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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

LMZ - Beschaffung "Mobiler Makerspaces"

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1veröffentlicht 22.12.2023erstmals 22.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 990 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Konzept für die Ausführung des Fahrzeugs und den Prozess der Prototyp Entwicklung40 %
  • Support- und Ersatzteilkonzept10 %
  • Entwicklungszeit Prototyp (Anzeige der Bereitschaft zur Vorabnahme)10 %
  • Lieferzeit Fahrzeuge Kleinserie10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 35 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 33 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des Innovationsprogramms Digitale Schule plant das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg im Auftrag des Landes Baden-Württemberg die flächendeckende Einführung von mobilen Makerspaces in Baden-Württemberg. Diese ausschreibungsgegenständlichen Makerspaces, untergebracht in speziell ausgestatteten Fahrzeugen, sollen als flexible, umfassende Lernumgebungen konzipiert sein, die direkt zu den Schulen fahren, um dort interaktive, handlungsorientierte Bildungserlebnisse zu bieten.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Entwicklung Prototyp Mobiler Makerspace-Fahrzeug mit anschließender Lieferung des serienreifen Modells in Kleinserie

Die zu beschaffenden Fahrzeuge dienen einerseits dem Transport und der Aufbewahrung der Module. Andererseits müssen die Fahrzeuge vor Ort stationär genutzt wer-den können, sowie einen repräsentativen und öffentlichkeitswirksamen Charakter haben. Ausschreibungsgegenstand ist eine vierjährige Rahmenvereinbarung mit einer ab Zuschlagserteilung vierjährigen Laufzeit, bei der initial ein Prototyp-Fahrzeug, sowie anschließend sieben Fahrzeuge in Kleinserie beschafft werden sollen (Mindestabnahme). Auf Basis der Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, weitere Fahrzeuge nachzubestellen. Die Abrufmenge jenseits der Mindestabnahme steht noch nicht fest. Jenseits der Mindestabnahmemenge wird keine Abnahme zugesichert. Neben dem LMZ müssen die Schulen in Baden-Württemberg bzw. deren Rechtsträger, das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und die Stadt- und Kreismedienzentren in Baden-Württemberg i. S. d. Medienzentrengesetzes (MedienZG BW) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein und so die Möglichkeit haben, weitere Fahrzeuge aus eigenen oder Träger-mitteln zu beschaffen. Es wird geschätzt, dass das LMZ insgesamt ca. 20 Fahrzeuge während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen wird. Die Höchstmenge, bis zu der Abrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung erfolgen können, beträgt 40 Fahrzeuge innerhalb der gesamt Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Diese Höchstmenge orientiert sich an der Anzahl der Stadt- und Kreismedienzentren in Baden-Württemberg, für die potenziell Fahrzeuge abgerufen wer-den können, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass für einzelne Medienzentren mehrere Fahrzeuge abgerufen werden. Weitere Einzelheiten sind dem Dokument Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

––
3
Entwicklung Prototyp Module zur Ausstattung des mobilen Makerspace-Prototyp Fahrzeug

Die zu beschaffenden Module dienen dem Transport, der Aufbewahrung und der Nutzung als Arbeitsplätze für die Makerspace-Geräte. Die Geräte für die Prototypen Module werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Ausschreibungsgegenstand ist die Entwicklung und Herstellung der fünf Prototyp-Module zur Ausstattung des Prototyp-Fahrzeugs, einschließlich der Erstellung einer Produktbeschreibung und Zeichnungen, welche als Grundlage für eine folgende Ausschreibung zur Fertigung der Module in Kleinserie dienen können. Weitere Einzelheiten sind dem Dokument Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 2

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Konzept für die Ausführung des Fahrzeugs und den Prozess der Prototyp EntwicklungGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
Support- und ErsatzteilkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Entwicklungszeit Prototyp (Anzeige der Bereitschaft zur Vorabnahme)Gewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Lieferzeit Fahrzeuge KleinserieGewichtung (Punkte, genau) 10

