LRT- und Biotopkartierung in FFH-Gebieten des Natura2000-Schutzgebietssystems Sachsen-Anhalt (6 Lose)
Landesamt für Umweltschutz · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 42.13-01-2026veröffentlicht 06.08.2026erstmals 30.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 34 Monate
- 01.01.2027 – 15.11.2029
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).
- Rahmenvertrag Verkehrssicherung Bauwerksprüfung, Sachsen-Anhalt, AM Börde und TheeßenDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)Frist 08.12.2026
- Textile VollversorgungBG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH · Halle (Saale)Frist 27.11.2026
- REZ BBSAT 45ind IdP JC Oberspreewald-LausitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT, Niederlassung Halle · Halle (Saale)Frist 26.11.2026
- Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 2027-2028Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)Frist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 34 Monate01.01.2027 – 15.11.2029
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 170 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Fachliche Qualifikation und Erfahrung siehe Anlage 13.1_Zuschlagskriterien_Gebietslos_1_FH0008LSA (detaillierte Erläuterungen)70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 4 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 3 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 3 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 3 Monaten
- Bindefrist endetvor 16 Tagen66 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 15.11.2029
Beschreibung
Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Biotopkartierung in FFH-Gebieten NATURA2000
Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden sechs Natura 2000-Gebieten (6 Gebietslose) durchzuführen:
LOS 1: FFH0008 Elbaue Beuster-Wahrenberg, Leistungszeitraum: 01/2027 – 11/2029
LOS 2: FFH0012 Nordteil Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen (Wald und Südteil wird vom LAU kartiert), Leistungszeitraum: 01/2027 – 11/2029
LOS 3: FFH0069 Korgscher und Steinsdorfer Busch, Leistungszeitraum: 01/2027 – 11/2027
LOS 4: FFH0103 Nienburger Auwald-Mosaik, Leistungszeitraum: 01/2027 – 11/2028
LOS 5: FFH0110 Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg; Leistungszeitraum: 01/2027 bis 11/2028
LOS 6: FFH0199 Ehle zwischen Möckern und Elbe, Leistungszeitraum: 01/2027 bis 11/2027
Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb der o.g. FFH-Gebiete, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung, davon abweichend im Gebietslos 1 flächendeckende Biotop- und LRT-Kartierung und im Gebietslos 2 flächendeckende Biotop- und LRT-Kartierung im Offenland des Nordteils 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform
Gegenstand nach CPV
- 90700000Dienstleistungen im UmweltschutzHauptgegenstand
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Flächendeckende LRT- und Biotopkartierung im FFH-Gebiet 0008LSA „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ (Gebietsgröße 2.920 ha, LK Stendal) Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Flächendeckende Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und sonstigen Biotopen innerhalb des o.g. FFH-Gebiets, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform. 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt mit dem Status LRT, GGB, LRT-Entwicklungsfläche oder LRT-Verlustfläche sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten. In Anbetracht der Gebietsgröße und der vielfältigen LRT-Kulisse stehen für die Geländearbeiten insgesamt drei Vegetationsperioden (2027-2029) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende LRT- und Biotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Die Leistung ist in mehreren Teilleistungen zu erbringen, die jeweils abnahmefertig bis zum 15.11. eines Durchführungsjahres abzugeben und in Rechnung zu stellen sind. Für die Übergabe der einzelnen abnahmefähigen Teilleistungen an den Auftraggeber sind folgende Erfüllungstermine verbindlich: 1. Teilleistung (ca. 30 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2027 2. Teilleistung (ca. 30 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2028 3. Teilleistung (ca. 40 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2029 ... Die 1. Teilleistung ist an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027, die 2. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2028 und die 3. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2029 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.1_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_1_FFH0008LSA | 34 Monate | – |
| 2 | Flächendeckende Offenland-LRT- und Biotopkartierung im Nordteil des FFH-Gebietes 0012LSA „Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen“ (Gesamtgebietsgröße: 2.541 ha, LK Stendal) Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Flächendeckende Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und sonstigen Biotopen im Offenland im Nordteil des FFH-Gebietes auf ca. 1.402 ha, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts für das Gesamtgebiet in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt mit dem Status LRT, GGB, LRT-Entwicklungsfläche oder LRT-Verlustfläche sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten. In Anbetracht der Gebietsgröße und der vielfältigen LRT-Kulisse stehen für die Geländearbeiten insgesamt drei Vegetationsperioden (2027-2029) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende LRT- und Biotopkartierung erbracht werden kann. Die Leistung ist in mehreren Teilleistungen zu erbringen, die jeweils abnahmefertig bis zum 15.11. eines Durchführungsjahres abzugeben und in Rechnung zu stellen sind. Für die Übergabe der einzelnen abnahmefähigen Teilleistungen an den Auftraggeber sind folgende Erfüllungstermine verbindlich: 1. Teilleistung (ca. 45 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2027 2. Teilleistung (ca. 40 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2028 3. Teilleistung (ca. 15 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2029 ... Die 1. Teilleistung ist an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027, die 2. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2028 und die 3. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2029 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.2_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_2_FFH0012LSA | 34 Monate | – |
