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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lieferung von UV-Schutzmitteln

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 45-2026veröffentlicht 01.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 185 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10719, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 63,3 %, Leistung und Qualität 36,7 %.

  • Preis63,3 %
  • Qualität36,7 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,8 Punkte
25 % teurer−12,7 Punkte
50 % teurer−21,1 Punkte
100 % teurer−31,7 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Herstellung, Abfüllung und Lieferung von insgesamt 1.240.000 mit Aufdruck versehenen 100-ml-Tuben UV-Schutzmittel an drei Lieferanschriften in Deutschland. Von dergenannten Gesamtmenge sind zu liefern 1.200.000 Tuben (zzgl. einer unvermeidbaren Überproduktion) an die BG BAU, 10.000 Tuben an die BGHW und 30.000 Tuben an die SVLFG.

Das Produkt muss folgende Eigenschaften aufweisen: Das Produkt entspricht der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-KosmetikV) des Europäischen Parlaments und der Verordnung über kosmetische Mittel (D-KosmetikV) vom 16.07.2014. Bei dem Produkt muss es sich um eine Emulsion (Creme, Lotion) oder ein Gel handeln (keine Sprays). Lichtschutzfaktor 50 (UV-B) oder 50+ (Nachweis zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors für UVB-Strahlung nach EN ISO 24444, durchgeführt an einem Prüfinstitut innerhalb von Europa). UV-A Schutz ≥ 1/3 LSF UVB (Symbol "UVA im Kreis" / Nachweis des Schutzfaktors für UVA-Strahlung gemäß EN ISO 24443, durchgeführt an einem Prüfinstitut innerhalb von Europa). Es muss ein Nachweis zur Bestimmung der Wasserfestigkeit nach EN ISO 18861, durchgeführt an einem Prüfinstitut innerhalb von Europa vorliegen. Der Lichtschutzfaktor (UVB) muss nach 40 Minuten Wasserkontakt mindestens 50 % des ursprünglichen Lichtschutzfaktors (UVB) betragen. Die enthaltenen UV-Filter müssen photostabil sein. Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate (DHHB, Uvinul A Plus) darf nur enthalten sein, wenn Verunreinigungen mit DnHexP garantiert ausgeschlossen werden können (s. Stellungnahme Scientific Committee on Consumer Safety [SCCS/1678/25]). Das Produkt muss duftstofffrei sein. Das Produkt darf kein Chlormethylisothiazolinon/Methylisothiazolinon (CMI/MI) enthalten. Das Produkt darf keine Haut- und Augenreizungen verursachen. Das Produkt muss nach Versand 3 Jahre und nach Anbruch 6 Monate haltbar sein.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 57Das Angebot kann insgesamt 90 Punkte erreichen, davon entfallen 57 Punkte auf das Zuschlagskriterium Preis. Bewertet wird der Brutto-Gesamtpreis für die Lieferung an die drei Auftraggeberinnen. Dazu werden die Netto-Gesamtangebotssummen aus den Positionen 1 bis 3 des Preisblattes addiert. Diesem Betrag wird der in Deutschland geltende Umsatzsteuersatz von 19 % – ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft – hinzugerechnet. Er gilt insofern auch für Bieter aus dem Ausland im Falle der Umkehrung der Steuerschuld (sog. revers charge). Das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält 57 Punkte, Angebote mit einem höheren Brutto-Gesamtpreis erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte. Die Berechnung erfolgt mit kaufmännischer Rundung bis zur zweiten Nachkommastelle.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 33Das Angebot kann insgesamt 90 Punkte erreichen, davon entfallen 33 Punkte auf das Zuschlagskriterium Qualität (Vorliegen zusätzlicher Produktmerkmale). Sofern das angebotene Produkt und die angebotene Verpackung Merkmale aufweisen, die unter den Nummern 3.1.2. und 3.2.2 der Leistungsbeschreibung genannt sind, und die über die geforderten Mindestanforderungen gem. Nr. 3.1.1. und 3.2.1 der Leistungsbeschreibung hinausgehen, erhält das Angebot bei Vorliegen eines Merkmals der Nummern 3.1.2.1 bis 3.1.2.4 sowie 3.2.2.1 und 3.2.2.2 des Leistungsbeschreibung jeweils 3 Punkte. Somit können in diesem Zuschlagskriterium für elf zusätzliche Produktmerkmale max. 33 Punkte erreicht werden.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
§ 44 Abs. 1 VgV— Die Erlaubnis zur Berufsausübung ist nachzuweisen durch Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug oder durch einen vergleichbaren Nachweis, wenn die Eintragung in ein Register nicht vorgeschrieben ist.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV — Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen aufweisen, die mindestens zweifach pro Versicherungsjahr und pro Schadensereignis zur Verfügung stehen müssen: 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV — Angabe von mindestens drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare abgeschlossene Leistungen in den drei letzten Jahren (das sind die 36 Kalendermonate vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Als vergleichbar ist eine Referenzleistung anzusehen, wenn … ganz lesen§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV — Angabe von mindestens drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare abgeschlossene Leistungen in den drei letzten Jahren (das sind die 36 Kalendermonate vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Als vergleichbar ist eine Referenzleistung anzusehen, wenn es sich um Lieferungen von in kleinen Mengen (50 ml bis 200 ml) abgefüllten Kosmetikprodukte in einer Gesamtmenge von mindestens 500.000 Verpackungseinheiten handelt, die für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht wurden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöß … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
05.05.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie den Wortlaut der gesetzlichen Regelungen von §§ 134, 135 und 160 GWB. Insbesondere § 160 GWB lautet wie folgt: (Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftra … ganz lesenBitte beachten Sie den Wortlaut der gesetzlichen Regelungen von §§ 134, 135 und 160 GWB. Insbesondere § 160 GWB lautet wie folgt: (Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit [Nr. 1.] der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, [Nr. 2.] Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, [Nr. 3.] Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, [Nr. 4.] mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 432d91fc-8051-4d2c-b11d-a4434e8759fc.