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Linke Zuflüsse Buchholzbach

Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-VgV-MV1-011veröffentlicht 10.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 439 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Los 1 - Landschaftspflegerische Begleitplanbereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
  • Los 4: Los 4 - Planungsbegleitende Vermessungbereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
  • Los 3: Los 3 - Geotechnikin 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
  • Los 2: Los 2 - Ingenieurbauwerkein 63 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
  • Los 5: Los 5 - SiGeKoin 63 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
222 Tsd. €
Laufzeit
30 Wochen
Lose
5
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 Jahre60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen. Mit seinen 51 Stadtteilen und ca. 17.300 Einwohnern (Stand Dez.2022) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km², wovon ca. 60 % bewaldet sind. Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²). Die Einzugsgebiete (EZG) der beiden Hauptgewässer Ahr und Erft teilen das Stadtgebiet von Bad Münstereifel in zwei große Bereiche. Übersicht Gewässer mit Einzugsgebieten im Stadtgebiet Bad Münstereifel Im Stadtgebiet von Bad Münstereifel befinden sich sehr viele Gewässer, welche unterschiedlich stark durch das Hochwasser vom Juli 2021 geschädigt wurden. Die nachhaltige Wiederherstellung dieser Gewässer (M220 - M264) ist im Wiederaufbauplan (WAP) der Stadt Bad Münstereifel verankert worden. Zur optimalen Organisation dieser Aufgabe wurden die jeweiligen Gewässersysteme (Projekträume) in einzelne Maßnahmen (M) bzw. in Maßnahmenverbünde (MV) aufgegliedert. Übersicht Gliederung Projekträume im Stadtgebiet Bad Münstereifel Angaben Projekt MV1 (linke Zuflüsse Buchholzbach) Der Maßnahmenverbund MV1 beinhaltet als ersten Teilbereich die Gewässer (Projekträume) Bröbach (M222) mit seinen Zuflüssen Nebengewässer (NG) Bröbach-1 (M245) und Talpütz (M263) und als zweiten Teilbereich den Odenbach (M250) mit seinem Zufluss Odesheimer Bach (M251). Alle fünf Gewässersysteme sind linksseitige Zuflüsse des Hauptgewässers Buchholzbach (teilweise auch als Escher Bach bezeichnet) und münden oberhalb bzw. unterhalb des Ortsteiles Berresheim in diesen. Der Buchholzbach mündet anschließend in den Armuthsbach, welcher bei der rheinland-pfälzischen Ortslage Schuld in die Ahr fließt. Der Buchholzbach (M224) selbst ist kein Bestandteil dieser Wiederherstellungsmaßnahmen. Der Bröbach (M222) ist ca. 1,75 km lang und überwindet dabei eine Höhendifferenz von ca. 81 m. Daraus resultiert ein durchschnittliches Gefälle von 5 %. Das zufließende und unbenannte Nebengewässer des Bröbachs (M245) ist fast genauso lang (ca. 1,71 km) wie dieser. Mit einer Höhendifferenz von ca. 84 m ergibt dies ein durchschnittliches Gefälle von ebenfalls ca. 5 %. Mit ca. 600 m ist der Talpütz (M263) ein kurzes Gewässer. Auf dieser Strecke hat er ein sehr starkes Gefälle von ca. 11 % (Höhendifferenz = 66 m). Der zweite Bestandteil des MV1 ist der 1,55 km lange Odenbach (M250) mit einem Höhenunterschied von 81 m (Gefälle ca. 5 %) und dessen fast gleichlanger (1,64 km) Zulauf Odesheimer Bach (M251). Dieser Bach überwindet einen Höhenunterschied von 65 m und hat dementsprechend 4 % Gefälle. Der Maßnahmenverbund MV1 ist insgesamt ca. 7,26 km lang und hat ein durchschnittliches Gefälle von 5,2 %. Die Gewässer (außerhalb der Ortslagen Willerscheid, Hummerzheim und Odesheim) des MV1 befinden sich komplett in Landschaftsschutzgebieten (LSG). Naturschutzgebiete (NSG) oder FFH-Gebiete sind jedoch keine ausgewiesen. Die Gewässerläufe des MV1 liegen größtenteils in Waldgebieten. Die Gewässer sind gekennzeichnet durch einige Querungen von Straßen und Wegen, welche als Brücken oder Durchlässe hergestellt wurden. Diese wasserbaulichen Anlagen, besonders die Durchlässe, wurden teilweise stark beschädigt bzw. zerstört. Dieser Schädigungsgrad gilt auch für die gesamten Gewässersysteme. Insbesondere sind Tiefenerosion, Sedimentation, Ufererosion, Sturzbäume, Hangrutschungen und Böschungsabbrüche aufgetreten. Weiterhin wurde Unrat oder Müll angeschwemmt. Ziel der gesamten Maßnahme ist die nachhaltige und naturnahe Wiederherstellung der Gewässer im Bereich des Maßnahmenverbundes, damit zukünftig bei ähnlichen Ereignissen diese enormen Schädigungen vermieden bzw. vermindert werden. Insbesondere sind die Durchlässe instand zu setzen, zu sanieren oder neu zu bauen, sofern dies notwendig ist. Die Bemessung der Durchlässe ist auf der Basis der Erkenntnisse des Starkregenereignisses 2021 zu überprüfen und es sind diese Bauwerke, sofern erforderlich, dementsprechend zu ertüchtigen, damit einem erneuten Versagen vorgebeugt wird. Bei der Wiederherstellung des gesamten Bachverlaufes ist ein besonderes Augenmerk auf eine mögliche Renaturierung bzw. eigendynamische Entwicklung des Gewässers unter Beachtung eines nachhaltigen Naturschutzes zu richten. Behördliche Abstimmungen und daraus resultierende Vorgaben oder Auflagen sind dabei zwingend umzusetzen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan, die Ingenieurbauwerke, die planungsbegleitende Vermessung, die Geotechnik und der SiGeKo sind Bestandteil der Planungsleistungen nach HOAI, die hier vergeben wird