| 3 | Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0069LSA „Korgscher und Steinsdorfer Busch“ (Gebietsgröße: 212 ha, LK Wittenberg) Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) sowie von LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, sie sind vollständig im Spätsommer desselben Jahres abzuschließen. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. ... Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel vom Haushaltsjahr 2027 in das darauffolgende ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.3_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_3_FFH0069LSA | 10 Monate | – |
| 4 | Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0103LSA „Nienburger Auwald-Mosaik“ (Gebietsgröße: 256 ha, Salzlandkreis) Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform. 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Gehölzbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung nach den Daten der Altkartierungen berücksichtigt. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, es stehen insgesamt zwei Vegetationsperioden (2027/28) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Für die Erfassung des Frühjahrsaspektes im Wald stehen das Frühjahr 2027 und ergänzend das Frühjahr 2028 zur Verfügung. Eine Teilleistung zu den Kartierergebnissen der Vegetationsperiode 2027 ist dem Auftraggeber bis zum 30.11.2027 zu übergeben und in Rechnung zu stellen (ca. 50 % des Gesamtauftragsvolumens). Zur Abrechnung der Teilleistung 2027 ist der entsprechend in Rechnung gestellte Kartierfortschritt durch die Abgabe von Kartieraufnahmebögen und/oder BioLRT-Datensätzen zu belegen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 30 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für die Jahre 2027 und 2028 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.4_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_4_FFH0103LSA | 22 Monate | – |
| 5 | Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0110LSA „Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg“ (Gebietsgröße: 607 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz) Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, es stehen insgesamt zwei Vegetationsperioden (2027/28) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Für die Erfassung des Frühjahrsaspektes im Wald stehen das Frühjahr 2027 und ergänzend das Frühjahr 2028 zur Verfügung. Eine Teilleistung zu den Kartierergebnissen der Vegetationsperiode 2027 ist dem Auftraggeber bis zum 30.11.2027 zu übergeben und in Rechnung zu stellen (ca. 50 % des Gesamtauftragsvolumens). Zur Abrechnung der Teilleistung 2027 ist der entsprechend in Rechnung gestellte Kartierfortschritt durch die Abgabe von Kartieraufnahmebögen und/oder BioLRT-Datensätzen zu belegen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 30 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für die Jahre 2027 und 2028 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.5_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_5_FFH0110LSA | 22 Monate | – |
| 6 | Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Elbe“ Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung) dazu gehören. Die Kartierkulisse der 30 km-Gewässerstrecke beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 10,9 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 19,1 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf ca. 20,1 km verläuft die Ehle in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen vollständig in der Vegetationsperiode 2027 durchgeführt werden. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 15 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.6_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_6_FFH0199LSA | 10 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 30 %
- Qualität
- Fachliche Qualifikation und Erfahrung siehe Anlage 13.1_Zuschlagskriterien_Gebietslos_1_FH0008LSA (detaillierte Erläuterungen)70 %
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Bieter müssen Fachbearbeiter einsetzen, die über Kenntnisse zur Taxonomie, Syntaxonomie und Ökologie der vorkommenden Pflanzenarten, Vegetationseinheiten und Lebensraumtypen verfügen. Die vorgesehenen Projektmitarbeiter sind zu benennen und Zutreffendes ist für alle verantwortlichen Projektmitarbe … ganz lesenkürzer
Bieter müssen Fachbearbeiter einsetzen, die über Kenntnisse zur Taxonomie, Syntaxonomie und Ökologie der vorkommenden Pflanzenarten, Vegetationseinheiten und Lebensraumtypen verfügen. Die vorgesehenen Projektmitarbeiter sind zu benennen und Zutreffendes ist für alle verantwortlichen Projektmitarbeiter jeweils anzukreuzen. Zeilen für weitere Bearbeiter sind bedarfsweise zu ergänzen. Bitte füllen Sie die Anlage 08.1_Eignungskriterium_Berufliche_Leistungsfähigkeit aus.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 15.11.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 66 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.08.2026, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorsch … ganz lesenkürzer
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale)
- Kontakt
- vergabestelle-fub@
lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Bei uns erfasst
- Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt11.06.2026
- Ziel der Leistung ist die turnusgemäße Wiederholungsuntersuchung bekannter Stichprobenflächen für die Arten der Anhänge II und IV FFH-RL Angelica palustre, Cypripedium calceolus, Jurinea cyanoides für die laufende FFH-Berichtsperiode der Jahre 2025-2030 in Sachsen-Anhalt. Grundlage sind die Monitoringkonzepte des Bundes und Landes.08.06.2026
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Ökologie und Planung Hagenow6 Zuschläge
- ÖKOTOP GbR4 Zuschläge
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt3 Zuschläge
- Sweco GmbH3 Zuschläge
- Biotopmanagement Schonert2 Zuschläge
- Dipl.-Biol. Jörg Huth2 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8cf37fd-cdf9-4279-864e-0ccc77eb390b.