Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
Landesamt für Umweltschutz · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 43.16-2025-01veröffentlicht 11.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 26 Monate
- 01.03.2026 – 01.05.2028
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).
- Rahmenvertrag Verkehrssicherung Bauwerksprüfung, Sachsen-Anhalt, AM Börde und TheeßenDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)Frist 08.12.2026
- Textile VollversorgungBG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH · Halle (Saale)Frist 27.11.2026
- REZ BBSAT 45ind IdP JC Oberspreewald-LausitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT, Niederlassung Halle · Halle (Saale)Frist 26.11.2026
- Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 2027-2028Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)Frist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 18 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26 Monate01.03.2026 – 01.05.2028
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 170 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 01.05.2028
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Los 2: Teilbereich Südost Los 3: Teilbereich Südwest Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO. • Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. • Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. Die Karte in Anlage 2b zeigt eine Übersicht über die 10x10 km-Rasterfelder des EEA-Grids in sachsen-Anhalt, die Karte in Anlage 2c zeigt die aktuelle Verbreitung des Fischotters auf Basis von Rasterfeldern. Die im Folgenden (Punkt 3 und folgende) aufgeführten Vorgaben gelten in gleicher Weise für alle Lose/Teilbereiche.
Gegenstand nach CPV
- 90700000Dienstleistungen im UmweltschutzHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird. Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden. Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO. Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf. Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben. Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen. Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein. Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e). | 26 Monate | – |
| 2 | Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 2: Teilbereich Südost Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird. Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden. Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO. Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf. Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben. Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen. Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein. Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e). | 26 Monate | – |
| 3 | Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird. Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden. Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO. Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf. Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben. Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen. Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein. Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e). | 26 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- 60 %
- Qualität
- fachliche Qualifikation und Erfahrung30 %
- Qualität
- Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise10 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 01.05.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenkürzer
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | ÖKOTOP GbR, Halle (Saale) | – |
| 2 | habit.art GmbH, Halle (Saale) | – |
| 3 | habit.art GmbH, Halle (Saale) | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale)
- Kontakt
- vergabestelle-fub@
lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Bei uns erfasst
- Ziel der Leistung ist die turnusgemäße Wiederholungsuntersuchung bekannter Stichprobenflächen für die Arten der Anhänge II und IV FFH-RL Angelica palustre, Cypripedium calceolus, Jurinea cyanoides für die laufende FFH-Berichtsperiode der Jahre 2025-2030 in Sachsen-Anhalt. Grundlage sind die Monitoringkonzepte des Bundes und Landes.08.06.2026
- Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT), LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb von Natura 2000-Gebieten: FFH0053LSA, FFH0099LSA, FFH0088LSA und FFH0098LSA, in 4 Losen02.06.2026
- Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse28.05.2026
- Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse28.05.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring von Säugetierarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie
- Zuschlag an ARGE Büchner und Götz, rund 30.000 €
- Zuschlag an ARGE Büchner und Götz, rund 24.000 €
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 26.05.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ökologie und Planung Hagenow6 Zuschläge
- ÖKOTOP GbR4 Zuschläge
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt3 Zuschläge
- Sweco GmbH3 Zuschläge
- Biotopmanagement Schonert2 Zuschläge
- Dipl.-Biol. Jörg Huth2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8279dd54-fa00-4fad-a1aa-1a2a988dc013.