Massenentsäuerung von Bibliotheksgut für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Preußischer Kulturbesitz · Berlin, Berlin
Aktenzeichen SPK-ZVS-24-00033-oV-SBBveröffentlicht 18.06.2024erstmals 18.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.09.2024 – 31.08.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.09.2024 – 31.08.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 29 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 29 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 26 Monaten38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.08.2026
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes und § 22 des Lieferkettensorgf … ganz lesenkürzer
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vorliegen. - Erklärung, dass dem Bieter bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von der Auftragserteilung gem. § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB und im Falle einer Zuschlagserteilung die Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 18 (1) der Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)zur Folge haben können. - Erklärung, dass das Formular „04a_Unternehmensdaten-WReg-Auszug“ wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht wurde. - Erklärung, dass das Formular „04b_ Eigenerklaerung_Sanktionen_RUS“ wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht wurde.- Kriterium
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Geforderte Deckungssummen: Personenschäden mind. 1,5 Mio EUR, Sach-/ Vermögensschäden mind. 250.000 EUR). Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
- Kriterium
- Erklärung über die Verfügbarkeit einer gültigen Verfahrensvalidierung gemäß DIN 32701 - Angaben zu Referenzen: mindestens drei Referenzen (Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zur bezeichneten Leistungsart, davon müssen mindestens zwei vo … ganz lesenkürzer
- Erklärung über die Verfügbarkeit einer gültigen Verfahrensvalidierung gemäß DIN 32701 - Angaben zu Referenzen: mindestens drei Referenzen (Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zur bezeichneten Leistungsart, davon müssen mindestens zwei von verschiedenen Auftraggebern sein. Die Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand zu vergleichen.)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- 31.08.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Rahmenvereinbarung kann von der Auftraggeberin höchstens einmal um 12 Monate verlängert werden. Macht die Auftraggeberin von einer Verlängerungsoption Gebrauch, teilt sie dies dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform mit. Für den Fall der Ausschöpfung aller Verlängerungsoptionen können Leistungen spätestens am 31.08.2027 abgerufen werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 38 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fris … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. --- Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. --- Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. --- Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). --- Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt. --- Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich. --- Hinweis: Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen. --- b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung. --- c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu … ganz lesenkürzer
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen. --- b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung. --- c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden. --- d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten. --- e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen. --- f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen. --- g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden. --- h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen. --- i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind in der jeweils aktuellsten Fassung zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV wird festgelegt, dass Unterlagen nachgefordert werden können: (1) Wenn erforderliche unternehmensbezogene Unterlagen bei Abgabe des Angebots nicht vorliegen, werden diese nachgefordert. Werden diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. (2) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Sind dem Angebot leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nicht oder nicht vollständig beigefügt oder fehlen entsprechende Angaben im Angebot, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. --- j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Von-der-Heydt-Str. 16-18, 10785 Berlin
- Website
- preussischer-kulturbesitz.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Stiftung Preußischer Kulturbesitz, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Compact Team GmbH4 Zuschläge
- Photothek Media Lab GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Buchbinderei Köster (Berlin)2 Zuschläge
- GATE Eventmanagement & Veranstaltungstechnik GmbH2 Zuschläge
- Hectronic Vertriebs- und Service GmbH2 Zuschläge
- NEO Expo Europe GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 23.07.2024
- BekanntmachungFrist 23.07.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für den Forschungsverbund Berlin e.V.Forschungsverbund Berlin e.V.Frist 02.12.2026
- Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen im Rahmen der Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities (KTS)PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHFrist 10.11.2026
- RV Fotograf ab 2027Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.Frist 16.11.2026
- Berlin TXL - Rahmenvertrag EventmanagementBerlin TXL Management GmbHFrist 20.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fc325752-3fbb-4f08-9e3b-0794ddfb5e04.