheitszustandes, Veranlassung und Durchführung notwendiger weiterer Diagnostik (inkl. Blutentnahme), Medikamentenversorgung und Therapie, Impfberatung und Impfung sowie Notfall- und Wundversorgung. Der eingesetzte Arzt muss über gute PC-Kenntnisse verfügen und der deutschen Sprache mächtig sein. Die Leistung beinhaltet zudem die Dokumentation medizinischer Patientendaten in der elektronischen Datenbank während der Erstuntersuchung von Flüchtlingen. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 4 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Friedberg Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 2200 Flüchtlingen am Standort Friedberg für die Außenstelle Frankfurt-Flughafen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. - Zusätzlich ist eine ambulante kinderärztliche Sprechstunde einzurichten: Das Tätigkeitsfeld des Kinderarztes umfasst die Durchführung einer pädiatrischen Sprechstunde, inklusive der nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz vorgeschriebenen U-Untersuchungen, mit einer Einsatzzeit von bis zu vier Wochenstunden (Mo-Fr. von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr), unabhängig von der Höhe der Belegung. Die eingesetzte Kinderärztin bzw. der eingesetzte Kinderarzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde sowie die Qualifikation als Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie) nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 5 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Gießen Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 5000 Flüchtlingen am Standort Gießen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. Zur Aufgabenerfüllung hat der Auftragnehmer einen Krankentransportwagen (KTW) mit folgender Ausstattung bereitzustellen: - Trage - Tragestuhl - Sauerstoffanlage - Absaugpumpe - tragbare Notfallausrüstung - Verbandmaterial. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. - Zusätzlich ist eine ambulante kinderärztliche Sprechstunde einzurichten: Das Tätigkeitsfeld des Kinderarztes umfasst die Durchführung einer pädiatrischen Sprechstunde, inklusive der nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz vorgeschriebenen U-Untersuchungen, mit einer Einsatzzeit von bis zu sechs Wochenstunden (Mo-Fr. von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr), unabhängig von der Höhe der Belegung. Die eingesetzte Kinderärztin bzw. der eingesetzte Kinderarzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde sowie die Qualifikation als Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie) nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 6 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Neustadt Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 1300 Flüchtlingen am Standort Neustadt der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
| 7 | Medizinische Versorgung der Flüchtlinge Standort Alsfeld Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 700 Flüchtlingen am Standort Alsfeld der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von Personal, welches die Qualifikation als medizinisches Fachpersonal nachweisen kann, entsprechend einer bestimmten Staffelung (je nach Belegungszahl) zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge. Das medizinische Fachpersonal muss eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum medizinischen Fachangestellten oder eine mindestens gleichwertige medizinische Ausbildung nachweisen. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, eigenständige Verwaltungstätigkeiten wie Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen. - Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung (notfallmedizinische Behandlungen und First-Responder-Tätigkeiten) täglich an 24 Stunden. Hierfür sind jeweils zwei Sanitätskräfte als medizinisches Fachpersonal im Schichtbetrieb einzusetzen (ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger). Die Sanitätskräfte unterstützen darüber hinaus das medizinische Fachpersonal bei der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Mitarbeit im Anmeldebereich (Sichtung von Patienten, Dokumentation), Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung; Assistenz im Behandlungszimmer bei Bedarf. Die Sanitätskräfte sollen über gute bis sehr gute regionale Kenntnisse verfügen, da dies für eine adäquate Notfallversorgung im Zusammenspiel mit der jeweiligen Leitstelle notwendig ist. - Bereitstellung von Ärzten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen der im Standort untergebrachten Flüchtlinge. Die Sprechstunden sollen montags - freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr stattfinden. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Die Einsatzstunden können individuell und nach Bedarf mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Einsatzstunden sind mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Bedarf an Wochenstunden wird ebenfalls mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Auftraggeber mitgeteilt. Urlaub bzw. Krankheit des Arztes müssen rechtzeitig angezeigt werden und eine Vertretung, die ebenfalls die untenstehende Qualifikation nachweisen kann, gestellt werden. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtpreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss: Zum 01.08.2029 und zum 01.08.2030 um jeweils ein weiteres Jahr, d. h. längstens bis zum 31.07.2031. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer ele … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln und muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn - Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpfichtversicherung, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz) - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, Vereinsregister oder das Nichtbestehen einer solchen Pflicht - Bankerklärung, Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters - Gültiger Nachweis eines Qualitätsmanagements durch ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 für den Bereich akutmedizinische Notfallversorgung in der jeweils gültigen Fassung, jedoch mindestens DIN EN ISO 9001:2015, oder eine vergleichbare Zertifizierung für den vorbenannten Bereich. Für Los 5 Standort Gießen ist zusätzlich ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 für den Bereich Krankentransport in der jeweils gültigen Fassung, jedoch mindestens DIN EN ISO 9001:2015, oder eine vergleichbare Zertifizierung für den vorbenannten Bereich vorzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen. Zusätzlich verpflichtet sich der AN zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO).
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Ruhrmedic GmbH, Marburg | 4 |
| 2 | Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Berlin | 5 |
| 3 | Ruhrmedic GmbH, Marburg | 4 |
| 4 | Ruhrmedic GmbH, Marburg | 4 |
| 5 | Ruhrmedic GmbH, Marburg | 6 |
| 6 | Ruhrmedic GmbH, Marburg | 5 |
| 7 | Ruhrmedic GmbH, Marburg | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- beschaffung@
hcc.hessen.de
Bei uns erfasst
- Pforten- und Sicherheitsdienst29.10.2026 · 29 Angebote
- Schmierstoffe Land Hessen06.09.2026 · 2 Angebote
- Bewirtschaftung des Restaurants des Hessischen Landtages29.07.2026 · 4 Angebote
- Dienstleistungen zur Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele in Hessen16.06.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Infraserv GmbH & Co. Höchst KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.04.2025 auf 09.05.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.05.2025 auf 20.05.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 24.04.2025
- BekanntmachungFrist 24.04.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.04.2025 auf 29.04.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 506a7f66-d60b-4e5c-90a9-b08b64631532.