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Landschaftspflegerische Begleitplan

Das Leistungsbild Landschaftspflegerischer: Grundleistungen gemäß Anlage 7 der HOAI LPH 1 - Klären Aufgabenstellung und Ermitteln Leistungsumfang a) Zusammenstellen und Prüfen der vom AG zur Verfügung gestellten relevanten Unterlagen b) Ortsbesichtigungen c) Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen f) Aufstellung verbindlichen Arbeitsplan unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge LPH 2 - Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen a) Bestandsaufnahme: Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen b) Bestandsbewertung: aa) Bewertung Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und Landschaftspflege bb) Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung) cc) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber LPH 3 - vorläufige Fassung a) Konfliktanalyse b) Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf c) Konfliktminderung d) Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten e) Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen f) Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen g) Integrieren von Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie auf Grund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts h) Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen i) Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers j) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte k) Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde l) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber LPH 4 - abgestimmte Fassung a) Darstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte. Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 der HOAI a) Vorabstimmen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden b) Artenschutzprüfung Stufe 1, Darstellung oder Ausschließung von artenschutzrechtlichen Konflikten Weitere besondere Leistungen a) Ökologische Bauüberwachung Besondere Leistungen werden optional beauftragt.

30 Wochen–
2
Los 2 - Ingenieurbauwerke

Objektplanung - Grundleistungen des LB Ingenieurbauwerke gem. Anlage 12 HOAI LPH 1 - Grundlagenermittlung LPH 2 - Vorplanung LPH 3 - Entwurfsplanung LPH 4 - Genehmigungsplanung LPH 5 - Ausführungsplanung LPH 6 - Vorbereiten der Vergabe LPH 7 - Mitwirken bei der Vergabe LPH 8 - Bauoberleitung LPH 9 - Objektbetreuung Objektplanung - Besondere Leistungen und Zusätzliche Leistungen LPH 3 - Entwurfsplanung - Hydraulische Berechnungen im Bereich der Durchlässe LPH 4 - Genehmigungsplanung - Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen LPH 8 - Bauoberleitung - Kostenkontrolle - Prüfen von Nachträgen - Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung; Überwachen der Ausführung der Bauleistungen; Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung); Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG; Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen; Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen; Überwachen Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel; Dokumentation des Bauablaufs; Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße; Mitwirken bei behördlichen Abnahmen; Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen; Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme Die Beauftragung erfolgt in Stufen: Stufe 1: LPH 1 bis LPH 4 Stufe 2: LPH 5 bis LPH 7 Stufe 3: LPH 8 LPH 9 Die Besonderen Leistungen, sowie die Stufen 2, 3 werden optional beauftragt.

