Rechte Zuflüsse Buchholzbach
Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024-VgV-MV2-012veröffentlicht 24.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 298 Tsd. €
- Laufzeit
- 16 Wochen
- Lose
- 5
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Fachplanung Neugestaltung Dauerausstellung BBMK (Förderkennzeichen EFRE-20300163)Besucher-Bergwerk und Museum Kleinenbremen gGmbH über Kreis Minden-Lübbecke · MindenFrist 09.11.2026
- Sanierungsmanagement Heven-Ost/CrengeldanzStadt Witten, Zentrales Vergabeamt · 58455 WittenFrist 09.11.2026
- 2026-0572 Modellvorhaben Stark im Norden - TP04 - Objektplanung Freianlagen, Neubau Familienzentrum Julius-Birck-Str., 47169 DuisburgStadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR · DuisburgFrist 11.11.2026
- Tragwerksplanung Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG)Stadt Hürth · HürthFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 1: Los 1 - Landschaftspflegerische Begleitplanbereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
- Los 2: Los 2 - Objektplanung Ingenieurbauwerkein 55 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
- Los 3: Los 3 - Geotechnikin 55 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
- Los 4: Los 4 - Planungsbegleitende Vermessungin 55 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
- Los 5: Los 5 - SiGeKoin 55 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 298 Tsd. €
- Laufzeit
- 16 Wochen
- Lose
- 5
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Münstereifel53902, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 Jahre60 %
- Honorar40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen. Mit seinen 51 Stadtteilen und ca. 17.300 Einwohnern (Stand Dez. 2022) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km², wovon ca. 60 % bewaldet sind. Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²). Die Einzugsgebiete (EZG) der beiden Hauptgewässer Ahr und Erft teilen das Stadtgebiet von Bad Münstereifel in zwei große Bereiche. Im Stadtgebiet von Bad Münstereifel befinden sich sehr viele Gewässer, welche unterschiedlich stark durch das Hochwasser vom Juli 2021 geschädigt wurden. Die nachhaltige Wiederherstellung dieser Gewässer (M220 - M264) ist im Wiederaufbauplan (WAP) der Stadt Bad Münstereifel verankert worden. Zur optimalen Organisation dieser Aufgabe wurden die jeweiligen Gewässersysteme (Projekträume) in einzelne Maßnahmen (M) bzw. in Maßnahmenverbünde (MV) aufgegliedert. Der Maßnahmenverbund MV2 beinhaltet die Gewässer (Projekträume) Brömmersbach (M223), Lamersbach (M239) und Seldesbach (M262). Der Lamersbach und der Seldesbach sind rechtsseitige Zuflüsse des Hauptgewässers Buchholzbach (teilweise auch als Escher Bach bezeichnet) und münden oberhalb bzw. unterhalb des Ortsteiles Berresheim in diesen. Dagegen ist der Brömmersbach ein Zufluss des Armuthsbachs und wurde, territorial und organisatorisch begründet, dem MV 2 zugeordnet. Im weiteren Verlauf mündet auch der Buchholzbach in den Armuthsbach, welcher bei der rheinland-pfälzischen Ortslage Schuld in die Ahr fließt. Der Buchholzbach (M224) selbst ist kein Bestandteil dieser Wiederherstellungsmaßnahmen. Alle Längen- und Höhenangaben der genannten Gewässer beziehen sich dabei nur auf das Stadtgebiet von Bad Münstereifel. Der Projektraum Brömmersbach (M223) umfasst 6 Teilbereiche. Hauptgewässer ist der ca. 4,06 km lange Brömmersbach, welcher ein Gefälle von 4 % aufweist. Der 1,42 km lange Rothsiefen ist der nächste zufließende Bestandteil. Dieser überwindet einen Höhenunterschied von 77 m, was einem Gefälle von 5 % entspricht. Der Blinderter Bach ist auf dem Stadtgebiet 1,38 km lang. Die Höhendifferenz beträgt 91 m (Gefälle ca. 4 %). Ein unbenanntes Nebengewässer (NG) ist ein weiterer Zufluss zum Brömmersbach. Dieses Nebengewässer ist nur 680 m lang. Mit einem Höhenunterschied von ca. 56 m hat er ein starkes Gefälle von 8 %. Weiterer Bestandteil des Projektraumes M223 ist der 1,37 km lange Hockensiefen mit einem Höhenunterschied von 89 m. Dies entspricht einem Gefälle von ca. 6 %. Nach Aufnahme dieser zahlreichen Zuflüsse mündet der Brömmersbach in den Armuthsbach. Dieser Bach ist im Stadtgebiet von Bad Münstereifel 1,31 km lang. Bei einer Höhendifferenz von lediglich 17 m hat dieser Bereich ein sehr geringes Gefälle von nur 1 %. Der Projektraum Brömmersbach (M223) hat damit eine Gesamtlänge von 10,22 km. Der 2. Bestandteil des MV2 ist der 3,03 km lange und zuflußlose Lamersbach (M239) mit einem Höhenunterschied von 117 m, was einem Gefälle von ca. 4 % entspricht. Der Seldesbach (manchmal auch als Selbach bezeichnet) mit seinem Zufluss Billsiefen ist der 3. Bestandteil des Maßnahmenverbundes 2. Mit einer Länge von 3,98 km, einer Höhendifferenz von 176 m und somit einem Gefälle von 4 % ist der Seldesbach ein durchschnittliches Gewässer. Dagegen hat der nur 620 m lange Billsiefen, bei einem Höhenunterschied von 63 m, ein sehr