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des Unter-nehmens für die Entwicklung eines passenden Prototyps eines Fahrzeugs für den mobilen Makerspace, welche spätestens zu Beginn der Auftragsausführung vorliegen.
Kriterium
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Fahrzeuge für die hybride Nutzung als Transport-fahrzeug mit alternativer stationärer Nutzung aus den letzten drei Jahren. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen j … ganz lesenNachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Fahrzeuge für die hybride Nutzung als Transport-fahrzeug mit alternativer stationärer Nutzung aus den letzten drei Jahren. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein) - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Die Einreichung von mehr als vier Referenzen je Angebotsabgabe ist nicht erwünscht. Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflic … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5C9 Der Auftraggeber sieht vor, mit interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Bieterkolloquien durchzuführen. Dies soll dazu dienen, auf Basis der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ein besseres gemeinsames Verständnis über die ausgesch … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5C9 Der Auftraggeber sieht vor, mit interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Bieterkolloquien durchzuführen. Dies soll dazu dienen, auf Basis der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ein besseres gemeinsames Verständnis über die ausgeschriebenen Leistungen herbeizuführen, möglichst vergleichbare Angebote zu erlangen und auf diese Weise das Verfahren möglichst effizient zu gestalten. Erst im Anschluss an die Bieterkolloquien werden die Angebote eingereicht. Der Auftraggeber bietet einen optionalen, für jedes zur Angebotsabgabe interessierte Unternehmen, einzeln stattfindenden Termin zur Erläuterung der Leistungsbeschreibung und zur Klärung offener Fragen (Bieterkolloquium) an. Das Bieterkolloquium setzt sich zusammen aus einer Darstellung des Projekts sowie des ausgeschriebenen Leistungsinhalts durch den Auftraggeber, einer Darstellung und Erläuterung des Verständnisses des Bieters vom Leistungsbild sowie einer Fragerunde, in der der jeweilige Bieter die Möglichkeit bekommt, etwaige Unklarheiten hinsichtlich des geforderten Leistungsbildes auszuräumen. Die Dauer des jeweiligen Bieterkolloquiums wird auf 60 Minuten je Bieter festgelegt. An den Bieterkolloquien werden sowohl Beschäftigte des öffentlichen Auftraggebers als auch ein oder mehrere Vertreter der Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, die den Auftraggeber in diesem Verfahren berät und unterstützt, teilnehmen. Der jeweilige Bieter kann mit maximal 3 Vertretern an dem Bieterkolloquium teilnehmen. Die Bieterkolloquien werden voraussichtlich in KW 6 durchgeführt. Die Einladungen zu den Bieterkolloquien werden mit gesonderten Schreiben sämtlichen Unternehmen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Damit alle am Bieterkolloquium interessierten Unternehmen die Möglichkeit zur Teilnahme haben und der Auftraggeber das Verfahren entsprechend planen kann, haben die interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform DTVP bis spätestens 26.01.2024, 12:00 Uhr (eingehend) das zur Verfügung gestellte Anmeldungsformular für das Bieterkolloquium einzureichen. Die Bieterkolloquien werden in Gestalt von Videokonferenzen durchgeführt. Zusammen mit dem Anmeldungsformular haben die interessierten Unternehmen die auf ihrer Seite teilnehmenden Personen nebst E-Mail-Adressen mitzuteilen.

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60
Qualität
Konzept für die mobilen Prototyp Module und den Prozess der Prototyp EntwicklungGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens für die Entwicklung eines passenden Prototyps von Modulen zur Ausstattung des mobilen Makerspace-Prototyp Fahrzeugs, welche spätestens zu Beginn der Auftragsausführung vorliegen.
Kriterium
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Prototypentwicklung oder Individualisierung von mobilen Transportmodulen (z.B. auf Basis von Flight Cases) zur Unterbringung, Betrieb und Transport von technischen Geräte … ganz lesenNachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Prototypentwicklung oder Individualisierung von mobilen Transportmodulen (z.B. auf Basis von Flight Cases) zur Unterbringung, Betrieb und Transport von technischen Geräten aus den letzten drei Jahren Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein) - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Die Einreichung von mehr als vier Referenzen je Angebotsabgabe ist nicht erwünscht. Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflic … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5C9 Der Auftraggeber sieht vor, mit interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Bieterkolloquien durchzuführen. Dies soll dazu dienen, auf Basis der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ein besseres gemeinsames Verständnis über die ausgesch … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5C9 Der Auftraggeber sieht vor, mit interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Bieterkolloquien durchzuführen. Dies soll dazu dienen, auf Basis der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ein besseres gemeinsames Verständnis über die ausgeschriebenen Leistungen herbeizuführen, möglichst vergleichbare Angebote zu erlangen und auf diese Weise das Verfahren möglichst effizient zu gestalten. Erst im Anschluss an die Bieterkolloquien werden die Angebote eingereicht. Der Auftraggeber bietet einen optionalen, für jedes zur Angebotsabgabe interessierte Unternehmen, einzeln stattfindenden Termin zur Erläuterung der Leistungsbeschreibung und zur Klärung offener Fragen (Bieterkolloquium) an. Das Bieterkolloquium setzt sich zusammen aus einer Darstellung des Projekts sowie des ausgeschriebenen Leistungsinhalts durch den Auftraggeber, einer Darstellung und Erläuterung des Verständnisses des Bieters vom Leistungsbild sowie einer Fragerunde, in der der jeweilige Bieter die Möglichkeit bekommt, etwaige Unklarheiten hinsichtlich des geforderten Leistungsbildes auszuräumen. Die Dauer des jeweiligen Bieterkolloquiums wird auf 60 Minuten je Bieter festgelegt. An den Bieterkolloquien werden sowohl Beschäftigte des öffentlichen Auftraggebers als auch ein oder mehrere Vertreter der Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, die den Auftraggeber in diesem Verfahren berät und unterstützt, teilnehmen. Der jeweilige Bieter kann mit maximal 3 Vertretern an dem Bieterkolloquium teilnehmen. Die Bieterkolloquien werden voraussichtlich in KW 6 durchgeführt. Die Einladungen zu den Bieterkolloquien werden mit gesonderten Schreiben sämtlichen Unternehmen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Damit alle am Bieterkolloquium interessierten Unternehmen die Möglichkeit zur Teilnahme haben und der Auftraggeber das Verfahren entsprechend planen kann, haben die interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform DTVP bis spätestens 26.01.2024, 12:00 Uhr (eingehend) das zur Verfügung gestellte Anmeldungsformular für das Bieterkolloquium einzureichen. Die Bieterkolloquien werden in Gestalt von Videokonferenzen durchgeführt. Zusammen mit dem Anmeldungsformular haben die interessierten Unternehmen die auf ihrer Seite teilnehmenden Personen nebst E-Mail-Adressen mitzuteilen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

441vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (752 Lose mit Angabe)
452.241 €Zuschlagswert im Median
278.196 € – 698.674 €mittlere Hälfte, 166 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 23.01.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 23.01.2024 auf 20.02.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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