LMZ - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Modulen zur Ausstattung mobiler Makerspace-Fahrzeuge
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/3515veröffentlicht 11.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ)
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten16 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Modulen zur Ausstattung mobiler Makerspace-Fahrzeuge
Beschreibung des Loses
Im Rahmen des Innovationsprogramms Digitale Schule führt das Landesmedienzent-rum Baden-Württemberg im Auftrag des Landes Baden-Württemberg flächende-ckend Makerspaces in Baden-Württemberg ein. Diese mobilen Makerspaces, unter-gebracht in speziell ausgestatteten Fahrzeugen, sind als flexible, umfassende Ler-numgebungen konzipiert, die direkt zu den Schulen fahren, um dort interaktive, handlungsorientierte Bildungserlebnisse zu bieten. Jedes Fahrzeug wird mit verschiedenen Themenmodulen ausgestattet, die zentrale Aspekte eines Makerspaces abdecken und von einer einzelnen Person zu den Schul-standorten transportiert werden können. mobile Diese Module sind so konzipiert, dass sie bei Ankunft in den Klassenzimmern schnell zu voll funktionsfähigen Werkstätten aufgebaut werden können. Sie bieten den Ler-nenden die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten in Bereichen wie Technik, Handwerk und digitale Medien zu entwickeln. Die mobilen Makerspaces sind für die Nutzung durch Schulklassen in der Größe von 25 bis 30 Lernenden ausgelegt. Sie zeichnen sich durch ihre Flexibilität in der Einsatz-dauer aus: von einzelnen Schulstunden, über komplette Schultage bis hin zu umfas-senden Projektwochen. Diese anpassungsfähige Struktur ermöglicht es, den Lernen-den eine vielfältige und vertiefte Erfahrung zu bieten und ihre kreativen und techni-schen Fähigkeiten auszubauen. Seitens der Schulen wird für die Nutzung keine be-sondere Ausstattung benötigt, sodass dieses Angebot allen Schulen und Schulformen zur Verfügung steht. Die zu beschaffenden Module dienen dem Transport, der Aufbewahrung, der Nut-zung als Arbeitsplätze für die Makerspace-Geräte. Die Geräte für die Module werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Auftragsfertigung der Module mit einer ab Zuschlagserteilung vierjährigen Laufzeit, bei der im Jahr 2025 initial 5 Sets bestehend aus jeweils 5 Modulen beschafft werden (Mindestabnahme). Auf Basis der Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, weitere Module einzeln oder als Set, bestehend aus fünf unterschiedlichen Modulen, nachzubestel-len. Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird jeweils keine Mindestabnahmemenge zugesichert. Neben dem LMZ müssen die Schulen in Baden-Württemberg bzw. deren Rechtsträ-ger, das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und die Stadt- und Kreismedienzentren in Baden-Württemberg i. S. d. Medienzentrengesetzes (MedienZG BW) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein und so die Möglichkeit haben, weitere Sets aus eigenen oder Trägermitteln zu beschaffen. Es wird geschätzt, dass das LMZ und die Schulträger zusammen insgesamt ca. 150 Module während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen werden. Die Höchstmenge, bis zu der Abrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung erfolgen können, beträgt 3.000 Module innerhalb der Gesamtlaufzeit der Rahmen-vereinbarung. Diese Höchstmenge basiert auf der Anzahl an weiterführenden Schu-len in Baden-Württemberg, für die potenziell Module abgerufen werden können, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass für einzelne Schulen mehrere Module abgerufen werden.
Gegenstand nach CPV
- 39151300ModulmöbelHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung der nachfolgend geschilderten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die preisliche Wertung sind die vom Bieter in dem Angebotsblatt eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage des "Gesamtwertungspreis in EURO brutto", d.h. die vom Bieter angebotenen Entgelte fließen unter Berücksichtigung der nur zu Wertungszwecken vorgegebenen Stückzahlen in die Angebotswertung ein.
Eignung5 von 5 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgeht.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren. Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren. … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren. Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein) - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Die Einreichung von mehr als vier Referenzen je Angebotsabgabe ist nicht erwünscht. Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 16 Wochen
- Angebotsöffnung
- 11.09.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ57BV Der Auftraggeber sieht vor, den interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen der Prototypen der Module, die in Serie produziert und geliefert werden sollen, zu ermöglichen. Dies soll dazu dienen, auf Basis der zur … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ57BV Der Auftraggeber sieht vor, den interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen der Prototypen der Module, die in Serie produziert und geliefert werden sollen, zu ermöglichen. Dies soll dazu dienen, auf Basis der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ein besseres gemeinsames Verständnis über die ausgeschriebenen Leistungen herbeizuführen und ausschreibungs-konforme Angebotsabgaben zu ermöglichen. Erst im Anschluss an die Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen werden die Angebote eingereicht. Ablauf der Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen: Der Auftraggeber bietet einen optionalen, für jedes zur Angebotsabgabe interessierte Unternehmen, einzeln stattfindenden Termin zur Vor-Ort-Inaugenscheinnahme der Prototypen der Module an. Die Dauer der jeweiligen Vor-Ort-Inaugenscheinnahme wird auf 60 Minuten je Bieter festgelegt. Die Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen werden voraussichtlich Im Zeitraum 18.08-29.08. durchgeführt. Die Einladungen zu den Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen werden mit gesonderten Schreiben an sämtliche interessierten Bieter versandt. Darin werden gegebenenfalls weitere Details mitgeteilt. Damit alle an einer Vor-Ort-Inaugenscheinnahme interessierte Bieter die Möglichkeit zur Teilnahme haben und der Auftraggeber das Verfahren entsprechend planen kann, haben die interessierten Bieter über die Vergabeplattform DTVP bis spätestens 15.08.2025 das zeitgleich mit diesem Verfahrensleitfaden zur Verfügung gestellte Anmeldungsformular für die Vor-Ort-Inaugenscheinnahme über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Wichtiger Hinweis: Sofern die Anmeldung nicht bis zum vorgenannten Zeitpunkt eingereicht wird, hat der betreffende Bieter keinen Anspruch auf die Durchführung einer Vor-Ort-Inaugenscheinnahme. Hinweis: Die Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen dienen lediglich informatorischen Zwecken zugunsten der Bieter und fließen nicht in die Bewertung der Angebote mit ein.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 70190 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG11 Zuschläge
- LEIK GmbH9 Zuschläge
- Streit Service & Solution GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- flex-i gmbH4 Zuschläge
- ASS-Einrichtungssysteme GmbH3 Zuschläge
- Eurobox KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.09.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.09.2025 auf 12.09.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac933abb-52ae-44a4-8d13-8609be1de2b5.