starkes Gefälle von ca. 10 %. Der Maßnahmenverbund MV2 ist insgesamt ca. 17,85 km lang und hat ein durchschnittliches Gefälle von 5,1 %. Nur im Projektraum Brömmersbach (M223) ist ein Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Gewässerläufe des kompletten Blinderter Bachs und des gesamten Brömmersbachs sind dem Naturschutzgebiet EU-164 "Brömmersbach" zugeordnet. Dies gilt auch für den gesamten Bereich des Armuthsbachs (im Stadtgebiet von Bad Münstereifel) bis zur Einmündung des Buchholzbaches. FFH-Gebiete sind im Bereich des MV2 keine ausgewiesen. Die Gewässer der Projekträume (außerhalb der Ortslagen Esch, Nitterscheid, Mutscheid, Ellesheim, Sasserath und Ohlerath) des Maßnahmenverbundes 2 befinden sich komplett in Landschaftsschutzgebieten (LSG). Alle Gewässerläufe des MV2 liegen größtenteils in Waldgebieten. Die Gewässerverläufe sind gekennzeichnet durch einige Querungen von Straßen und Wegen, welche als Brücken oder Durchlässe hergestellt wurden. Diese wasserbaulichen Anlagen, besonders die Durchlässe, wurden teilweise stark beschädigt bzw. zerstört. Dieser Schädigungsgrad gilt auch für die gesamten Gewässersysteme. Insbesondere sind Tiefenerosion, Sedimentation, Ufererosion, Sturzbäume, Hangrutschungen und Böschungsabbrüche aufgetreten. Weiterhin wurde Unrat oder Müll angeschwemmt. Ziel der gesamten Maßnahme ist die nachhaltige und naturnahe Wiederherstellung der Gewässer im Bereich des Maßnahmenverbundes, damit zukünftig bei ähnlichen Ereignissen diese enormen Schädigungen vermieden bzw. vermindert werden. Insbesondere sind die Durchlässe instand zu setzen, zu sanieren oder neu zu bauen, sofern dies notwendig ist. Die Bemessung der Durchlässe ist auf der Basis der Erkenntnisse des Starkregenereignisses 2021 zu überprüfen und es sind diese Bauwerke, sofern erforderlich, dementsprechend zu ertüchtigen, damit einem erneuten Versagen vorgebeugt wird. Bei der Wiederherstellung des gesamten Bachverlaufes ist besonderes Augenmerk auf eine mögliche Renaturierung bzw. eigendynamische Entwicklung des Gewässers unter Beachtung eines nachhaltigen Naturschutzes zu richten. Behördliche Abstimmungen und daraus resultierende Vorgaben oder Auflagen sind dabei zwingend umzusetzen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan, die Ingenieurbauwerke, die planungsbegleitende Vermessung und die Geotechnik sind Bestandteil der Planungsleistungen nach HOAI.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 71400000Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
- 71332000Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
- 71250000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
- 71317200Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Landschaftspflegerische Begleitplan Überblicksartiger Leistungsumfang: Das Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan: Grundleistungen gemäß Anlage 7 der HOAI LPH 1 - Klären Aufgabenstellung und Ermitteln Leistungsumfang a) Zusammenstellen und Prüfen der vom AG zur Verfügung gestellten relevanten Unterlagen b) Ortsbesichtigungen c) Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen f) Aufstellung verbindlichen Arbeitsplan unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge LPH 2 - Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen a)Bestandsaufnahme: Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen b) Bestandsbewertung: aa) Bewertung Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und Landschaftspflege bb) Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung) cc) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber LPH 3 - vorläufige Fassung a) Konfliktanalyse b) Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf c) Konfliktminderung d) Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten e) Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen f) Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grundenach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen g) Integrieren von Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie auf Grund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts h) Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen i) Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers j) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte k) Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde l) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber LPH 4 - abgestimmte Fassung a) Darstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte. Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 der HOAI a) Vorabstimmen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden b) Artenschutzprüfung Stufe 1, Darstellung oder Ausschließung von artenschutzrechtlichen Konflikten Weitere besondere Leistungen a) Ökologische Bauüberwachung - | 16 Wochen | – |
