LMZ - Beschaffung "Mobiler Makerspaces"
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 1veröffentlicht 22.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Konzept für die Ausführung des Fahrzeugs und den Prozess der Prototyp Entwicklung40 %
- Support- und Ersatzteilkonzept10 %
- Entwicklungszeit Prototyp (Anzeige der Bereitschaft zur Vorabnahme)10 %
- Lieferzeit Fahrzeuge Kleinserie10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen des Innovationsprogramms Digitale Schule plant das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg im Auftrag des Landes Baden-Württemberg die flächendeckende Einführung von mobilen Makerspaces in Baden-Württemberg. Diese ausschreibungsgegenständlichen Makerspaces, untergebracht in speziell ausgestatteten Fahrzeugen, sollen als flexible, umfassende Lernumgebungen konzipiert sein, die direkt zu den Schulen fahren, um dort interaktive, handlungsorientierte Bildungserlebnisse zu bieten.
Gegenstand nach CPV
- 34144700NutzfahrzeugeHauptgegenstand
- 73120000Experimentelle Entwicklung
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Entwicklung Prototyp Mobiler Makerspace-Fahrzeug mit anschließender Lieferung des serienreifen Modells in Kleinserie Jedes Fahrzeug wird mit verschiedenen Themenmodulen ausgestattet, die zentrale Aspekte eines Makerspaces abdecken und von einer einzelnen Person zu den Schulstandorten transportiert werden können. Diese Module müssen so konzipiert sein, dass sie bei Ankunft in den Klassenzimmern schnell zu voll funktionsfähigen Werkstätten aufgebaut werden können. Sie müssen den Lernenden die Möglichkeit bieten, praktische Fähigkeiten in Bereichen wie Technik, Handwerk und digitale Medien zu entwickeln. Es wird sowohl die Entwicklung des Prototyp-Fahrzeugs und die auf dessen Basis erfolgende Lieferung von Fahrzeugen (Los 1) als auch die Entwicklung der Module (Los 2) europaweit ausgeschrieben. Siehe im Übrigen die losspezifischen Beschreibungen. | – | – |
| 3 | Entwicklung Prototyp Module zur Ausstattung des mobilen Makerspace-Prototyp Fahrzeug Jedes Fahrzeug wird mit verschiedenen Themenmodulen ausgestattet, die zentrale Aspekte eines Makerspaces abdecken und von einer einzelnen Person zu den Schulstandorten transportiert werden können. Diese Module müssen so konzipiert sein, dass sie bei Ankunft in den Klassenzimmern schnell zu voll funktionsfähigen Werkstätten aufgebaut werden können. Sie müssen den Lernenden die Möglichkeit bieten, praktische Fähigkeiten in Bereichen wie Technik, Handwerk und digitale Medien zu entwickeln. Es wird sowohl die Entwicklung des Prototyp-Fahrzeugs und die auf dessen Basis erfolgende Lieferung von Fahrzeugen (Los 1) als auch die Entwicklung der Module (Los 2) europaweit ausgeschrieben. Siehe im Übrigen die losspezifischen Beschreibungen. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 2
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30
- Qualität
- Konzept für die Ausführung des Fahrzeugs und den Prozess der Prototyp EntwicklungGewichtung (Punkte, genau) 40
- Qualität
- Support- und ErsatzteilkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Entwicklungszeit Prototyp (Anzeige der Bereitschaft zur Vorabnahme)Gewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Lieferzeit Fahrzeuge KleinserieGewichtung (Punkte, genau) 10
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des Unter-nehmens für die Entwicklung eines passenden Prototyps eines Fahrzeugs für den mobilen Makerspace, welche spätestens zu Beginn der Auftragsausführung vorliegen.
- Kriterium
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Fahrzeuge für die hybride Nutzung als Transport-fahrzeug mit alternativer stationärer Nutzung aus den letzten drei Jahren. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen j … ganz lesenkürzer
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Fahrzeuge für die hybride Nutzung als Transport-fahrzeug mit alternativer stationärer Nutzung aus den letzten drei Jahren. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein) - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Die Einreichung von mehr als vier Referenzen je Angebotsabgabe ist nicht erwünscht. Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflic … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5C9
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60
- Qualität
- Konzept für die mobilen Prototyp Module und den Prozess der Prototyp EntwicklungGewichtung (Punkte, genau) 40
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens für die Entwicklung eines passenden Prototyps von Modulen zur Ausstattung des mobilen Makerspace-Prototyp Fahrzeugs, welche spätestens zu Beginn der Auftragsausführung vorliegen.
- Kriterium
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Prototypentwicklung oder Individualisierung von mobilen Transportmodulen (z.B. auf Basis von Flight Cases) zur Unterbringung, Betrieb und Transport von technischen Geräte … ganz lesenkürzer
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Prototypentwicklung oder Individualisierung von mobilen Transportmodulen (z.B. auf Basis von Flight Cases) zur Unterbringung, Betrieb und Transport von technischen Geräten aus den letzten drei Jahren Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein) - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Die Einreichung von mehr als vier Referenzen je Angebotsabgabe ist nicht erwünscht. Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflic … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5C9
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 70190 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Bei uns erfasst
- Ex-post: LMZ - Europaweite Vergabe von Leistungen zur Lieferung und zum Einbau von Medientechnik für den Veranstaltungssaal des LMZ am Standort Karlsruhe20.11.2025 · 5 Angebote
- Ex post: LMZ - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Modulen zur Ausstattung mobiler Makerspace-Fahrzeuge20.11.2025 · 2 Angebote
- Ex-post: LMZ - Europaweite Vergabe von Leistungen zur Lieferung und zum Einbau von Medientechnik für den Veranstaltungssaal des LMZ am Standort Stuttgart20.11.2025 · 9 Angebote
- Ex post: Landesmedienzentrum BW (LMZ) - Computational Thinking in der Sekundarstufe 121.10.2024 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG66 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH39 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH30 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH23 Zuschläge
- BTL Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.01.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.01.2024 auf 20.02.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3a820d1-1f7c-4bf2-ab62-949454d54ebd.