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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Medizinische Prüfung von Krankenhausrechnungen [101-2025]

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen LOT-0001 101-2025veröffentlicht 20.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 110 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10719, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
    vor 4 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 4 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Es wird ein Dienstleister zur Prüfung von stationären Krankenhausrechnungen benötigt mit medizinischen und kodierspezifischen Fachkenntnissen. Gegenstand der Rechnungsprüfung ist die Beantwortung und ausführliche Begründung von Kodier- und Abrechnungsfragen zu DRG-Rechnungen, PEPP-Abrechnungen (Pauschaliertes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik), Rechnungen mit tagesbezogenen Entgelten für akutstationäre Behandlung, Rechnungen mit teilstationären Entgelten sowie Abrechnungen vor- und nachstationärer Behandlungspauschalen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Die BG BAU wird den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Wertungspreis. Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Die geschätzte Anzahl an Prüfungen pro Jahr (5.400), wird mit Preisposition 1 multipliziert. Preispositionen 02 und 03 werden jeweils mit 1 multipliziert. Der Gesamtpreis zu Position 1 wird mit 80% gewichtet, Position 02 und 03 mit jeweils 10%.

Eignung6 von 6 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis, dass mindestens ein approbierter Arzt bzw. eine approbierte Ärztin im Unternehmen tätig ist.
Allgemeiner Jahresumsatz
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestdeckungssummen pro Schadensereignis aufweisen muss: Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden: pauschal 3.000.000 EUR Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Do … ganz lesenNachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestdeckungssummen pro Schadensereignis aufweisen muss: Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden: pauschal 3.000.000 EUR Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr.2 VgV).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage von mindestens drei vergleichbare Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Aufträge. Die Referenzleistung muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn für öffentliche Auftraggeb … ganz lesenVorlage von mindestens drei vergleichbare Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Aufträge. Die Referenzleistung muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn für öffentliche Auftraggeber, stationäre Krankenhausrechnungen überprüft wurden. Von den drei Referenzen müssen mindestens zwei von Unfallversicherungsträgern stammen. • Referenzzeitraum: Sie muss aus den letzten drei Jahren stammen; das sind die 36 Kalendermonate, vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung. • Die Leistung muss abgeschlossen sein bzw. laufend aus einem dauerhaften Vertragsverhältnisses erbracht werden. In beiden Fällen muss dieses Vertragsverhältnis mindestens 6 Kalendermonaten bestanden haben. • Die Referenzleistung muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn für öffentliche Auftraggeber, davon mindestens zwei Unfallversicherungsträger, stationäre Krankenhausrechnungen überprüft wurden. • Der Referenzauftraggeber ist zu benennen. Zwecks (stichpunktartiger) Überprüfung der Referenz, muss die Referenz Angaben enthalten über die erbrachte Leistung, den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, sowie den öffentlichen Auftraggeber/Unfallversicherungsträger (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten). Grundlage dieser Forderung ist § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Laut aktueller Rechtsprechung muss eine Referenz des Bieters nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (VK Hessen, Beschl. v. 18.12.2017, Az. 69d-VK-2-38/2017). Die Erhebung personenbezogener Daten des Referenzauftraggebers erfolgt unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e DSGVO. Dies betrifft die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (namentlich die Überprüfung und Dokumentation der Eignung des Bieters).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Das Vertragsverhältnis beginnt nach Zuschlagserteilung und hat zunächst eine Vertragsdauer von einem Jahr. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.060.000 €

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
20.07.2026, 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kommunikation ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zu erfolgen hat.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 dur … ganz lesenBitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ee1485b-c44e-47db-b4a9-29d0ffdbbbc5.