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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

LRA-ITB

Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024-003-TM-VHVveröffentlicht 20.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 652 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (24 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 12 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
28,5 Mio. €
Laufzeit
27 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb von IT-Gesamtsystemen. Dies umfasst zum einen im Los 1 den Betrieb des IT-Gesamtsystems der Verwaltung des Landratsamtes Ludwigsburg und in Los 2 den Betrieb der IT-Systeme der Schul-, Bildungs- und Beratungszentren Ludwigsburg sowie des Helene-Lange-Gymnasiums in Markgröningen

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Betrieb IT-Systeme des Landratsamtes

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen zum Betrieb der IT-Infrastruktur sowie zur Erbringung angrenzender Dienstleistungen zugunsten des Landratsamt Ludwigsburg. Los 1: Betrieb des IT-Systems der Verwaltung des Landratsamts Ludwigsburg Gegenstand von Los 1 ist eine Rahmenvereinbarung zum vollumfänglichen Betrieb des IT-Systems der Verwaltung des Landratsamt Ludwigsburg. Los 2: Betrieb der IT-Systeme der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), der beruflichen Schulzentren sowie des Helene-Lange-Gymnasiums. Gegenstand von Los 2 ist eine Rahmenvereinbarung zum vollumfänglichen Betrieb der gesamten IT-Systeme der beruflichen Schulen, der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie des Helene-Lange-Gymnasiums in Markgröningen. Der geschätzte Auftragswert für Los 1 beträgt 14.500.000 EUR; der Höchstwert beträgt 29.000.000 EUR. Der geschätzte Auftragswert für Los 2 beträgt 14.000.000 EUR; der Höchstwert beträgt 28.000.000 EUR. Der geschätzte Auftragswert für beide Lose beträgt somit 28.500.000 EUR, der Höchstwert beträgt 57.000.000 EUR. Der in dieser Bekanntmachung bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (= "Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GWB) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preisanpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (= "Hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen & Weel).

27 Monate14.500.000 €
2
Betrieb der IT-Systeme der Schul-, Bildungs- und Beratungszentren Ludwigsburg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen zum Betrieb der IT-Infrastruktur sowie zur Erbringung angrenzender Dienstleistungen zugunsten des Landratsamt Ludwigsburg. Los 1: Betrieb des IT-Systems der Verwaltung des Landratsamts Ludwigsburg Gegenstand von Los 1 ist eine Rahmenvereinbarung zum vollumfänglichen Betrieb des IT-Systems der Verwaltung des Landratsamt Ludwigsburg. Los 2: Betrieb der IT-Systeme der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), der beruflichen Schulzentren sowie des Helene-Lange-Gymnasiums. Gegenstand von Los 2 ist eine Rahmenvereinbarung zum vollumfänglichen Betrieb der gesamten IT-Systeme der beruflichen Schulen, der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie des Helene-Lange-Gymnasiums in Markgröningen. Der geschätzte Auftragswert für Los 1 beträgt 14.500.000 EUR; der Höchstwert beträgt 29.000.000 EUR. Der geschätzte Auftragswert für Los 2 beträgt 14.000.000 EUR; der Höchstwert beträgt 28.000.000 EUR. Der geschätzte Auftragswert für beide Lose beträgt somit 28.500.000 EUR, der Höchstwert beträgt 57.000.000 EUR. Der in dieser Bekanntmachung bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (= "Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GWB) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preisanpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (= "Hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen & Weel).

27 Monate14.000.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
27 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarungen verlängern sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt werden. Im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängern sich die Rahmenvereinbarungen um maximal weitere 12 Monate.
Optionen
Maximal zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr sowie im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung weitere Verlängerung um maximal weitere 12 Monate. Die Entwicklung und Unterstützung von IT-Projekten des Landratsamtes.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html ) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimm … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html ) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5UAK Der Höchstwert der Rahmenvereinbarungen (Los 1 + 2) beträgt maximal 200% des geschätzten Auftragswertes. Da in der Leistungsbeschreibung sensible Daten und Informationen zu den IT-Systemen und der IT-Infrastruktur der Verwaltung und der Schulen des Landratsamte … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5UAK Der Höchstwert der Rahmenvereinbarungen (Los 1 + 2) beträgt maximal 200% des geschätzten Auftragswertes. Da in der Leistungsbeschreibung sensible Daten und Informationen zu den IT-Systemen und der IT-Infrastruktur der Verwaltung und der Schulen des Landratsamtes Ludwigsburg enthalten, werden die Leistungsbeschreibungen (C.1_V1_Los1_LRA-ITB_Leistungsbeschreibung und C.1_V1_Los2_LRA-ITB_Leistungsbeschreibung) den Interessenten erst nach Einreichung einer Verschwiegenheitserklärung in Schriftform (§ 126 BGB) versendet. Für die Verschwiegenheitserklärung ist das Dokument T.0_LRA-ITB_Verschwiegenheitserklärung zu verwenden. Das Dokument (T.0) ist auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben und sodann eingescannt über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dtvp.de einzureichen. Nach Eingang der eingescannten Verschwiegenheitserklärung über DTVP bei der Vergabestelle wird der Versand der Leistungsbeschreibung innerhalb von voraussichtlich 3 Kalendertagen an den jeweiligen Interessenten über DTVP erfolgen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Bechtle IT-Systemhaus Neckarsulm, Neckarsulm2
2Bechtle IT-Systemhaus Neckarsulm, Neckarsulm1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

214vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 17.01.2025 auf 21.01.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 17.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6dcac21a-128f-40e0-99cc-d8568cb78c4e.