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Marburg WB "Stadtbalkon und Wegenetz" | Wettbewerbsergebnis

Magistrat der Universitätsstadt Marburg · Marburg, Hessen

Aktenzeichen A371-IIIveröffentlicht 07.10.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Nicht offener Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb (RPW 2013) mit vorangeschaltetem Teilnahmewettbewerb für Landschaftsarchitektur / Freiraumgestaltung

Beschreibung des Loses

Gegenstand des nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb ist die klimagerechte Neugestaltung des Lutherischen Kirchhofs, dem "Stadtbalkon" der historischen Marburger Oberstadt, zu einem zentralen Quartiersplatz mit Schwerpunkt auf einer einheitlichen und klimaangepassten Gestaltung sowie die Neuplanung des internen Wegenetzes Kugelgasse, Rübenstein und Jakobsgasse. Mit seinen Lindenbäumen, den umgebenden historischen Gebäuden und im Verbund mit der phantastischen Aussicht ist der Lutherische Kirchhof zentraler Treffort und "Stadtbalkon" der Bewohner*innen und Besucher*innen der historischen Marburger Oberstadt. Inmitten der engen Altstadtbebauung ist er zentraler Freiraum und grüne Oase, Mittagspausentreff und Ort zum Durchatmen, aber auch wichtiger Veranstaltungsort und eng eingebunden in das Gemeindeleben der zentralen Marburger Stadtpfarrkirche St. Marien. Diese Form vielfältiger urbaner Mischung soll auch in Zukunft weiter Bestand haben, die Nutzbarkeit und Klimagerechtigkeit des "Stadtbalkons" aber wesentlich verbessert werden. Der Stadtbalkon ist gekennzeichnet durch einen hohen Versiegelungsgrad, eine nicht ausreichende Stadtmöblierung und fehlende Barrierefreiheit. Trotz einer weitgehenden Reduzierung des Parkplatzangebotes, ist der Kirchhof weiterhin als Parkplatz gestaltet. Damit besteht ein großes Potenzial zur wesentlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität, zur Begrünung und teilweisen Entsieglung und zur Verbesserung des Stadtklimas. Südlich des Lutherischen Kirchhofs erstreckt sich entlang des ruhig gelegenen Rübensteins eine kleinteilige Fachwerkbebauung, die durch ein verzweigtes und intimes (Fuß-) Wegenetz, bestehend aus den Straßen Rübenstein, Wendelgasse, Jakobsgasse bis Schneidersberg, erschlossen wird. Das interne Wegenetz ist für die Vernetzung zwischen der Barfüßerstraße und dem Lutherischen Kirchhof und letztlich mit dem Schloss von besonderer Bedeutung. Insgesamt befindet sich das Wegenetz mit den genannten Gassen in einem unsanierten Zustand. Diese Erschließungswege waren von den Sanierungsmaßnahmen der 1980er Jahre ausgenommenen; dementsprechend sind die Oberflächen an vielen Stellen porös, aufgebrochen und (noch) vorhandene Stufen ausgetreten. Eine einheitliche Gestaltung ist nicht erkennbar. Die Gassen weisen gleichzeitig einen erkennbaren Charme auf, den es auszubauen und zu qualifizieren gilt. Die topographischen Gegebenheiten sorgen bei Starkregen zur ungebremsten Ableitung der Niederschläge in Richtung Barfüßerstraße und den südlich angrenzenden Bereichen, was zu Überschwemmungen unterhalb der Oberstadt führt. Die gesamte Oberstadt ist im Sinne der Hitzevorsorge ein hoch belasteter Raum, wie das Klimaanpassungskonzept Marburg 2023 ermittelt hat. Die unmittelbare Verbindung zu internen Grünräumen und die beabsichtigte Integration von Retentionsanlagen birgt hohes Potenzial für Maßnahmen zur notwendigen Anpassung des Quartiers an den Klimawandel. Ziel des Wettbewerbs ist es, das knapp 0,5 ha große Platz- und Gassengeflecht um den Lutherischen Kirchhof zu einem nach einheitlichen Prinzipien gestalteten, attraktiven Frei-, Grün-, Bewegungs- und Aufenthaltsort wesentlich aufzuwerten und dabei besonders die Aspekte einer klimagerechten Freiraumgestaltung einzubinden. Mit der klimagerechten Neugestaltung sollen attraktive, einheitliche, und barrierearme Oberflächen und eine hohe Aufenthalts- und Erlebnisqualität inkl. neuer Funktionen, Aufenthaltsbereichen, Stadtmöbel und Beleuchtungen geschaffen werden. Grundlegendes Prinzip ist hierbei die klimagerechte Umgestaltung, Schaffung neuer Baumstandorte und schattenspendender Elemente und eine sinnvolle Entsiegelung. Besonderer Fokus soll auf den Umgang mit Regenwasser liegen, und Wasser auch als Gestaltungselement