Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitMöbelLieferleistungenRahmenvereinbarung

Ex post: LMZ - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Modulen zur Ausstattung mobiler Makerspace-Fahrzeuge

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/3515veröffentlicht 20.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 421 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 36 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Modulen zur Ausstattung mobiler Makerspace-Fahrzeuge

Beschreibung des Loses

Im Rahmen des Innovationsprogramms Digitale Schule führt das Landesmedienzent-rum Baden-Württemberg im Auftrag des Landes Baden-Württemberg flächende-ckend Makerspaces in Baden-Württemberg ein. Diese mobilen Makerspaces, unter-gebracht in speziell ausgestatteten Fahrzeugen, sind als flexible, umfassende Ler-numgebungen konzipiert, die direkt zu den Schulen fahren, um dort interaktive, handlungsorientierte Bildungserlebnisse zu bieten. Jedes Fahrzeug wird mit verschiedenen Themenmodulen ausgestattet, die zentrale Aspekte eines Makerspaces abdecken und von einer einzelnen Person zu den Schul-standorten transportiert werden können. mobile Diese Module sind so konzipiert, dass sie bei Ankunft in den Klassenzimmern schnell zu voll funktionsfähigen Werkstätten aufgebaut werden können. Sie bieten den Ler-nenden die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten in Bereichen wie Technik, Handwerk und digitale Medien zu entwickeln. Die mobilen Makerspaces sind für die Nutzung durch Schulklassen in der Größe von 25 bis 30 Lernenden ausgelegt. Sie zeichnen sich durch ihre Flexibilität in der Einsatz-dauer aus: von einzelnen Schulstunden, über komplette Schultage bis hin zu umfas-senden Projektwochen. Diese anpassungsfähige Struktur ermöglicht es, den Lernen-den eine vielfältige und vertiefte Erfahrung zu bieten und ihre kreativen und techni-schen Fähigkeiten auszubauen. Seitens der Schulen wird für die Nutzung keine be-sondere Ausstattung benötigt, sodass dieses Angebot allen Schulen und Schulformen zur Verfügung steht. Die zu beschaffenden Module dienen dem Transport, der Aufbewahrung, der Nut-zung als Arbeitsplätze für die Makerspace-Geräte. Die Geräte für die Module werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Auftragsfertigung der Module mit einer ab Zuschlagserteilung vierjährigen Laufzeit, bei der im Jahr 2025 initial 5 Sets bestehend aus jeweils 5 Modulen beschafft werden (Mindestabnahme). Auf Basis der Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, weitere Module einzeln oder als Set, bestehend aus fünf unterschiedlichen Modulen, nachzubestel-len. Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird jeweils keine Mindestabnahmemenge zugesichert. Neben dem LMZ müssen die Schulen in Baden-Württemberg bzw. deren Rechtsträ-ger, das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und die Stadt- und Kreismedienzentren in Baden-Württemberg i. S. d. Medienzentrengesetzes (MedienZG BW) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein und so die Möglichkeit haben, weitere Sets aus eigenen oder Trägermitteln zu beschaffen. Es wird geschätzt, dass das LMZ und die Schulträger zusammen insgesamt ca. 150 Module während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen werden. Die Höchstmenge, bis zu der Abrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung erfolgen können, beträgt 3.000 Module innerhalb der Gesamtlaufzeit der Rahmen-vereinbarung. Diese Höchstmenge basiert auf der Anzahl an weiterführenden Schu-len in Baden-Württemberg, für die potenziell Module abgerufen werden können, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass für einzelne Schulen mehrere Module abgerufen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung der nachfolgend geschilderten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die preisliche Wertung sind die vom Bieter in dem Angebotsblatt eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage des "Gesamtwertungspreis in EURO brutto", d.h. die vom Bieter angebotenen Entgelte fließen unter Berücksichtigung der nur zu Wertungszwecken vorgegebenen Stückzahlen in die Angebotswertung ein.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMR4G# Der Auftraggeber sieht vor, den interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen der Prototypen der Module, die in Serie produziert und geliefert werden sollen, zu ermöglichen. Dies soll dazu dienen, auf Basis der z … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMR4G# Der Auftraggeber sieht vor, den interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen der Prototypen der Module, die in Serie produziert und geliefert werden sollen, zu ermöglichen. Dies soll dazu dienen, auf Basis der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ein besseres gemeinsames Verständnis über die ausgeschriebenen Leistungen herbeizuführen und ausschreibungs-konforme Angebotsabgaben zu ermöglichen. Erst im Anschluss an die Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen werden die Angebote eingereicht. Ablauf der Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen: Der Auftraggeber bietet einen optionalen, für jedes zur Angebotsabgabe interessierte Unternehmen, einzeln stattfindenden Termin zur Vor-Ort-Inaugenscheinnahme der Prototypen der Module an. Die Dauer der jeweiligen Vor-Ort-Inaugenscheinnahme wird auf 60 Minuten je Bieter festgelegt. Die Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen werden voraussichtlich Im Zeitraum 18.08-29.08. durchgeführt. Die Einladungen zu den Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen werden mit gesonderten Schreiben an sämtliche interessierten Bieter versandt. Darin werden gegebenenfalls weitere Details mitgeteilt. Damit alle an einer Vor-Ort-Inaugenscheinnahme interessierte Bieter die Möglichkeit zur Teilnahme haben und der Auftraggeber das Verfahren entsprechend planen kann, haben die interessierten Bieter über die Vergabeplattform DTVP bis spätestens 15.08.2025 das zeitgleich mit diesem Verfahrensleitfaden zur Verfügung gestellte Anmeldungsformular für die Vor-Ort-Inaugenscheinnahme über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Wichtiger Hinweis: Sofern die Anmeldung nicht bis zum vorgenannten Zeitpunkt eingereicht wird, hat der betreffende Bieter keinen Anspruch auf die Durchführung einer Vor-Ort-Inaugenscheinnahme. Hinweis: Die Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen dienen lediglich informatorischen Zwecken zugunsten der Bieter und fließen nicht in die Bewertung der Angebote mit ein.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
CampuStore Deutschland GmbH, München2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

154vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (187 Lose mit Angabe)
242.788 €Zuschlagswert im Median
188.746 € – 476.343 €mittlere Hälfte, 29 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.09.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.09.2025 auf 12.09.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5215bbf3-7ccc-44b6-8648-c3f305d69bf1.