6 Jahre–
3
Los 3 - Geotechnik

Geotechnik gem. Anlage 1 der HOAI-Punkt 1.3.3 Grundleistungen Geotechnischen Bericht a) Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept - Klären der Aufgabenstellung, Ermitteln der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse auf Basis vorhandener Unterlagen - Festlegen und Darstellen der erforderlichen Baugrunderkundungen b) Beschreiben der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse - Auswerten und Darstellen der Baugrunderkundungen sowie der Labor- und Felduntersuchungen - Abschätzen des Schwankungsbereichs von Wasserständen und/oder Druckhöhen im Boden - Klassifizieren des Baugrunds und Festlegen der Baugrundkennwerte c) Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung der Gründung - Beurteilung des Baugrunds - Empfehlung für die Gründung mit Angabe der geotechnischen Bemessungsparameter (zum Beispiel Angaben zur Bemessung einer Flächen- oder Pfahlgründung) - Angabe der zu erwartenden Setzungen für die vom Tragwerksplaner im Rahmen der Entwurfsplanung nach § 49 zu erbringenden Grundleistungen - Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung der Baugrube und des Bauwerks sowie Angaben zur Auswirkung der Baumaßnahme auf Nachbarbauwerke - Allgemeine Angaben zum Erdbau - Angaben zur geotechnischen Eignung von Aushubmaterial zur Wiederverwendung bei der betreffenden Baumaßnahme sowie Hinweise zur Bauausführung Besondere Leistungen Geotechnischen Bericht Die nachstehenden Besonderen Leistungen gemäß HOAI zum Geotechnischen Bericht sind nach Erfordernis wie folgt zu erbringen: a) Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept - Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe von Aufschlussarbeiten und deren Überwachung - Veranlassen von Labor- und Felduntersuchungen - Geotechnische Bauüberwachung - geotechnische Beratung zu Gründungselementen, Baugruben- oder Hangsicherungen und Erdbauwerken, Mitwirkung bei Beratung zur Sicherung von Nachbarbauwerken - Mitwirken während der Planung oder Ausführung des Objekts sowie Besprechungs- und Ortstermine - geotechnische Freigaben - Erstellen von Unterlagen für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis Besondere Leistungen werden optional beauftragt.

2 Jahre–
4
Los 4 - Planungsbegleitende Vermessung

Beratungsleistung - Grundleistungen zur Planungsbegleitenden Vermessung gemäß Anlage 1 der HOAI - Punkt 1.4.4 LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt b) Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen und Daten c) Ortsbesichtigung d) Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad LPH 2 - Geodätischer Raumbezug a) Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad b) Fertigen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen c) Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkte d) Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses LPH 3 - Vermessungstechnische Grundlagen a) Topographische/morphologische Geländeaufnahme einschließlich Erfassen von Zwangspunkten und planungsrelevanter Objekte b) Aufbereiten und Auswerten der erfassten Daten c) Erstellen eines digitalen Lagemodells mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten d) Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen e) Übernehmen des Liegenschaftskatasters f) Übernehmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen g) Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten h) Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form LPH 4 - Digitales Geländemodell a) Selektion der die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten aus der Geländeaufnahme b) Berechnung eines digitalen Geländemodells c) Ableitung von Geländeschnitten d) Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform e) Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form Besondere Leistungen Planungsbegleitenden Vermessung LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, von Bauwerken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen LPH 3 - Vermessungstechnische Grundlagen a) Erfassen zusätzlicher Merkmale wie zum Beispiel Baumkronen Besondere Leistungen werden optional beauftragt.