eingebracht werden. Letztlich soll das Wettbewerbsgebiet als zusammenhängender Raum wahrgenommen werden können, ohne dass die Eigenheiten und Qualitäten der einzelnen Teilbereiche beeinträchtigt werden. Die klimagerechte Neugestaltung des Lutherischen Kirchhofs und seiner umgebenden Gassen ist ein Pilotprojekt des hessischen "Klimakontingents", mit dem die hessische Landesregierung besonders ambitionierte Projekte der Klimaanpassung in den Kommunen besonders fördert. Die Beauftragung soll mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI für die Bauabschnitte des Realisierungsteils umfassen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3HHWSM PREISE UND PREISGERICHT ANGABEN ZU PREISEN Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt 72.000 EUR netto zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von 24.000 EUR netto (2.000 EUR je Teilnehmer x 12 Teilnehmer) und aus dem Preisgeld in … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y3HHWSM PREISE UND PREISGERICHT ANGABEN ZU PREISEN Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt 72.000 EUR netto zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von 24.000 EUR netto (2.000 EUR je Teilnehmer x 12 Teilnehmer) und aus dem Preisgeld in Höhe von 48.000 EUR netto zusammen. Es werden voraussichtlich drei Preise vergeben. 1. Preis - 24.000 EUR 2. Preis - 14.400 EUR 3. Preis - 9.600 EUR Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preise und Preissumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung. Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmende Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmer ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (§ 8 Abs. 2 RPW 2013). Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet. ENTSCHEIDUNG DES PREISGERICHTS Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber bindend: nein NAMEN DER AUSGEWÄHLTEN PREISRICHTER: Fachpreisrichter*innen - Dipl.-Ing. Axel Lohrer, Lohrer-Hochrein GmbH - Dipl.-Ing. Till Rehwaldt, Rehwaldt Landschaftsarchitekten - Prof. Dr.-Ing. Sigrun Langner, Bauhaus-Universität Weimar - Prof. Dr. Constanze Petrow, Hochschule Geisenheim Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter - Dipl.-Ing. Marcus Hamberger, Freiraumpioniere Weimar Stellvertretende Fachpreisrichter*innen - Freya Zörntlein (M.A. Landschaftsarchitektur, LohrerHochrein GmbH, München) - Dipl.-Ing. Sebastian Pietzsch (Station C23, Leipzig) - Dipl-Ing. Maren Krebs (Freie Garten- und Landschaftsarchitekten, Weimar) - Dipl.-Ing. Ole Saß (SassGlässer & Co Landschaftsarchitekten PartGmbB) Sachpreisrichter*innen - Dr. Michael Kopatz (Stadtbaurat) - Manuela Klug (Fachdienstleitung Stadtplanung) - Ulrich Biskamp (örtl. Pfarrer und stellvertr. Dekan) Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter - Karsten Dittmar (zuk. Bauamtsleiter Stadt Marburg) Stellvertretende Sachpreisrichter*innen - Ulrike Paulus-Jung (Kirchenvorstand Lutherische Pfarrkirche St. Marien) - Bernd Nützel (Stadt Marburg, Stadtverwaltung und Denkmalschutz) Sachverständige Berater*innen - Arno Walz (bgmr) (M.Sc. Stadtplanung, externer Gutachter für Klimaanpassung) - Martha Torres (Stadt Marburg, Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz, Architektin) - ggf. Gutachter Denkmalpflege WEITERE BEARBEITUNG UND URHEBERRECHT Auftragsvergabe durch die Ausloberin Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen (mind. Leistungsphasen 2 bis 5 Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI) übertragen. Die Verfassenden der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bietende zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird die Ausloberin das Verhandlungsverfahren nach VgV zuerst nur mit dem ersten Preisträger führen. Sollte die Exklusivverhandlung mit der oder dem ersten Preisträger*in scheitern, werden die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen aufgenommen. Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen. EIGNUNGSKRITERIEN Um für das Verhandlungsverfa …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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161.656 €Zuschlagswert im Median
125.887 € – 432.338 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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