| 2 | Los 2 - Objektplanung Ingenieurbauwerke Überblicksartiger Leistungsumfang: Objektplanung - Grundleistungen des LB Ingenieurbauwerke gem. Anlage 12 HOAI: LPH 1: Grundlagenermittlung LPH 2: Vorplanung LPH 3: Entwurfsplanung LPH 4: Genehmigungsplanung LPH 5: Ausführungsplanung LPH 6: Vorbereiten der Vergabe LPH 7: Mitwirken bei der Vergabe LPH 8: Bauoberleitung LPH 9: Objektbetreuung Objektplanung - Besondere Leistungen und Zusätzliche Leistungen LPH 3 - Entwurfsplanung - Hydraulische Berechnungen im Bereich der Durchlässe LPH 4 - Genehmigungsplanung - Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen LPH 8 - Bauoberleitung - Kostenkontrolle - Prüfen von Nachträgen - Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung; Überwachen der Ausführung der Bauleistungen; Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung); Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG; Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen; Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen; Überwachen Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel; Dokumentation des Bauablaufs; Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße; Mitwirken bei behördlichen Abnahmen; Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen; Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme. Die Beauftragung erfolgt in Stufen (inkl. Optionen): Stufe 1: LPH 1 bis LPH 4 Stufe 2: LPH 5 bis LPH 7 Stufe 3: LPH 8 Stufe 4: LPH 9 Die Besonderen Leistungen werden optional beauftragt. | 64 Monate | – |
| 3 | Los 3 - Geotechnik Überblicksartiger Leistungsumfang: Das Leistungsbild Geotechnik: Grundleistungen gemäß Anlage 1 der HOAI-Punkt 1.3.3 a) Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept - Klären der Aufgabenstellung, Ermitteln der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse auf Basis vorhandener Unterlagen - Festlegen und Darstellen der erforderlichen Baugrunderkundungen b) Beschreiben der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse - Auswerten und Darstellen der Baugrunderkundungen sowie der Labor- und Felduntersuchungen - Abschätzen des Schwankungsbereichs von Wasserständen und/oder Druckhöhen im Boden - Klassifizieren des Baugrunds und Festlegen der Baugrundkennwerte c) Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung der Gründung - Beurteilung des Baugrunds - Empfehlung für die Gründung mit Angabe der geotechnischen Bemessungsparameter (zum Beispiel Angaben zur Bemessung einer Flächen- oder Pfahlgründung) - Angabe der zu erwartenden Setzungen für die vom Tragwerksplaner im Rahmen der Entwurfsplanung nach § 49 zu erbringenden Grundleistungen - Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung der Baugrube und des Bauwerks sowie Angaben zur Auswirkung der Baumaßnahme auf Nachbarbauwerke - Allgemeine Angaben zum Erdbau - Angaben zur geotechnischen Eignung von Aushubmaterial zur Wiederverwendung bei der betreffenden Baumaßnahme sowie Hinweise zur Bauausführung Besondere Leistungen: a) Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept - Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe von Aufschlussarbeiten und deren Überwachung - Veranlassen von Labor- und Felduntersuchungen - Geotechnische Bauüberwachung - geotechnische Beratung zu Gründungselementen, Baugruben- oder Hangsicherungen und Erdbauwerken, Mitwirkung bei Beratung zur Sicherung von Nachbarbauwerken - Mitwirken während der Planung oder Ausführung des Objekts sowie Besprechungs- und Ortstermine - geotechnische Freigaben - Erstellen von Unterlagen für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis | 64 Monate | – |
| 4 | Los 4 - Planungsbegleitende Vermessung Überblicksartiger Leistungsumfang Das Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung: Grundleistungen gemäß Anlage 1 der HOAI-Punkt 1.4.4 LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt b) Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen und Daten c) Ortsbesichtigung d) Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad LPH 2 - Geodätischer Raumbezug a) Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunkten b) Fertigen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen c) Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkte d) Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses LPH 3 - Vermessungstechnische Grundlagen a) Topographische/morphologische Geländeaufnahme einschließlich Erfassen von Zwangspunkten und planungsrelevanter Objekte b) Aufbereiten und Auswerten der erfassten Daten c) Erstellen eines digitalen Lagemodells mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten d) Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen e) Übernehmen des Liegenschaftskatasters Übernehmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen g) Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten h) Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form LPH 4 - Digitales Geländemodell a) Selektion der die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten aus der Geländeaufnahme b) Berechnung eines digitalen Geländemodells c) Ableitung von Geländeschnitten d) Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform e) Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form Besondere Leistungen gemäß Anlage 1 der HOAI-Punkt 1.4.4: LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, von Bauwerken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen LPH 3 - Vermessungstechnische Grundlagen a) Erfassen zusätzlicher Merkmale wie zum Beispiel Baumkronen | 64 Monate | – |