30 Wochen–
5
Los 5 - SiGeKo

Das Leistungsbild und die Honorierung des SiGeKo orientieren sich an den Leistungen nach der Baustellenverordnung Nr. 15 (Stand Juni 2022, 3. vollständig überarbeitete Auflage). Die Verordnung regelt die Planung und Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planung und Ausführung von Bauvorhaben sowie bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage. In der Planungsphase werden die erforderlichen Rahmen erarbeitet und abgestimmt, um festzulegen, wie die Beräumung der Gewässer abläuft und welche späteren Arbeiten auszuführen sind. Hierfür sind eine frühzeitige Planung und Erarbeitung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes von erheblicher Bedeutung, da durch das Fachwissen der Koordinatoren eine sinnvolle Gestaltung des Planungs- und Bauablaufs erarbeitet werden kann. Im SiGe-Plan und in den Unterlagen der späteren Arbeiten sollen die Ergebnisse so dokumentiert werden, dass diese als Arbeitshilfe für die Projektbeteiligten dienen. Die Arbeiten müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Betriebssicherheit hergestellt und dauerhaft aufrechterhalten wird. Eine Gefährdung der Projektbeteiligten ist auszuschließen. Bei der Kalkulation sind die in der Verordnung festgelegten Regelleistungen, Regelleistungen im Bedarfsfall sowie ausgewählte, optionale Leistungen zu berücksichtigen. Die erforderlichen Unterlagen für die Koordinierung sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bezüglich der einzelnen Bauvorhaben werden in § 3 der BaustellenV bereits im Zuge der Planungsphase benötigt und sind somit zwingend vor Beginn der einzelnen Baumaßnahme vorzulegen. Die Inhalte sind nach der oben genannten Verordnung sowie anhand der RAB 32 (2003) zu erarbeiten. Überblicksartiger Leistungsumfang: Leistungen während der Planung und Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, nach Kapitel 3.1: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall b) Erstellen einer Baustellenordnung Optionale Leistungen a) Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans e) Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der auszuführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB) Leistungen während der Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, Kapitel 3.2: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall b) Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung - Optionale Leistungen d) Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Bau-/Projektbesprechungen e) Anpassen der Unterlagen bei Abweichung der Ausführung vom Planungsstand der Unterlagen

6 Jahre–

Bedingungen5 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 60Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 1 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich "landschaftspflegerischer Begleitplan" nach § 26 Abs. 1 und Abs. 2 iVm Anlage 7 HOAI. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "landschaftspflegerischer Begleitplan" nach § 26 Abs. 1 und Abs. 2 iVm Anlage 7 HOAI - Abschluss der Leistungsphase 4 innerhalb des 5 Jahres Korridors - Planungsanforderungen mind. der Honorarzone II zuzuordnen - Beplante Fläche mind. 8 ha. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Beim Los 1 können somit für das Kriterium Qualität maximal 180 Punkte erreicht werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
30 Wochen
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Besondere Leistungen und zusätzliche Stundenarbeiten sind optional beauftragt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWHZ# Hinweis: Dieses Verfahren fällt nicht unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR). Hiermit wird die Angabe aus der Auftragsbekanntmachung (Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b36c6540-6b51-41bf-a6ad-d02a984d4f4f - 01) korrigiert.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
Qualität
Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 60Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 2 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gem. § 43 Abs. 1 HOAI. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gem. § 43 Abs. 1 HOAI - Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb des 5 Jahres Korridors - Planungsanforderungen mind. der Honorarzone II zuzuordnen - anrechenbare Kosten mind. 300.000 EUR. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Beim Los 2 können somit für das Kriterium Qualität maximal 180 Punkte erreicht werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung des Leistungsbilds "Los 2 - Ingenieurbauwerke" erfolgt stufenweise in folgenden Leistungsstufen: Stufe 1: LPH 1-4 (fest beauftragt) Stufe 2: LPH 5-7 (optional) Stufe 3: LPH 8 (optional) Stufe 4: LPH 9 (optional) Besondere Leistungen und zusätzliche Stundenarbeiten sind optional beauftragt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWHZ# Hinweis: Dieses Verfahren fällt nicht unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR). Hiermit wird die Angabe aus der Auftragsbekanntmachung (Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b36c6540-6b51-41bf-a6ad-d02a984d4f4f - 01) korrigiert.