| 5 | Los 5 - SiGeKo Überblicksartiger Leistungsumfang: Das Leistungsbild SiGeKo: Leistungen während der Planung und Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, nach Kapitel 3.1: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall b) Erstellen einer Baustellenordnung - Optionale Leistungen a) Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans e) Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der auszuführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB) Leistungen während der Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, Kapitel 3.2: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall b) Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustellenein- richtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung - Optionale Leistungen d) Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Bau-/Projektbesprechungen e) Anpassen der Unterlagen bei Abweichung der Ausführung vom Planungsstand der Unterlagen | 64 Monate | – |
Bedingungen5 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 60Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 1 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich "landschaftspflegerischer Begleitplan" nach § 26 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Anlage 7 HOAI. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "landschaftspflegerischer Begleitplan" nach § 26 Abs. 1 und Abs. 2 iVm Anlage 7 HOAI - Abschluss der Leistungsphase 4 innerhalb des 5 Jahres Korridors - Planungsanforderungen mind. der Honorarzone II zuzuordnen - Beplante Fläche mind. 8 ha. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Beim Los 1 können somit für das Kriterium Qualität maximal 180 Punkte erreicht werden.
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 16 Wochen
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Besondere Leistungen und zusätzliche Stundenarbeiten sind optional beauftragt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWRW#
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 60Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 2 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gem. § 43 Abs. 1 HOAI. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gem. § 43 Abs. 1 HOAI - Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb des 5 Jahres Korridors - Planungsanforderungen mind. der Honorarzone II zuzuordnen - Anrechenbare Kosten mind. 300.000 EUR. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Beim Los 2 können somit für das Kriterium Qualität maximal 180 Punkte erreicht werden.
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 64 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Beauftragung des Leistungsbilds "Los 2 - Ingenieurbauwerke" erfolgt stufenweise in folgenden Leistungsstufen: Stufe 1: LPH 1-4 (fest beauftragt) Stufe 2: LPH 5-7 (optional) Stufe 3: LPH 8 (optional) Stufe 4: LPH 9 (optional) Besondere Leistungen und zusätzliche Stundenarbeiten sind optional beauftragt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWRW#
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 60Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 3 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich "Geotechnik" nach Anlage 1.3.3. HOAI. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Teilleistungen a-c des Leistungsbilds "Geotechnik" nach Anlage 1.3.3. HOAI - Abschluss der Teilleistung c innerhalb des 5 Jahres Korridors - Anrechenbare Kosten mind. 100.000 EUR. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Beim Los 3 können somit für das Kriterium Qualität maximal 180 Punkte erreicht werden.
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 64 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Besondere Leistungen und zusätzliche Stundenarbeiten sind optional beauftragt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWRW#
Los 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 60Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 4 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich "Planungsbegleitende Vermessung " nach Anlage 1.4.4. HOAI. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-4 des Leistungsbilds "Planungsbegleitende Vermessung " nach Anlage 1.4.4. HOAI - Abschluss der Leistungsphase 4 innerhalb des 5 Jahres Korridors - Planungsanforderungen mind. der Honorarzone III zuzuordnen - Mindestens 900 Verrechnungseinheiten. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Beim Los 4 können somit für das Kriterium Qualität maximal 180 Punkte erreicht werden.