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
Qualität
Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 60Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 3 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich "Geotechnik" nach Anlage 1.3.3. HOAI. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Teilleistungen a-c des Leistungsbilds "Geotechnik" nach Anlage 1.3.3. HOAI - Abschluss der Teilleistung c innerhalb des 5 Jahres Korridors - Anrechenbare Kosten mind. 600.000 EUR. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Beim Los 3 können somit für das Kriterium Qualität maximal 180 Punkte erreicht werden

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Besondere Leistungen und zusätzliche Stundenarbeiten sind optional beauftragt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWHZ# Hinweis: Dieses Verfahren fällt nicht unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR). Hiermit wird die Angabe aus der Auftragsbekanntmachung (Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b36c6540-6b51-41bf-a6ad-d02a984d4f4f - 01) korrigiert.

Los 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
Qualität
Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 60Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 4 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich "Planungsbegleitende Vermessung " nach Anlage 1.4.4. HOAI. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-4 des Leistungsbilds "Planungsbegleitende Vermessung " nach Anlage 1.4.4. HOAI - Abschluss der Leistungsphase 4 innerhalb des 5 Jahres Korridors - Planungsanforderungen mind. der Honorarzone III zuzuordnen - Mindestens 900 Verrechnungseinheiten. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Beim Los 4 können somit für das Kriterium Qualität maximal 180 Punkte erreicht werden

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
30 Wochen
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Besondere Leistungen und zusätzliche Stundenarbeiten sind optional beauftragt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWHZ# Hinweis: Dieses Verfahren fällt nicht unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR). Hiermit wird die Angabe aus der Auftragsbekanntmachung (Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b36c6540-6b51-41bf-a6ad-d02a984d4f4f - 01) korrigiert.

Los 5

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
Qualität
Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über planungsbegleitende SiGeKo der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 30Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 5 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Bei diesem Unterkriterium gilt Folgendes: Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen im Bereich planungsbegleitende SiGeKo gem. Ziffer II.1 des Hefts 15 AHO-Schriftenreihe. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen planungsbegleitenden Regelleistungen der AHO-Schriftenreihe (gemäß Ziffer II.1 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 der aktuellen Fassung (Stand Juni 2022)" - Abschluss der Leistung innerhalb des 5 Jahres Korridors. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Für dieses Qualitätsunterkriterium können maximal 90 Punkte erreicht werden.
Qualität
Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über baubegleitende SiGeKo der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 30Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 5 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Bei diesem Unterkriterium gilt Folgendes: Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen im Bereich baubegleitende SiGeKo gem. Ziffer II.2 des Hefts 15 AHO-Schriftenreihe. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen baubegleitenden Regelleistungen der AHO-Schriftenreihe (gemäß Ziffer II.2 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 der aktuellen Fassung (Stand Juni 2022)" - Abschluss der Leistung innerhalb des 5 Jahres Korridors. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Für dieses Qualitätsunterkriterium können maximal 90 Punkte erreicht werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Leistungen während der Planung und Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, nach Kapitel 3.1: Optionale Leistungen a) Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans e) Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der auszuführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB) Leist … ganz lesenLeistungen während der Planung und Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, nach Kapitel 3.1: Optionale Leistungen a) Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans e) Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der auszuführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB) Leistungen während der Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, Kapitel 3.2: Optionale Leistungen d) Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Bau-/Projektbesprechungen e) Anpassen der Unterlagen bei Abweichung der Ausführung vom Planungsstand der Unterlagen Besondere Leistungen und zusätzliche Stundenarbeiten sind optional beauftragt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWHZ# Hinweis: Dieses Verfahren fällt nicht unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR). Hiermit wird die Angabe aus der Auftragsbekanntmachung (Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b36c6540-6b51-41bf-a6ad-d02a984d4f4f - 01) korrigiert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.08.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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