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 64 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Besondere Leistungen und zusätzliche Stundenarbeiten sind optional beauftragt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWRW#
Los 5
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über planungsbegleitende SiGeKo der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 30Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 5 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Bei diesem Unterkriterium gilt Folgendes: Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen im Bereich planungsbegleitende SiGeKo gem. Ziffer II.1 des Hefts 15 AHO-Schriftenreihe. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen planungsbegleitenden Regelleistungen der AHO-Schriftenreihe (gemäß Ziffer II.1 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 der aktuellen Fassung (Stand Juni 2022)" - Abschluss der Leistung innerhalb des 5 Jahres Korridors. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Für dieses Qualitätsunterkriterium können maximal 90 Punkte erreicht werden.
- Qualität
- Persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über baubegleitende SiGeKo der letzten 5 JahreGewichtung (Punkte, genau) 30Der Auftraggeber bewertet die Qualität der Angebote für das Los 5 anhand von persönlichen Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers über vergleichbare Planungsleistungen. Bei diesem Unterkriterium gilt Folgendes: Ziel des Kriteriums ist die Bewertung der Erfahrung des Bieters in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen im Bereich baubegleitende SiGeKo gem. Ziffer II.2 des Hefts 15 AHO-Schriftenreihe. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen baubegleitenden Regelleistungen der AHO-Schriftenreihe (gemäß Ziffer II.2 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 der aktuellen Fassung (Stand Juni 2022)" - Abschluss der Leistung innerhalb des 5 Jahres Korridors. Reicht der Bieter 5 oder mehr vergleichbare Referenzen ein, erfolgt die Einstufung in den EG 3. Reicht der Bieter 1 Referenz ein, erfolgt die Einstufung in den EG 1. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation. Für dieses Qualitätsunterkriterium können maximal 90 Punkte erreicht werden.
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Beim Kriterium Honorar wird die Bepunktung höherer Preise/Honorare anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis:höherer Angebotspreis) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert wird. Hierbei lassen sich maximal 120 Punkte erreichen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 64 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Besondere Leistungen und zusätzliche Stundenarbeiten sind optional beauftragt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWRW#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | DB Engineering & Consulting GmbH Region Mitte, Frankfurt am Main | 1 |
| 2 | Ingenieurgruppe Steen-Meyers-Schmiddem beratende Ingenieure PartG mbB, Alfter | 1 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktstr. 11-15, 53902 Bad Münstereifel
- Website
- bad-muenstereifel.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Mehr von Stadt Bad Münstereifel
- Interimsarchiv - RegalsystemeStadt Bad Münstereifel · Bad MünstereifelFrist 13.11.2026
- Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten im Stadtwald Bad Münstereifel 2027Stadt Bad Münstereifel · 53902 Bad MünstereifelFrist 03.12.2026
- Erweiterung des Sirenensystem der Stadt Bad MünstereifelStadt Bad Münstereifel · Bad MünstereifelFrist 26.11.2026
- Winterdienst maschinell 2027 - 2032Stadt Bad Münstereifel · Bad MünstereifelFrist 17.11.2026
Alle 4 offenen Ausschreibungen von Stadt Bad Münstereifel, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Fachplanung Neugestaltung Dauerausstellung BBMK (Förderkennzeichen EFRE-20300163)Besucher-Bergwerk und Museum Kleinenbremen gGmbH über Kreis Minden-LübbeckeFrist 09.11.2026
- Sanierungsmanagement Heven-Ost/CrengeldanzStadt Witten, Zentrales VergabeamtFrist 09.11.2026
- Tragwerksplanung Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG)Stadt HürthFrist 07.12.2026
- A4, Wiehltalbrücke, Bodengutachten, BIMDie Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandFrist 08.12.2026
- Erneuerung RLT und MSR-Anlagen im Math.-Nat. Gymnasium, Rheydter Str. 65, MG Fachplanung Erneuerung RLT-Anlagen und zugehöriger MSR-AnlagenStadt MönchengladbachFrist 08.12.2026
- Vergabe von Ingenieursdienstleistungen zur Begleitung von Full-Service-Dienstleistungen für die Bundeswehr, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, ZEFM (VOEK 206-26)Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b615ac26-1284-406d-9d15-49c9629db5a0.